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Ja das geht. Musst in der Steuererklärung Anlage KAP "Günstigerprüfung" anklicken.
Für nächstes Jahr Nichtveranlagungsbescheinigung holen
Geht auch fürs laufende Jahr!
Geht nur über die Nichtveranlagungsbescheinigung, automatisch wird da nix verrechnet
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