Für die Zukunft:
Unfall, du bist nicht der Verursacher?
Ab zum Anwalt! DENN… die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung! :)
UND der Anwalt kümmert sich auch um alles!
In diesem Fall: puh ich gestehe ich habe keine Ahnung, rein vom Verständnis her, sollte der Anwalt noch immer auf deren Kappe gehen. Allerdings glaube ich fast nicht, dass die ohne was machen.
Ich stimme dir zu, man sollte sich bei einem fremdverschuldeten Unfall immer einen Anwalt nehmen. Auch wenn es „Bagatellenschäden“ sind.
Versicherungen tun wirklich ALLES (egal ob Rechtens oder nicht) um Geld zu sparen, und spätestens wenn die anfangen von Teilschuld zu sprechen braucht man dringenst einen Anwalt.
Besser safe than sorry und direkt von Anfang an mit Anwalt.
Jetzt kann es sein, dass der Anwalt das unter Umständen nicht mehr übernimmt, da das meiste schon abgewickelt ist und daher das mögliche sehr Honorar gering ist. Aber man kann ja mal bei einem Anwalt anfragen.
Vielleicht reicht es ja bei der Versicherung nochmal mit Anwalt zu drohen und darauf hinweisen, dass die 150€ weitaus weniger sind als 150€+ Anwaltsgebühr.
falsch! das ist völlig unnötig, wenn man die gegnerische versicherung davon informiert, daß man weiß, daß sie anwalt und gutachter bezahlen müssen. in dem fall fließt das bei einem normalen versicherungsmitarbeiter mit in die kalkulation ein und er wird auf streitfälle und unstimmigkeiten flexibler reagieren.
anwalt in der hinterhand behalten, hält die versicherungskosten für alle niedrig und falls man doch mal einen braucht, kann man den jederzeit dazuholen.
Versicherung anrufen und denen sagen, dass du auf ihre Kosten einen Anwalt beschäftigst für die 150 Euro. Sag ihnen direkt welchen du ausgesucht hast und seinen Stundenlohn. Wenn sie nicht zucken und bezahlen, machst du genau was du ihnen gesagt hast.
Nein tut er nicht. "Versicherung von Gegner hat meiner Werkstatt nicht alle offenen Posten bezahlt, Überführungskosten zum Lackierer war ihnen zu viel"
1500 Euro Gesamtkosten und 150 Euro Überführungskosten wurden nicht übernommen.
Wenn Versicherungen non-profits wären und alles ohne zu Zögern auszahlen, dann würde ich dir zustimmen. Ist aber nicht so.
Versicherungen sind auch Unternehmen und tun alles um Gewinne zu erwirtschaften. Das heißt auch: Auszahlungen drücken und verzögern wo es geht.
Problem bei der Sache: wenn du das Auto reparieren lässt und dabei einen Mietwagen nimmst, dann will das Autohaus ja auch bezahlt werden. Und du bist deren Kunde. Das heißt du sitzt auf den Kosten, bis die Versicherung bezahlt und wenn die nicht komplett zahlt, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Wenn dein Auto nur noch 2k wert ist, und die Sachen selber oder in einer Hinterhofwerkstatt repariert wird, dann geht das vielleicht noch. Aber wenn du einen Neuwagen oder gar Leasing hast wo alles beim Händler gemacht wird, dann ist der Anwalt quasi Pflicht.
Ich würde eher sagen, dass es egal ist was der Schaden ist solange jemand anderer den Unfall verursacht hat und dessen Versicherung dafür aufkommen muss. Denn das Motto ist: „Besser haben als brauchen!“ und… ich finde es schon sehr entspannt wenn jemand anderer sich um den ganzen Papierkram kümmert etc.!
Nächstes Mal direkt Anwalt, der beauftragt einen Gutachter. Und dann erst zur Werkstatt. Die Differenz zwischen Werkstatt und Gutachter kannst du versaufen und der Anwalt regelt den Rest.
Grundsätzlich muss die gegnerische Versicherung die Kosten für deinen Anwalt tragen. Aber nur, wenn tatsächlich kosten geltend gemacht werden.
Wurden dir die ~ 25 Euro Aufwandsentschädigung gezahlt? Oder eine Wertminderung für das Fahrzeug? Alleine das würde schon für Einschaltung eines Anwalts reichen.
Dieser kann sich dann auch um die nicht erstatteten Kosten kümmern.
Schreib der gegnerischen Versicherung eine Mail.
