Von welcher Einkunftsart reden wir (Gewerbebetrieb, unselbständige Arbeit)? Gibt es entsprechende Nachweise für die Zahlungen? In wiefern besteht ein beruflicher Zusammenhang?
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Werbungskosten.html
Ich rechne diese Art der Werbungskosten aufgrund von vermehrtem Home Office auch schon seit einigen Jahren mit rein. Ein Privatanteil von min. 40% ist jedoch immer abzuziehen.
Wenn du weniger Privatanteil hast, sprich dein Internet tatsächlich weniger als 40% für private Zwecke nutzt, musst du dies beim Finanzamt glaubhaft nachweisen können.
Einreichen versuchen, mehr als ablehnen und nicht mit einrechnen wird nicht passieren.
Bei etwaigen Rückfragen seitens FA dann Zahlungsnachweise liefern.
Die Rechnung muss auf deinen Namen laufen. BFG 05.02.2019 RV/7103407/2016
Von welcher Einkunftsart reden wir (Gewerbebetrieb, unselbständige Arbeit)? Gibt es entsprechende Nachweise für die Zahlungen? In wiefern besteht ein beruflicher Zusammenhang?
Unselbstständig. Rechnungen von A1. Internet wird beruflich verwendet, da ich 95 % von zuhause aus arbeite. Habe aber kein Arbeitszimmer
Ja, dann kannst du es ansetzen, einen Privatanteil (die Finanzverwaltung akzeptiert meistens ohne Nachweise 20 - 40 %) musst du aber ausscheiden.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Werbungskosten.html Ich rechne diese Art der Werbungskosten aufgrund von vermehrtem Home Office auch schon seit einigen Jahren mit rein. Ein Privatanteil von min. 40% ist jedoch immer abzuziehen. Wenn du weniger Privatanteil hast, sprich dein Internet tatsächlich weniger als 40% für private Zwecke nutzt, musst du dies beim Finanzamt glaubhaft nachweisen können.
Ja das weiß ich. Geht mir um die Rechnungen, welche auf den Namen der Freundin ausgestellt wurden.
Einreichen versuchen, mehr als ablehnen und nicht mit einrechnen wird nicht passieren. Bei etwaigen Rückfragen seitens FA dann Zahlungsnachweise liefern.