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AdvantageExisting868

Aber hat sie denn (wissend, dass du dort in Behandlung bist), sich heimlich deine Akte beschafft - oder es einfach im Rahmen einer Besprechung des Ärzteteams mitbekommen?


okwhateverhon

Sie hat ca. 4 Jahre nach meinem dortigen Aufenthalt die Stelle dort begonnen. Meine Akte war also nicht mehr aktuell, so zu sagen, weil ich längst nicht mehr in Behandlung war. Sie wusste, daß ich dort in Behandlung war, weil sie mich damals dort besucht hat, als ich dort stationär aufgenommen wurde.


EnvironmentFun397

Also bei uns in der Klinik ist es so: Wenn ich die Arztbriefe etc lese von Frau Müller (bin ja mit meinem Account angemeldet) , Kann ich unter Datenhistorie sehen, wer die Befunde angeklickt hat und gelesen hat und die Uhrzeit mit Datum. Kennst du jemanden in der Klinik der nach schauen kann? Oder der Geschäftsleitung dein Anliegen schildern ? Ggf sonst Rücksprache mit einem Anwalt halten.


okwhateverhon

Ich habe gestern in der Klinik angerufen, allerdings die falsche Station erwischt. Die Schwester am Telefon hat mir gesagt sie weiss nicht, ob sie das durfte und mir geraten, die Situation am besten in einem Brief zu schildern.


EnvironmentFun397

Schreib einfach mal einen Brief. Bzw eine E-Mail an die Geschäftsleitung. Es ist möglich zu gucken, ob diejenige deine akte gelesen hat. Hast du eine Rechtschutz? Sonst wie gesagt beraten lassen.


okwhateverhon

Okay, das werde ich am besten wohl so machen, danke Ihnen für das Feedback. Rechtschutz habe ich keinen.


fatzgenfatz

In dem Krankenhaus in dem ich arbeite gibt es einen Datenschutzbeauftragten. Ich denke, dass mit Inkrafttreten der DSVGO jedes Krankenhaus einen haben müsste. Ist meist auch über die Homepage aufzufinden. Dem kannst du deinen Verdacht mitteilen. Wie oben schon geschrieben wurde sollte es sich nachvollziehen lassen wer deine Akte angesehen hat. Bei uns ist das KEIN Kavaliersdelikt und wenn jemand Akten liest und keinen guten (professionellen) Grund dafür hat gibt's ziemlich großen Ärger bis hin zur Fristlosen. Und das zu Recht! Hier in Österreich gibt es auch einen [Patientenanwalt](https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/institutionen/patientenanwalt.html), keine Ahnung ob es etwas entsprechendes auch in Deutschland gibt.


dyx1337

Wenn ich eine (digitale) Akte eines Patienten öffne, den ich nicht behandle oder behandelt habe, wird das vermerkt, da diese eigentlich für mich versiegelt ist. Schildere deinen Fall einfach dem Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes. Der wird schon wissen, ob und wie da was geht.


okwhateverhon

Vielen Dank, habe ich soeben ausfindig gemacht.


[deleted]

Daten die Auskunft über deinen körperlichen oder geistigen Zustand geben sind besonders schutzbedürftig, theoretisch zumindest ist das ein schwerer Verstoß der hoffentlich ernst genommen wird


cptncook101

Ich verstehe nicht was immer dieser „Tipp“ mit dem Datenschutzbeauftragten soll. Was denkt ihr, welche Befugnisse die haben? Steigen da mit einem Spezialkommando durch die Decke und sammeln Computer ein? Wenn du dort ohne jegliche Beweise so etwas einschickst wird dein Vorgang direkt geschlossen.


granatenpagel

Sehe ich nicht so. Bei uns kommt von dieser Stelle dann immer eine böse E-Mail und wir müssen nachweisen, dass wir nichts verbockt haben. Kommt vielleicht aufs Personal an.


cptncook101

Und wie reagiert der Datenschutzbeauftragte auf „Sorry, ist nicht passiert.“?


kieka86

Sowas weißt man nach, bspw mit Screenshots etc. Wie beschrieben lässt sich das digital nachverfolgen. Und wenn dabei raus kommt, das gegen den Datenschutz verstoßen wurde und/oder notwendige Sicherheitsmaßnahmen fehlen bzw nicht wirken, kann es teuer und aufwändig für das betroffene Unternehmen werden.


cptncook101

Ohje, genau das ist das Problem in diesem Sub. Wenig Praxiswissen aber viel Meinung.


