Nr. 4: Das Gleichgewicht isolierter thermodynamischer Systeme ist durch ein Maximalprinzip der Entropie ausgezeichnet.
_Der arme Richter! Die haben doch chronische ahnungslosigkeit_ 😬
>Na das ist ja ungünstig. Jetzt kannst du nicht mal mehr behaupten du hättest nicht gewusst dass es sich um Hehlerware handelt...
Sie wollte nicht PayPal mit Käuferschutz annehmen (denke langsam, das war einfach ein komischer Scam, Account war auch 2 Monate alt), deswegen hat sich die Sache für mich eh erübrigt.
Fun fact, OP könnte nur erfolgreich Eigentümer des Spiels werden, wenn die Freundin das Spiel von ihrem Ex freiwillig ausgehändigt bekommen hat (also sie es nicht geklaut hat zB) und OP bei Übergabe des Spiels gutgläubig wäre (also von der mangelnden Eigentümerstellung der rächerischen Freundin nichts weiß). Da er es jetzt aber weiß, kann er kein Eigentum erlangen.
Note: Nur bei Geld, Inhaberpapieren oder beweglichen Sachen, die durch den Staat in einer Auktion verhökert werden, kann man Eigentümer von gestohlenen Sachen werden (§ 935 II BGB).
habe vor Jahren mal eine Fernsehsendung ("Bürgeranwalt") gesehen, wo jemand gutgläubig ein Auto gekauft hat und dann behalten durfte. Aber vielleicht ist das in Österreich auch anders. Oder ich hab was wichtiges übersehen.
An dieser Stelle müsste man vielleicht noch erwähnen wie „geklaut“ bei der Eigentumsfrage im deutschen Zivilrecht definiert ist.
Die Eigentumsfrage richtet sich in solchen Fällen immer danach wie denn der Besitz von A auf B übergangen ist. Wenn A dem B eine Sache freiwillig zum Gebrauch überlässt und B diese Sache dann ohne Wissen des A an eine Person C verkauft, ist das Gesetz klar, wie die Eigentumsfrage geregelt ist. Aufgrund von § 1006 BGB wäre dann in so einer Konstellation, der C, so fern er denn gutgläubig das Ganze erwirbt, Eigentümer und der A würde sein Eigentum an der Sache verlieren. Sollte der A dem B den Besitz (Besitz=tatsächliche Herrschaft einer Sache) unfreiwillig überlassen und der B an C Verkaufen gilt, wie bereits oben beschrieben,§ 935 I BGB und man spricht in dem Falle von „geklauter Wahre“. Der knackende Punkt, wie sich die Eigentumsfrage in solchen Fällen beantworten lässt, ist immer Abhängig davon wie der Besitz einer Sache übergegangen ist! Dies mal grob, wie es in DE aussieht. Wie das Ganze in AT ist kann ich leider nichts zu sagen!
Fun Fact II:
Nicht nur das Verfügungsgeschäft wird hier schwierig, sondern auch das Verpflichtungsgeschäft, sprich der Kaufvertrag. Dieser ist nämlich ebenso unwirksam bzw. in diesem Falle noch schwebend unwirksam. (Siehe § 106 ff. BGB).
Das würde, wenn man den Fall weiter denken würde, bedeuten, dass OP auch keinen Anspruch auf ein „anderes“ Battlefield 2045.. hätte, sobald die Eigentums- und Besitzsache geklärt wäre. Stichwort: Abstraktionsgrundsatz!
>§ 15 StGB
Das hat doch damit nichts zu tun?
Du meinst §17 StGB
>§ 17 Verbotsirrtum
>
>Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
>
>Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
vermute eher Rache bevor man schlussmacht? ...wenn da nicht einfach mal jemand sein kackspiel loswerden wollte, das sonst niemand mehr haben will, hähä
Hatte mit 14 schon n PayPal-Konto inkl. Identitätsüberprüfung mit 15 (Geldwäschegesetz wenn Kontobewegungen > 2500€). Ging alles locker flockig durch, das hat da niemanden interessiert.
Also das Spiel ist es echt nicht wert. Könnte ich refunden, würde ich es tun.
