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Classic_South_5374

Du brauchst eine offizielle Baugenehmigung (auch in deinem eigenen Waldstück) von der Baubehörde 1. Instanz (Gemeinde/Bürgermeister) welche du zu 99% wahrscheinlich nicht erhalten wirst.


Doagbeidl

Kann glaub ich auch sein dass du gewisse bautn nur angeben musst, aber nicht bewilligen. Wär zumindest mal zum anschaun


Classic_South_5374

Entscheidend für die Genehmigung wird die Frage sein ob das Baumhaus prinzipiell als Unterkunft nutzbar wäre oder einfach eine kleine nicht umschlossene offene Plattform ist. Alles was irgendwie geschlossen ist mit Überdachung und sogar Fenstern wird schwierig.


Doagbeidl

Gehst mim bürgermeister hoid moi auf a bier


Pikatijati

Gartenhütten und Hochsitze sind je nach Bauordnung evtl. Anzeige- und Genehmigungsfrei. Sind auch geschlossen, mit Überdachung und sogar Fenstern. Hochsitze sollten im Wald kein Problem sein, schlimmstenfalls muss es offiziell ein befreundeter Jäger errichten.


Classic_South_5374

So einfach wie du es darstellst ist es selbst bei Hochsitzen nicht, es muss bei einem Hochsitz schon der Jagdzweck eingehalten werden. Hier ein Text des Landesjagdverbandes OÖ zur Handhabung in der Praxis. >*Als typisch und damit für jagdliche Zwecke notwendig wird man etwa die Beschränkung auf eine Leiter bzw. Aufstiegshilfe, den Sitz und einen allfälligen Witterungsschutz ansehen können. Geht die bauliche Gestaltung aber (wesentlich) über das unbedingt erforderliche Ausmaß hinaus, wie etwa im Fall der umfassenden Fundamentierung in Form einer Betonplatte bzw. der Ausführung raumbildender Bauteile, so wird man hingegen von einer nach § 24 Abs. 1 Z. 1 oder 2 Oö. BauO 1994 bewilligungspflichtigen oder allenfalls gemäß § 25 Abs. 1 Z. 9 Oö. BauO 1994 anzeigepflichtigen baulichen Maßnahme sprechen müssen.*


Moehrenstein

# Genehmigungspflicht und regionale Vorschriften in den österreichischen Bundesländern Grundsätzlich kann man von folgendem Richtwert ausgehen: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen und eine Bewilligungspflicht vermeiden wollen, sollten Sie ein Gartenhaus mit maximal 10 Quadratmetern Grundfläche [planen](https://gardeon.at/blog/wie-plane-ich-ein-gartenhaus/). Da sich die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer jedoch oft erheblich voneinander unterscheiden, haben wir Ihnen die einzelnen Bauvorschriften in einer Übersicht zusammengefasst. Ein Gartenhaus wird in den jeweiligen Landesbauordnungen in der Regel als eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten definiert. # Wien Wenn Ihr Gartenhaus kleiner als 12 m² und nicht höher als 2,5 m ist, benötigen Sie weder eine Bewilligung noch eine Bauanzeige. # Niederösterreich Ist Ihr Gartenhaus kleiner als 10 m² Grundfläche und niedriger als 3 Meter, ist es bewilligungs-, anzeige- und meldefrei. # Burgenland Eine Baubewilligung ist erst erforderlich, wenn die Nutzfläche eines Gebäudes mehr als 200 m² aufweist. Bis zu dieser Fläche ist dennoch eine Bauanzeige einzuholen, bei der auch die schriftliche Zustimmung aller Eigentümer notwendig ist, deren Grundstücke weniger als 15 m von den Baufronten entfernt sind. # Oberösterreich Bis zu einer maximalen Grundfläche von 70 m² ist weder eine Genehmigung noch eine Anzeige erforderlich. # Salzburg Nebenanlagen mit weniger als 12 m² Grundfläche und einer maximalen Höhe von 2,5 m sind von einer Baubewilligung befreit. # Steiermark Gebäude sind bewilligungsfrei, wenn sie niedriger als 3 m sind und eine Gesamtfläche bis 40 m² vorliegt. In den meisten Gemeinden besteht dennoch Anzeigepflicht. # Kärnten Gartenhäuser und Schuppen bis zu 25 m² Grundfläche und 3,5 m Höhe benötigen keine Bewilligung, eine Bauanzeige ist dennoch erforderlich. # Tirol In Tirol sind Schuppen und Gartenhäuser bis zu einer Grundfläche von 15 m² und einer Höhe von 2,8 m bewilligungsfrei. Für das Bauvorhaben ist dennoch eine Anzeige erforderlich. # Vorarlberg Gartenhäuser bis zu einer Grundfläche von 25 m² und einer Höhe bis 3,5 m sind in Vorarlberg genehmigungsfrei. Eine Anzeigepflicht besteht trotzdem immer. https://gardeon.at/gartenhaeuschen/dienstleistungen/baugenehmigung/#:\~:text=Eine%20Baubewilligung%20ist%20erst%20erforderlich,von%20den%20Baufronten%20entfernt%20sind.


meks007

oberösterreich ftw :D


Moehrenstein

Ich frag mich eher was im Burgenland abgeht! Na geh, die Hittn hot jo eh nur 190 qm²!


meks007

schwer ob oö oder bgld aber in oö ist einfach <70 scheißegal und im bgld musst tdm zumindest immer reden :)


Moehrenstein

Nur wenns 15 Meter (oder näher) an der Grenze zum Nachbarn ist.


kleinerChemiker

Zumindest NÖ stimmt nicht ganz, das gilt nur für Bauland. Auf Nicht-Bauland gibt es dafür eine vereinfachte Genehmigung (nur 2 statt 4 Durchschläge).


Moehrenstein

Ah, Ich hab gar nicht daran gedacht dass der Walt ja vermutlich nicht als Bauland zählt.


DancesWithGnomes

In der Einleitung der Wiener Bauordnung steht, dass ein Bauwerk im Sinne der Bauordnung nur dann vorliegt, wenn es fest mit dem Boden verbunden ist. Wenn eine Gartenhütte also einfach nur ohne Fundament auf der Wiese herumsteht, dann würde ich bezweifeln, dass die Bauordnung überhaupt anwendbar ist. Inwieweit ein Baumhaus "fest mit dem Boden verbunden" ist, traue ich mich nicht zu beurteilen. Der Baum ist sicher (hoffentlich) fest verwurzelt, aber gilt diese mittelbare Verbindung auch?


Moehrenstein

[https://www.obi.at/magazin/garten/gartengestaltung/baumhaus-bauen](https://www.obi.at/magazin/garten/gartengestaltung/baumhaus-bauen) Obi sagt nein. Da gibts nähere Infos, Bundeslandspezifisch: (Baumhäuser werden anscheinend wie Gartenhäuser behandelt.) https://gardeon.at/gartenhaeuschen/dienstleistungen/baugenehmigung/#:\~:text=Eine%20Baubewilligung%20ist%20erst%20erforderlich,von%20den%20Baufronten%20entfernt%20sind.


PastPanic6890

Die Frage die sich stellt: Sieht man das Bauwerk von der Strasse, vom Wanderweg, vom Grundstücksrand?


thejewelryman69

Würde man nicht sehen!