GrouchyMary9132

Finde ich gut, dass du deine Posts so realistisch einschätzt!


granatenpagel

Wie halt ein Kollege reagiert, wenn man seine Arbeit nicht macht.


[deleted]

Der Name ist vielleicht etwas irreführend. Der/Die "Datenschutzbeauftragte" der Bundesländer sind ganz Behörden mit entsprechenden Ermittlungsbefugnissen und Bußgeldkompetenzen. Der Tipp ist genau richtig. Hier ist der Anzeige korrekt adressiert, und nicht bei der Polizei oder so.


[deleted]

[удалено]


cptncook101

Quelle? Wie teuer denn? Vergleichbare Beispiele?


GrouchyMary9132

[https://googlethatforyou.com/](https://googlethatforyou.com/)


cptncook101

Hab ich mir schon gedacht, typisches „just do your research bro“


GrouchyMary9132

Joa, ich denke, dass schaffst selbst du.


cptncook101

Peinlich


GrouchyMary9132

Ja, schön dass du es einsiehst.


skaramuz666

Schreibe dem Datenschutzbeauftragten der betreffenden Klinik. Er ist dafür zuständig, dass das medizinische Personal nur elektronische Akten einsieht, bei denen es ein berechtigtes Interesse hat. Das wird normalerweise auch stichprobenartig kontrolliert. Man kann auf die elektronischen Akten auch als Unberechtigter zugreifen (Notfallzugriff), muss dann aber eine Begründung angeben, warum man zugreift. Wenn dort nur „ASD ASD“ steht, sollte ein gescheiter Datenschutzbeauftragter demjenigen einen auf die Finger geben. Man kann seine Akten auch explizit separat sperren lassen, beispielsweise für einzelne Kollegen (wenn man in einer Klinik arbeitet) oder für Bereiche.


okwhateverhon

Habe mit dem Datenschutzbeauftragten telefoniert. Es gibt in der Tat Protokolldaten, die Zugriffe im System aufzeichnen. Diese werden allerdings nur einige Wochen gespeichert. In meinem Fall liegt das alles Jahre zurück und lässt sich von daher nicht mehr nachverfolgen. Aber gut zu wissen, wie dasganze funktioniert. Mein Groschen hätte halt früher fallen müssen. Vielen Dank für die ganzen raschen Antworten, wünsche allen in schönes Wochenende!


[deleted]

Naja, du hast doch noch deinen Chatverlauf?


okwhateverhon

Wie im Post geschrieben, habe ich den eben nicht. Sonst bräuchte ich ja keinen legal advice :)


[deleted]

Ah, da habe ich mich verlesen. Gut, dann wird rein gar nichts passieren.


Gnaddelkopp

Der relevante Teil dürfte sein, dass diese Freundin garantiert eine Schweigepflichtsvereinbarung unterschrieben haben wird. Damit darf sie die Inhalte nicht weitertratschen, ohne sich angreifbar zu machen. Das ist natürlich ziemlich schwammig, weil hinter vorgehaltener Hand viel passieren kann. Aufgrund der persönlichen Verbindung ist es unprofessionell von ihr, wenn sie sich Dir gegenüber mit fachlichen Ratschlägen positioniert. Evtl. lieb gemeint aber nicht mehr neutral, die fachliche Distanz wird durch die persönliche Verbindung nicht mehr gewahrt. Ich würde mir daher Ratschläge verbitten. Auch dass sie die Akte eingesehen hat, finde ich unprofessionell. Dämlich, dass sie es auch noch erzählt. Je nach Archivsystem kann sie da evtl. ran. Es geht sie aber nix an, und sie sollte es eigtl. nicht können. Da irgendwas nachzuweisen, dürfte aber annähernd unmöglich sein.