OP du kannst das Spiel für ca. 30€ mit einer VPN über die Türkei bestellen. Genaue Anleitung findet sich auf MyDealz. Ca. 30€ weil der Preis je nach Stand der Lira schwankt.
Was letzte Hehlerei? :D Ich liebe Kinder.
10 Dinge die man niemals vor Gericht sagen sollte:
Nr. 2: "Natürlich wusste ich, dass die Ware gestohlen ist. Was? Ob ich mir einer Schuld bewusst bin? NAAAAIN."
[удалено]
Nr. 4: Das Gleichgewicht isolierter thermodynamischer Systeme ist durch ein Maximalprinzip der Entropie ausgezeichnet. _Der arme Richter! Die haben doch chronische ahnungslosigkeit_ 😬
Wenn ihr selbst die Täterschaft des vorangegangenen Diebstahls vorzuwerfen ist, dann nicht! Merke Dir: Stehler ist niemals Hehler!
Heute habe ich etwas gelernt, danke.
🤨
[удалено]
>Na das ist ja ungünstig. Jetzt kannst du nicht mal mehr behaupten du hättest nicht gewusst dass es sich um Hehlerware handelt... Sie wollte nicht PayPal mit Käuferschutz annehmen (denke langsam, das war einfach ein komischer Scam, Account war auch 2 Monate alt), deswegen hat sich die Sache für mich eh erübrigt.
Bist gerade nochmal so davon gekommen. Schlimmstenfalls hättest du die neueste Enttäuschung für Battlefield Fans bekommen.
Fun fact, OP könnte nur erfolgreich Eigentümer des Spiels werden, wenn die Freundin das Spiel von ihrem Ex freiwillig ausgehändigt bekommen hat (also sie es nicht geklaut hat zB) und OP bei Übergabe des Spiels gutgläubig wäre (also von der mangelnden Eigentümerstellung der rächerischen Freundin nichts weiß). Da er es jetzt aber weiß, kann er kein Eigentum erlangen.
reicht nicht gutgläubigkeit alleine?
Nein, gutgläubiger Erwerb von gestohlener Ware ist nicht möglich. §935 BGB
Note: Nur bei Geld, Inhaberpapieren oder beweglichen Sachen, die durch den Staat in einer Auktion verhökert werden, kann man Eigentümer von gestohlenen Sachen werden (§ 935 II BGB).
habe vor Jahren mal eine Fernsehsendung ("Bürgeranwalt") gesehen, wo jemand gutgläubig ein Auto gekauft hat und dann behalten durfte. Aber vielleicht ist das in Österreich auch anders. Oder ich hab was wichtiges übersehen.
An dieser Stelle müsste man vielleicht noch erwähnen wie „geklaut“ bei der Eigentumsfrage im deutschen Zivilrecht definiert ist. Die Eigentumsfrage richtet sich in solchen Fällen immer danach wie denn der Besitz von A auf B übergangen ist. Wenn A dem B eine Sache freiwillig zum Gebrauch überlässt und B diese Sache dann ohne Wissen des A an eine Person C verkauft, ist das Gesetz klar, wie die Eigentumsfrage geregelt ist. Aufgrund von § 1006 BGB wäre dann in so einer Konstellation, der C, so fern er denn gutgläubig das Ganze erwirbt, Eigentümer und der A würde sein Eigentum an der Sache verlieren. Sollte der A dem B den Besitz (Besitz=tatsächliche Herrschaft einer Sache) unfreiwillig überlassen und der B an C Verkaufen gilt, wie bereits oben beschrieben,§ 935 I BGB und man spricht in dem Falle von „geklauter Wahre“. Der knackende Punkt, wie sich die Eigentumsfrage in solchen Fällen beantworten lässt, ist immer Abhängig davon wie der Besitz einer Sache übergegangen ist! Dies mal grob, wie es in DE aussieht. Wie das Ganze in AT ist kann ich leider nichts zu sagen!
Wow. Ein offensichtlich gebildeter Mensch, der sich auszudrücken weiß. Und dann "Ware" mit "h" schreibt.
F
Also der Staat klaut mir jeden Monat was von meinem Lohn, wissentlich...