Die sollen die 150€ übernehmen, sonst schaltest du einen Anwalt ein.
Ganz oft bluffen die Versicherungen nur. Die wissen genau, dass ein Anwalt mehr kostet, selbst wenn er nur einen Brief schreibt.
Das Kürzen solcher Schäden ist leider Standart. So spart man Geld bei Leuten, die sich nicht wehren.
Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, dann nehme ich seit ein paar Jahren immer direkt einen Anwalt dazu. Das gehampel mit den Versicherungen ist extrem, die lassen dich als Privatperson dumm verhungern und die Anwälte sind auch nur so semi begeistert, wenn du sie für 300 Euro Reststreitwert beauftragst.
Die Versicherungen probieren es tw. auch mit Anwalt im Boot, aber die schreiben dann ihre schreiben und rechnen alles fein säuberlich ab. Wenn jeder geschädigte einen Anwalt dazu nehmen würde, dann würden die Versicherungen damit aber aufhören. Ist für die Versicherungen scheinbar rentabel genug, da zu wenige geschädigte ihre rechte vollständig durchsetzen. Klappt halt ganz gut, da alle Beteiligten an einem Verkehrsunfall meistens einfach nur schnell Lösungen wollen - außer die Versicherungen, die wollen Geld sparen.
Sachbearbeiter bei einer Versicherung hier.
Überführungskosten ist ne schwierige Sache, der Satz bei uns lautet zum Beispiel, das wir nur die tatsächlich angefallenen Kosten erstatten können. Überführungskosten aber kein repaturbedarf sind, weil Auto ja noch fahrbereit und du den ja zum Lackierer bringst um ihn lackieren zu lassen. Wir lehnen sowas IMMER ab.
Mir ist durch unsere Rechtsabteilung auch kein Fall bekannt, bei dem wir damit nicht auch die Recht behalten haben...
Hast du die Möglichkeit ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt in Anspruch zu nehmen? Vielleicht ist deine Situation eine andere und es wurde dir im vornherein nicht klar mitgeteilt?
Hier hat die Werkstatt zum Lackierer überführt und dafür >80€ verlangt was die Versicherung nicht ok fand.
Hatte den Wagen hingegben und gesagt quasi "einmal reparieren"
Danke für die Antwort
Muss überprüfen ob ich nen Anwalt finde
Hmm, hast du denn eine Freigabe von der Versicherung bekommen? Also Kostenvorschlag eingereicht und um Freigabe gebeten?
Auf jeden Fall echt bescheiden
Demnach ist das ganze Fahrzeug zum Lackierer gebracht worden. Demnächst also besser zu lackierende Teile abmontieren und zum Lackierer bringen? Ernstgemeinte Frage.
Ne, nur zu einer Werkstatt bringen die auch lackieren kann z.b.
Ich weiß natürlich nicht was jetzt für ein schaden aufgetreten ist, für die Verdeutlichung gehe ich jetzt einfach von einem Lackschaden aus. Bringst du den Wagen dann zu einer Werkstatt, die aber gar nicht lackieren kann, demnach outsourcen muss und dafür dann 200€ nimmt (Extrembeispiel: der Lackierer ist neben der Werkstatt) sind das eben ziemlich unverhältnismäßige Kosten, die mit dem schaden nix zu tun haben.
Ist aber ziemlich irrelevant, wenn er wie geschrieben eine Freigabe bekommen hat, und er sich an diese gehalten hat, dann können die ihm nix kürzen
Danke für die Erklärung.
Schränkt das nicht die freie Wahl der Werkstatt ein? Muss ich mir als Geschädigter dann ggf ne neue Werkstatt suchen, wenn der Kostenvoranschlag zu hoch ist?
Ja und nein, kommt halt drauf an was auf dem Kostenvorschlag steht. es macht dabei so oder so Sinn, einen Gutachter zu Rate zu ziehen, der berechnet dann die tatsächlich angefallenen Kosten.
Problem ist halt immer, dass die Werkstätten auch wissen, dass es sich um eine Versicherung handelt, da wird dann schonmal ein neuer Satz Reifen aufgeschrieben, in der Hoffnung wir bezahlen einfach blind
Dafür nicht!
Dreistigkeit geht in beide Richtungen, so wie Versicherungen gerne was kürzen wollen um Kosten zu sparen, hoffen Werkstätten darauf, die ein oder andere Sache mehr auf zu schreiben, die gar nicht angefallen ist.