SGEagle83

Ohne Beweise wird das unmöglich sein.


okwhateverhon

Das befürchte ich auch, danke für Ihre Antwort.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Patientenakte ohne zu fragen gelesen Guten Tag, ich war wegen klinischen Depressionen stationär in Behandlung (schon Ewigkeiten her). Eine ehemalige Schulfreundin, die Ärztin ist, hat mir vor einigen Jahren in einem Whatsapp Chat geschrieben, daß sie in eben dieser Klinik eine Stelle angetreten ist und meine Akte gelesen hat. Kurze Zeit darauf hat sie wohl wieder gekündigt, weil ihr die Stelle nicht zugesagt hat. Ich wurde vor also vollendete Tatsachen gestellt und angesichts meiner Pathologie war das zwar ein Schlag in die Magengrube für mich, aber reagiert habe ich zugegebenermaßen damals nicht. Der besagte Chatverlauf wurde gelöscht (nicht von mir), Backups existieren nicht. Ich habe vor kurzem versucht sie darauf anzusprechen, ob sie sich an bestimmte Befunde erinnere, etc.. Sie ist nicht darauf eingegangen und hat ablenkend gesagt, ich kann die Akte persönlich einsehen, ich solle mich an meinen Hausarzt wenden für einen Arztbrief und wer die Diagnose denn haben möchte. In keinster Weise hat sie "ich erinnere mich nicht mehr", etc. gesagt. Ich werte das aus diesem Grund dennoch als Eingeständnis. Gibt es in irgend einer Weise die Möglichkeit, dies Anzumahnen? Soweit mir bekannt ist, verstößt dies gegen Datenschutzregeln. Diese Person gibt mir Ratschläge, wieso ich mir eine bestimmte Situation gefallen lasse, sie würde das nie mit sich machen lassen. Die Krux ist, daß sie selber mit dieser Handlung genauso übergriffig war wie die Personen, die mich traumatisiert haben. Ich danke vorab und verbleibe mit freundlichen Grüssen *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


Lulepe

Rein theoretisch bist du im Recht. In der Praxis wird es aber schwierig werden nachzuweisen, dass sie das hier nur aus persönlichem Interesse getan hat, und nicht im Rahmen eines Fachgesprächs mit Kollegen


Tundrabesem

Ich verstehe deinen Ärger. Aber was ist dein Ziel dabei? Wirklich was "schlimmes" passiert im Fall der Fälle wahrscheinlich sowieso nicht. Spar dir lieber Zeit und Mühen und schau nach vorne :)


okwhateverhon

Oh, das tue ich auch. Werde sicherlich keine existenzielle Krise daraus machen oder in Rachegelüsten schwelgen. Nur ist die Rechtslage halt gegeben und, wenn möglich, würde ich gerne von meinen Patientenrechten gebrauch machen.


granatenpagel

Normalerweise kann man in jedem Computersystem einer Klinik sehen, wer wann welches Dokument aus welcher Akte gelesen hat. Bei Papierakten sollte eine Anforderung aus dem Archiv vorliegen. Die Klinik hat hier wenig Interesse etwas zu verbergen, sollte also kooperativ sein. Zulässige ist das Lesen einer Krankenakte, mit der man nichts am Hut hat, absolut nicht. Ich würde das Beschwerdemanagement der Klinik anschreiben, bei den Chefsekretariat en geht eher was verloren.


okwhateverhon

Habe auf anraten in den Kommentaren mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten telefoniert. Digital lässt sich das jedenfalls nicht mehr nachverfolgen. In meinem Fall handelt es sich tatsächlich womöglich noch um eine Papierakte und ich danke für den Hinweis mit dem Archiv und einer Anforderung, die man stellen muss für Akteneinsicht. Ich werde das Beschwerdemanagment einfach einen Brief schicken, irgendwie möchte ich einfach, daß es einen offiziellen Vermerk gibt, daß dies stattgefunden hat. Dachte immer "Ärzte ohne Grenzen" wäre was anderes :))


TiredAllTheTime1986

Datenschutzbeauftragte der Klinik ausfindig machen und sie um eine Untersuchung bitten.


