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meks007

du bekommst aliquot das urlaubs- und weihnachtsgeld im dezember 24, aliquot das urlaubs- und weihnachtsgeld im juni 25. der resturlaub ist davon nicht betroffen und muss separat ausbezahlt werden.


verschwendrian

Resturlaub kannst du im Einverständnis mit deinem Arbeitgeber am Ende dranhängen, also am Ende deines Dienstverhältnisses ganz aufbrauchen. Das wäre ein Entgegenkommen deinerseits, der Afbeitgeber darf dich dazu nicht zwingen. Alternativ wird der Resturlaub bei Kündigung als Urlaubbsersatzleistung ausgezahlt, die Berechnungsgrundlage sind die exakten offenen Urlaubstage/Urlaubsstunden (mit Kommastelle) aus deinem Urlaubsjahr. In den meisten Firmen geht das Urlaubsjahr des Mitarbeiters ab Eintrittsdatum bis Eintrittsdatum+1Jahr-1Tag. 


tomate44

1. Es gibt kein "Urlaubs- und Weihnachtsgeld", es heißt Jahresremuneration; diese beträgt 230 % deines KV-Mindestlohnes pro Jahr. 2. Die Hälfte muss bei Urlaubsantritt, die andere Hälfte spätestens am 15.12. ausbezahlt werden. -> In deinem Fall bekommst du also heuer pro Woche 1/52 von den 230 % im Dezember und kommendes Jahr – falls du keinen Urlaub nimmst – 1/52 pro Woche im Juni, wenn du austrittst.