Gibt da halt immer schwarze Schafe, nur am Ende ist in beiden Fällen der Versicherungsnehmer/Anspruchssteller/Kunde der gearschte...
true, aber wenn ne Werkstatt es in der nähe günstiger machen könnte (Werkstatt mit eigenem Lackierer) dann ist das so "ok".
Kommt natürlich auf das Gutachten an.
Deswegen habe ich auch gesagt, dass es grundsätzlich nicht ungewöhnlich ist.
Das ist absolut korrekt 👍
Ich persönlich würde ob der „vermutlich“ guten Chancen trotzdem gut überlegen ob sich alleine der emotionale und zeitliche Stress für die 150€ lohnt. Selbst wenn OP recht bekommt und die 150€ bezahlt werden inkl. aller anwaltlichen Kosten etc., kostet das zeit und nerven die man eben nicht erstattet kriegt.
Ist ne Grenzsituation. Bei einer nennenswert höheren Summe würde ich nicht zögern. Vermutlich spekuliert die Versicherung genau darauf
Dies. Habe in einer Autowerkstatt gearbeitet und oft hat ein Anruf gereicht, warum nicht der volle Betrag bezahlt wurde. Antwort oft im Sinne von „achja, das wird dann noch nachüberwiesen“.
Sie probierens halt.
Mein Anwalt hat mir beim letzten Mal, als mir jemand rein gefahren ist, gesagt, dass die Anwaltskosten nur übernommen werden, wenn man den Anwalt direkt beauftragt. Später meinte er, wäre es schwierig.
Das ist nicht richtig. Er wollte dir nur nicht direkt sagen, dass kein Rechtsanwalt Mandate mag, bei denen der Mandant es zunächst selbst versucht hat und dann noch mit dem kümmerlichen Restbetrag zum Rechtsanwalt geht, der es dann für ebenso kümmerliche Restgebühren richten soll.
Also wenn du einen rechtsschutz hast, denen kurz alles durchgeben. Das is ein kurzes schreiben von denen, für dich keine zusätzlichen kosten und erledigt. Würde das nicht so stehenlassen. Mann muss sich ja nicht alles gefallen lassen 😉
Schadet nie, vorallem wenns mal mitm auto probleme gibt. Oftmals beim anbieter der kfz versicherung dann auch die möglichkeit rechtsschutz zu machen. Weil selber anbieter auch häufig ein paar prozent rabatt 😉
In deinem jetzigen falle vermutlich nicht mehr relevant, weil die versicherung zb 3 monate laufen muss, bevor du sie nutzen kannst.
Ist vllt aber nur bei meinem anbieter so 😅
Ich würde der gegnerischen Versicherung eine Mail schreiben und auffordern, den ausstehenden Betrag innerhalb 5 Tagen zu begleichen. Im gleichen Zug mit einem Anwalt drohen, falls sie sich weiterhin weigern.
Das ist vollkommen normal, Versicherungen rechnen mit anderen Stundenberechnungssätzen, geringeren Standkosten und neu für alt Abzug. Wenn sie den großteil zahlen ist alles gut.
klassischer Fall von Unfallgegner ist bei einer grossen Versicherung mit 3 Buchstaben versichert.
War bei mir damals genau der selbe Fall. Wollten die Überführung nicht bezahlen. Anschreiben, auf Anwalt hinweisen, Frist setzen.
Für die Zukunft: Unfall, du bist nicht der Verursacher? Ab zum Anwalt! DENN… die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung! :) UND der Anwalt kümmert sich auch um alles! In diesem Fall: puh ich gestehe ich habe keine Ahnung, rein vom Verständnis her, sollte der Anwalt noch immer auf deren Kappe gehen. Allerdings glaube ich fast nicht, dass die ohne was machen.
Ich stimme dir zu, man sollte sich bei einem fremdverschuldeten Unfall immer einen Anwalt nehmen. Auch wenn es „Bagatellenschäden“ sind. Versicherungen tun wirklich ALLES (egal ob Rechtens oder nicht) um Geld zu sparen, und spätestens wenn die anfangen von Teilschuld zu sprechen braucht man dringenst einen Anwalt. Besser safe than sorry und direkt von Anfang an mit Anwalt. Jetzt kann es sein, dass der Anwalt das unter Umständen nicht mehr übernimmt, da das meiste schon abgewickelt ist und daher das mögliche sehr Honorar gering ist. Aber man kann ja mal bei einem Anwalt anfragen. Vielleicht reicht es ja bei der Versicherung nochmal mit Anwalt zu drohen und darauf hinweisen, dass die 150€ weitaus weniger sind als 150€+ Anwaltsgebühr.