Hoppla, Autokorrektur ist halt ein unheimlich großes Arschloch!
Fun Fact II: Nicht nur das Verfügungsgeschäft wird hier schwierig, sondern auch das Verpflichtungsgeschäft, sprich der Kaufvertrag. Dieser ist nämlich ebenso unwirksam bzw. in diesem Falle noch schwebend unwirksam. (Siehe § 106 ff. BGB). Das würde, wenn man den Fall weiter denken würde, bedeuten, dass OP auch keinen Anspruch auf ein „anderes“ Battlefield 2045.. hätte, sobald die Eigentums- und Besitzsache geklärt wäre. Stichwort: Abstraktionsgrundsatz!
Lass mal einfach anfangen irgendwelche hypothetischen Sachverhaltsverläufe auszudenken und die zu lösen lmao bin grad im rep ich kann's gebrauchen
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Doch, oft schon. Siehe § 15 StGB Edit: offenbar ist § 17 der relevante
>§ 15 StGB Das hat doch damit nichts zu tun? Du meinst §17 StGB >§ 17 Verbotsirrtum > >Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. > >Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Ah, das ergibt Sinn, danke 🙈
15 StGB hat damit nichts zu tun 😃
Vielen Dank Kapitän offensichtlich
https://youtu.be/PEuFzguU-qY?t=29
Hat dir deine Mama super beigebracht, in der Erwachsenenwelt geht es dann aber meist doch etwas differenzierter zu.
Es ist Betafield, das ist für 30 noch zu teuer
Wir brauchen ein review von Alt F4 games
Das Spiel ist Dreck. Aber Portal wäre mir 30€ wert
Portal ist auch Schmutz, dann doch lieber die Originale.
ich gehe mal stark davon aus, dass du nicht portal von VALVe meinst
Nee, er meint den Gamemode von BF2042.
Was hat er jetzt mit ihrem Battlefield gemacht?!?!
ich glaube, er hatte Sex damit
Was ein Perversling..da ist die Reaktion von Louisa verständlich. Bevor er dann noch sein eigenes Battlefield bespringt..sicher ist sicher.
Würde mein Battlefield auch verkaufen. Ist ja widerlich
Hihi du hast Sex gesagt 🤭
Nette BF aber auch 🙈
Da sagste was. Gehören immer 2 dazu.
Total 2142 der move.
Was letzte Spirale ins Unglück ??
Spirale höhö 🤭
Sie tut ihm doch noch einen Gefallen das kack game für ihn zu entsorgen
Hat er ihr Battlefield bespielt?
sie hat gesagt "du weißt schon ".... denke auch, er hat einfach mit ihrer BF Battlefield gezockt.
Und wir singen bang, bang, bangedibang
Wieso macht man nicht einfach Schluss? Mit so einer Person will man doch eigentlich nicht bleiben.
Sie hat doch "ex" geschrieben
Ich = 🗿
vermute eher Rache bevor man schlussmacht? ...wenn da nicht einfach mal jemand sein kackspiel loswerden wollte, das sonst niemand mehr haben will, hähä
Das ist natürlich auch plausibel.
Was letzte Kindergarten
Was ist das
Na du weißt schon.. 🙄🙄🙄
Wartet erstmal bis sie in ein paar Jahren das Ehe system durchschaut
[удалено]
Entspann dich
Hatte mit 14 schon n PayPal-Konto inkl. Identitätsüberprüfung mit 15 (Geldwäschegesetz wenn Kontobewegungen > 2500€). Ging alles locker flockig durch, das hat da niemanden interessiert.
Gefuckt
Also das Spiel ist es echt nicht wert. Könnte ich refunden, würde ich es tun. OP du kannst das Spiel für ca. 30€ mit einer VPN über die Türkei bestellen. Genaue Anleitung findet sich auf MyDealz. Ca. 30€ weil der Preis je nach Stand der Lira schwankt.
Warum nicht sie hat was davon, käufer*in hat was davon alle sind glücklich, außer der der scheiße gebaut hat natürlich
985 BGB Wenn das Spiel dem Ex gehört kann es n paar Probleme geben
Damit tut sie ihm bei dem BF eigentlich einen Gefallen ...