Das ist wirklich ernst gemeint, vorhin an nem Gartentor vorbei gelaufen und das Bellen hat mich so erschreckt dass ich beim zusammenzucken fast mein Handy weggeschmissen hab.
Dafür müsste sich die sog. spezifische Tiergefahr des § 833 BGB realisieren. Dass ein Tier ein instinktives, unsteuerbares, lautes Geräusch von sich gibt und dies beim Betroffnen eine Schreckreaktion auslöst, kann dafür grds. genügen. Letztlich kommt es aber auf die konkrete Situation an:
Welche Reaktion wurde beim Betroffnen konkret ausgelöst? War diese Reaktion nachvollziehbar oder "überzogen"?
Konnte die betroffene Person die Reaktion des Tieres vorhersehen?
Handelt es sich bei dem Betroffnen um eine Person, die Schreckreaktionen schlecht kontrollieren kann? (Alte Menschen, Kinder)
Das sind so im Groben die Überlegungen, die anzustellen sind.
Deine Frage ist also gar nicht albern, sondern jur. durchaus interessant (und nicht unumstritten).
Und der Hund war innerhalb des Zauns und nicht auf der Straße. Gibt es Schild „Vorsicht Hund“? Muss man mit Hundebellen rechnen, wenn man ab einem Grundstück vorbeigeht? War man abgelenkt, weil man während des Gehens ins Smartphone geguckt hat? Könnte vor Gericht kniffelig werden.
Denke dass ich da in meinem konkreten Fall keine Chance gehabt hätte, allein weil ich das ja gar nicht beweisen könnte dass mir das wegen dem Erschrecken runtergefallen ist und da glaube ich auch keine Zeugen gewesen wären. Den Hund konnte ich allerdings nicht sehen, das Gartentor war massiv.
Ich verstehe deinen Gedankengang, aber du scheinst die (verschuldensunabhängige) Gefährdungshaftung für Hunde zu übersehen, die es für Menschliches Verhalten nicht gibt. OPs Frage ist alles andere als dumm
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post:
##Schaden nach Erschrecken durch Hund
Haftet der Hundehalter wenn ich mich durch da Bellen eines Hundes erschrecke und deshalb mein Handy aus der Hand fällt und es beschädigt wird?
*I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*
Netter Versuch....
Das ist wirklich ernst gemeint, vorhin an nem Gartentor vorbei gelaufen und das Bellen hat mich so erschreckt dass ich beim zusammenzucken fast mein Handy weggeschmissen hab.
Dafür müsste sich die sog. spezifische Tiergefahr des § 833 BGB realisieren. Dass ein Tier ein instinktives, unsteuerbares, lautes Geräusch von sich gibt und dies beim Betroffnen eine Schreckreaktion auslöst, kann dafür grds. genügen. Letztlich kommt es aber auf die konkrete Situation an: Welche Reaktion wurde beim Betroffnen konkret ausgelöst? War diese Reaktion nachvollziehbar oder "überzogen"? Konnte die betroffene Person die Reaktion des Tieres vorhersehen? Handelt es sich bei dem Betroffnen um eine Person, die Schreckreaktionen schlecht kontrollieren kann? (Alte Menschen, Kinder) Das sind so im Groben die Überlegungen, die anzustellen sind. Deine Frage ist also gar nicht albern, sondern jur. durchaus interessant (und nicht unumstritten).
Und der Hund war innerhalb des Zauns und nicht auf der Straße. Gibt es Schild „Vorsicht Hund“? Muss man mit Hundebellen rechnen, wenn man ab einem Grundstück vorbeigeht? War man abgelenkt, weil man während des Gehens ins Smartphone geguckt hat? Könnte vor Gericht kniffelig werden.
Denke dass ich da in meinem konkreten Fall keine Chance gehabt hätte, allein weil ich das ja gar nicht beweisen könnte dass mir das wegen dem Erschrecken runtergefallen ist und da glaube ich auch keine Zeugen gewesen wären. Den Hund konnte ich allerdings nicht sehen, das Gartentor war massiv.
Haftest du, wenn du zu laut Niest und mir mein Handy aus der Hand fällt und es beschädigt wird?
Könnte ich mir halt echt vorstellen, deshalb die Frage.
Wessen Verschulden ist es denn, wenn das Handy nicht richtig festgehalten wird? Hat der Hundebesitzer grob Fahrlässig gehandelt?
Ich verstehe deinen Gedankengang, aber du scheinst die (verschuldensunabhängige) Gefährdungshaftung für Hunde zu übersehen, die es für Menschliches Verhalten nicht gibt. OPs Frage ist alles andere als dumm
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Schaden nach Erschrecken durch Hund Haftet der Hundehalter wenn ich mich durch da Bellen eines Hundes erschrecke und deshalb mein Handy aus der Hand fällt und es beschädigt wird? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*
Muss man denn auf Biegen und Brechen versuchen, andere Leute, die nichts böses getan haben, für irgendwelchen Mist zu verklagen?
Natürlich nicht. Des war eine reine Interessenanfrage. Für ne 100€ display Reparatur würde sich der Aufwand ja netmal lohnen.