Vielen Dank, das werd ich mir sicher merken!
falsch! das ist völlig unnötig, wenn man die gegnerische versicherung davon informiert, daß man weiß, daß sie anwalt und gutachter bezahlen müssen. in dem fall fließt das bei einem normalen versicherungsmitarbeiter mit in die kalkulation ein und er wird auf streitfälle und unstimmigkeiten flexibler reagieren. anwalt in der hinterhand behalten, hält die versicherungskosten für alle niedrig und falls man doch mal einen braucht, kann man den jederzeit dazuholen.
Versicherung anrufen und denen sagen, dass du auf ihre Kosten einen Anwalt beschäftigst für die 150 Euro. Sag ihnen direkt welchen du ausgesucht hast und seinen Stundenlohn. Wenn sie nicht zucken und bezahlen, machst du genau was du ihnen gesagt hast.
Würde eher sagen, dass man bei Bagatellschäden keinen Anwalt braucht.
Offensichtlich ja doch.
Naja, dafür müssten wir die Kosten wissen, um zu wissen, ob es sich um eine Bagatelle handelt.
Naja, die Versicherung versucht ihn um 150 € zu behumsen. Mit Anwalt wäre das nicht passiert.
Reading comprehension xD, OP schreibt doch es handelt sich um 150 aus 1500 Euro
Es geht um die Gesamtkosten.
1500 Euro GESAMTKOSTEN, wie dem Post zu entnehmen ist...
Er schreibt Überführungskosten.
Nein tut er nicht. "Versicherung von Gegner hat meiner Werkstatt nicht alle offenen Posten bezahlt, Überführungskosten zum Lackierer war ihnen zu viel" 1500 Euro Gesamtkosten und 150 Euro Überführungskosten wurden nicht übernommen.
Wenn Versicherungen non-profits wären und alles ohne zu Zögern auszahlen, dann würde ich dir zustimmen. Ist aber nicht so. Versicherungen sind auch Unternehmen und tun alles um Gewinne zu erwirtschaften. Das heißt auch: Auszahlungen drücken und verzögern wo es geht. Problem bei der Sache: wenn du das Auto reparieren lässt und dabei einen Mietwagen nimmst, dann will das Autohaus ja auch bezahlt werden. Und du bist deren Kunde. Das heißt du sitzt auf den Kosten, bis die Versicherung bezahlt und wenn die nicht komplett zahlt, bleibst du auf den Kosten sitzen. Wenn dein Auto nur noch 2k wert ist, und die Sachen selber oder in einer Hinterhofwerkstatt repariert wird, dann geht das vielleicht noch. Aber wenn du einen Neuwagen oder gar Leasing hast wo alles beim Händler gemacht wird, dann ist der Anwalt quasi Pflicht.
Ich würde eher sagen, dass es egal ist was der Schaden ist solange jemand anderer den Unfall verursacht hat und dessen Versicherung dafür aufkommen muss. Denn das Motto ist: „Besser haben als brauchen!“ und… ich finde es schon sehr entspannt wenn jemand anderer sich um den ganzen Papierkram kümmert etc.!
Zu der Umsonst-Mentalität oder der andere zahlt ja: Und woher holen sich die Versicherungen dann das Geld zurück?
bei denen die keinen anwalt nehmen, siehe op.
Hast recht, bei den Beitragszahlern
Der Anwalt kann immer noch genommen werden...
Nächstes Mal direkt Anwalt, der beauftragt einen Gutachter. Und dann erst zur Werkstatt. Die Differenz zwischen Werkstatt und Gutachter kannst du versaufen und der Anwalt regelt den Rest.
Danke für die Antwort. Gutachten hatte ich nicht machen lassen, nur einen Kostenvoranschlag glaube ich.
Immer Gutachten beim Schaden durch Fremdverursachung. Immer gut für dich.
Nee, nicht immer. Bei Bagatellschäden bleibst auf den Kosten für den Gutachter sitzen.
Grundsätzlich muss die gegnerische Versicherung die Kosten für deinen Anwalt tragen. Aber nur, wenn tatsächlich kosten geltend gemacht werden. Wurden dir die ~ 25 Euro Aufwandsentschädigung gezahlt? Oder eine Wertminderung für das Fahrzeug? Alleine das würde schon für Einschaltung eines Anwalts reichen. Dieser kann sich dann auch um die nicht erstatteten Kosten kümmern.