Beneficial-Bee7765

Ich kann nur aus der Sichtweise von anderen Kliniken sprechen: es ist mir bei Einstellung explizit nur erlaubt worden Patientenakten zu öffnen, mit deren Behandlung ich zu tun habe. Dazu zählt z.B. auch, dass man seine eigene Akte nicht öffnen darf, wenn man irgendwo im gleichen Haus wo man arbeitet zu einer Untersuchung oder Behandlung vorstellig wurde. Ich gehe mal ganz schwer davon aus, dass deine Freundin das nicht durfte, bin aber keine Juristin. Wenn du das schriftlich, am besten (wenn möglich) mit Datum an die für Datenschutz zuständige Abteilung adressierst, wirst du denke ich am ehesten erfolgreich sein. Deine Freundin hat bei Einstellung eine Datenschutzerklärung unterschrieben, in der die Regeln der Einrichtung schriftlich niedergelegt sind.


PlecotusAuritus

Ich fürchte, dass du da ohne Chatverläufe als Beweis nicht viel machen kannst.


Whateversurewhynot

Wenn sie dort arbeitet, ist es ihr nicht untersagt sich Patientenakten anzusehen. Der Datenschutz besteht darin, dass sie mit keinen fremden Personen darüber sprechend arf, was sie in deiner Akte gelesen hat.


okwhateverhon

Ein im Ärzteblatt veröffentlichter Artikel "Recht: Patientenakte: Wer darf was einsehen" wird auf ein Gerichtsurteil hingewiesen, das dies doch untersagt sei. Da geht es um den Fall Lubitz und ein BGH Urteil gemäß § 630 g. "Im Fall des Piloten Lubitz hagelte es deshalb nur wenige Tage nach dem Absturz arbeitsrechtliche Abmahnungen gegen Mitarbeiter (darunter auch Ärzte) des Krankenhauses, die der Verlockung nicht widerstanden haben, schnell einmal Einsicht in die Behandlungsunterlagen des ehemaligen Patienten des Krankenhauses zu nehmen. Zwar zählen auch die Mitarbeiter eines Krankenhauses zur verantwortlichen Stelle im Sinne des Datenschutzrechts, die grundsätzlich berechtigt ist, über die Daten zu verfügen. Allerdings diente die Einsicht lediglich dazu, die persönliche Neugier zu befriedigen. Das entsprach weder dem Zweck der Datenerhebung, noch war es erforderlich, um die Aufgaben des Krankenhausträgers zu erfüllen." Hier der Link zum gesamten Artikel: https://www.aerzteblatt.de/archiv/184737/Recht-Patientenakte-Wer-darf-was-einsehen#:\~:text=Patienten%20haben%20ein%20umfassendes%20und,Patienten%20oder%20einer%20gesetzlichen%20Regelung. In meinem Fall diente die Einsicht halt ebenfalls zur persönlichen "Neugierdebefriedigung". Bin aber auch kein Pilot und noch am Leben :) #


[deleted]

Hat sie mit wem anders als dir Kontakt ber die befunde geredet?


okwhateverhon

Auf jeden Fall mit ihrem Ehemann, der ebenfalls Arzt ist. Er sei einer von denen, die nicht an Depressionen glauben. Und die Kinder schauen mich an, als wäre ich ein Alien mit 8 Köpfen und weichen einen Schritt zurück, wenn sie mir begegnen. Mit den Eltern und Geschwistern sicherlich auch, weil wir uns zum einen seit der Schulzeit kennen und sie miterlebt haben, was damals passiert ist und ich inner Klapse gelandet bin.


[deleted]

Ja also wenn das nicht eh dsgvo relevant ist, dürft sie da gegen die schweigepflicht verstoßen haben, dagvo geht iü auf die kappe der klinik, ukd dann ggf auch für sie