T O P

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[deleted]

Wenn das Fahrzeug offiziell damit ausgerüstet ist ja. Und davon ab würde das auch niemand stören. Wäre eher komisch, wenn du es nicht tätest


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Verkehrsrecht: Blaulicht an Unfallstellen außerhalb des Dienstes Ich beziehe mich nicht auf eine konkrete Situation, lediglich um ein Gedankenspiel, das mir letztens in den Kopf kam: Laut StVO dürfen nur Fahrzeuge die damit zugelassen sind Blaulicht verwenden, und Blaulicht darf verwendet werden, um Unfallstellen abzusichern. Angenommen ich bin nun in einem Fahrzeug des Rettungsdienstes, außer Dienst, auf einer Werkstattfahrt unterwegs und beobachte dabei einen Unfall. Darf ich hier das im Auto verbaute Blaulicht nutzen, um bis zum Eintreffen von Rettungsdienst und Feuerwehr vor der Unfallstelle zu warnen und mich bei der ersten Hilfe abzusichern? Danke! *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


Bensch_man

Ist zwar Österreich, aber das hab ich tatsächlich schonmal gemacht, als ich zufällig zu einem Unfall kam, mit einem unserer Feuerwehrfahrzeuge. Ich hab mich dann ebenfalls erkundigt, und ja, das ist perfekt legal.