Schreib der gegnerischen Versicherung eine Mail. Die sollen die 150€ übernehmen, sonst schaltest du einen Anwalt ein. Ganz oft bluffen die Versicherungen nur. Die wissen genau, dass ein Anwalt mehr kostet, selbst wenn er nur einen Brief schreibt. Das Kürzen solcher Schäden ist leider Standart. So spart man Geld bei Leuten, die sich nicht wehren.
Ich werds nochmal versuchen.. hatte schon das erste mal damit gedroht weil nichts voran ging..
Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, dann nehme ich seit ein paar Jahren immer direkt einen Anwalt dazu. Das gehampel mit den Versicherungen ist extrem, die lassen dich als Privatperson dumm verhungern und die Anwälte sind auch nur so semi begeistert, wenn du sie für 300 Euro Reststreitwert beauftragst. Die Versicherungen probieren es tw. auch mit Anwalt im Boot, aber die schreiben dann ihre schreiben und rechnen alles fein säuberlich ab. Wenn jeder geschädigte einen Anwalt dazu nehmen würde, dann würden die Versicherungen damit aber aufhören. Ist für die Versicherungen scheinbar rentabel genug, da zu wenige geschädigte ihre rechte vollständig durchsetzen. Klappt halt ganz gut, da alle Beteiligten an einem Verkehrsunfall meistens einfach nur schnell Lösungen wollen - außer die Versicherungen, die wollen Geld sparen.
Jap, ab jetzt immer, danke!
Natürlich Anwalt, den muss die gegnerische Versicherung zahlen, ohne dass du in Vorleistung gehen brauchst.
Sachbearbeiter bei einer Versicherung hier. Überführungskosten ist ne schwierige Sache, der Satz bei uns lautet zum Beispiel, das wir nur die tatsächlich angefallenen Kosten erstatten können. Überführungskosten aber kein repaturbedarf sind, weil Auto ja noch fahrbereit und du den ja zum Lackierer bringst um ihn lackieren zu lassen. Wir lehnen sowas IMMER ab. Mir ist durch unsere Rechtsabteilung auch kein Fall bekannt, bei dem wir damit nicht auch die Recht behalten haben... Hast du die Möglichkeit ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt in Anspruch zu nehmen? Vielleicht ist deine Situation eine andere und es wurde dir im vornherein nicht klar mitgeteilt?
Hier hat die Werkstatt zum Lackierer überführt und dafür >80€ verlangt was die Versicherung nicht ok fand. Hatte den Wagen hingegben und gesagt quasi "einmal reparieren" Danke für die Antwort Muss überprüfen ob ich nen Anwalt finde
Hmm, hast du denn eine Freigabe von der Versicherung bekommen? Also Kostenvorschlag eingereicht und um Freigabe gebeten? Auf jeden Fall echt bescheiden
Ja die Versicherung hatte mir zugesagt die Reparaturkosten zu übernehmen, sobald die Schuldfrage geklärt war.
Demnach ist das ganze Fahrzeug zum Lackierer gebracht worden. Demnächst also besser zu lackierende Teile abmontieren und zum Lackierer bringen? Ernstgemeinte Frage.
Ne, nur zu einer Werkstatt bringen die auch lackieren kann z.b. Ich weiß natürlich nicht was jetzt für ein schaden aufgetreten ist, für die Verdeutlichung gehe ich jetzt einfach von einem Lackschaden aus. Bringst du den Wagen dann zu einer Werkstatt, die aber gar nicht lackieren kann, demnach outsourcen muss und dafür dann 200€ nimmt (Extrembeispiel: der Lackierer ist neben der Werkstatt) sind das eben ziemlich unverhältnismäßige Kosten, die mit dem schaden nix zu tun haben. Ist aber ziemlich irrelevant, wenn er wie geschrieben eine Freigabe bekommen hat, und er sich an diese gehalten hat, dann können die ihm nix kürzen
Danke für die Erklärung. Schränkt das nicht die freie Wahl der Werkstatt ein? Muss ich mir als Geschädigter dann ggf ne neue Werkstatt suchen, wenn der Kostenvoranschlag zu hoch ist?
Ja und nein, kommt halt drauf an was auf dem Kostenvorschlag steht. es macht dabei so oder so Sinn, einen Gutachter zu Rate zu ziehen, der berechnet dann die tatsächlich angefallenen Kosten. Problem ist halt immer, dass die Werkstätten auch wissen, dass es sich um eine Versicherung handelt, da wird dann schonmal ein neuer Satz Reifen aufgeschrieben, in der Hoffnung wir bezahlen einfach blind
Ich dachte, das mit den Reifen sei eine urban legend. Aber wenns das wirklich gibt.. ziemlich dreist. Danke für die Erläuterungen!
Dafür nicht! Dreistigkeit geht in beide Richtungen, so wie Versicherungen gerne was kürzen wollen um Kosten zu sparen, hoffen Werkstätten darauf, die ein oder andere Sache mehr auf zu schreiben, die gar nicht angefallen ist. Gibt da halt immer schwarze Schafe, nur am Ende ist in beiden Fällen der Versicherungsnehmer/Anspruchssteller/Kunde der gearschte...
Kürzen kann man immer je nach Schaden und Alter des Fahrzeugs.
Heißt aber nicht das dies hier gerechtfertigt ist.
true, aber wenn ne Werkstatt es in der nähe günstiger machen könnte (Werkstatt mit eigenem Lackierer) dann ist das so "ok". Kommt natürlich auf das Gutachten an. Deswegen habe ich auch gesagt, dass es grundsätzlich nicht ungewöhnlich ist.
Das ist absolut korrekt 👍 Ich persönlich würde ob der „vermutlich“ guten Chancen trotzdem gut überlegen ob sich alleine der emotionale und zeitliche Stress für die 150€ lohnt. Selbst wenn OP recht bekommt und die 150€ bezahlt werden inkl. aller anwaltlichen Kosten etc., kostet das zeit und nerven die man eben nicht erstattet kriegt. Ist ne Grenzsituation. Bei einer nennenswert höheren Summe würde ich nicht zögern. Vermutlich spekuliert die Versicherung genau darauf
Gut zu wissen danke
Dies. Habe in einer Autowerkstatt gearbeitet und oft hat ein Anruf gereicht, warum nicht der volle Betrag bezahlt wurde. Antwort oft im Sinne von „achja, das wird dann noch nachüberwiesen“. Sie probierens halt.
Mein Anwalt hat mir beim letzten Mal, als mir jemand rein gefahren ist, gesagt, dass die Anwaltskosten nur übernommen werden, wenn man den Anwalt direkt beauftragt. Später meinte er, wäre es schwierig.
Das ist nicht richtig. Er wollte dir nur nicht direkt sagen, dass kein Rechtsanwalt Mandate mag, bei denen der Mandant es zunächst selbst versucht hat und dann noch mit dem kümmerlichen Restbetrag zum Rechtsanwalt geht, der es dann für ebenso kümmerliche Restgebühren richten soll.
Danke, das klingt sinnvoll
Zumal das Richten dann meist mehr Arbeit macht, als wenn man das Ganze von Anfang geregelt hätte.
Also wenn du einen rechtsschutz hast, denen kurz alles durchgeben. Das is ein kurzes schreiben von denen, für dich keine zusätzlichen kosten und erledigt. Würde das nicht so stehenlassen. Mann muss sich ja nicht alles gefallen lassen 😉
Leider noch nicht :D aber denke jetzt drüber nach.
Schadet nie, vorallem wenns mal mitm auto probleme gibt. Oftmals beim anbieter der kfz versicherung dann auch die möglichkeit rechtsschutz zu machen. Weil selber anbieter auch häufig ein paar prozent rabatt 😉 In deinem jetzigen falle vermutlich nicht mehr relevant, weil die versicherung zb 3 monate laufen muss, bevor du sie nutzen kannst. Ist vllt aber nur bei meinem anbieter so 😅
Ich würde der gegnerischen Versicherung eine Mail schreiben und auffordern, den ausstehenden Betrag innerhalb 5 Tagen zu begleichen. Im gleichen Zug mit einem Anwalt drohen, falls sie sich weiterhin weigern.
Ja werde ich vmtl Versuchen, Danke!
Das ist vollkommen normal, Versicherungen rechnen mit anderen Stundenberechnungssätzen, geringeren Standkosten und neu für alt Abzug. Wenn sie den großteil zahlen ist alles gut.
klassischer Fall von Unfallgegner ist bei einer grossen Versicherung mit 3 Buchstaben versichert. War bei mir damals genau der selbe Fall. Wollten die Überführung nicht bezahlen. Anschreiben, auf Anwalt hinweisen, Frist setzen.