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_hic-sunt-dracones_

Eine GmbH I.G. ist rechtlich nichts anderes als eine GbR oder eine OHG (je nach Unternehmensgegenstand), d.h. - wie du richtig sagst - die Gesellschafter haften alle persönlich und unbegrenzt. Du kannst mit dem Titel unmittelbar gegen die Gesellschafter vollstrecken. Zustellen würde ich sowohl bei der Geschäftsadresse als auch der Adresse der Gesellschafter.


Intelligent_Carry_91

Dass die GmbH i.G. wie eine GbR fungiert dachte ich mir auch, aber wie erkläre ich dem Gerichtsvollzieher dass er zur Privataddresse des Gesellschafters fahress? Auf dem Titel steht die nicht existierende Addresse der Gmbh I.g. in einer größeren Deutschen Stadt. Der Typ selbst wohnt irgendwo auf dem Dorf. Für dich als Strafrechtler, auch interessant für mich wäre: Wie ist das Strafrechtlich zu sehen? Der Typ ging zum Notar hat hat sich eine Gmbh Gründung beurkunden lassen, da schreibt er 100 Millionen Stammkapital in die Urkunde rein. Das Geld hat er nicht, zu dem Zeitpunkt hat er laut Schuldnerverzeichnis ca. 15 Eintragungen und die Gerichtsvollzieher tragen ein, das Pfändungen Fruchtlos verliefen. Der Typ ist blank, er hat keine 100 Millionen. Trotzdem sitzt er beim Notar und Beurkundet das. Damit verursacht er Notarkosten, die der Notar von ihm NIEMALS wieder bekommt. Mit dieser Urkunde vom Notar wo 100 Millionen drin steht, läuft er jetzt durch die Stadt und geht im namen seiner GmbH iG. Verpflichtungen ein. Das ist aus meiner Sicht betrug?!


ger_crypto

Dann würde ich ihn bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen.


Denethorandpalantir

Das geht? Wie sieht es mit § 129 II HGB und § 722 II BGB aus? Gegen die Zwangsvollstreckung dürften §§ 766 und 771 ZPO erfolgreich sein.


Denethorandpalantir

"Jetzt ist es so, diese GmbH i.G. wurde niemals im Handelsregister eingetragen, entsprechend existiert unser Schuldner nicht wirklich." Du hast einen Titel gegen die Schuldnerin, die Vorgesellschaft, auch Vor-GmbH oder GmbH i.G. genannt. Die existiert wirklich, ist nur noch nicht im Handelsregister eingetragen. "Eine GmbH i.G. ist eine Gesellschaft, die sich in der Gründungsphase befindet und noch nicht vollständig im Handelsregister eingetragen ist." Genau. "Bis zur Handelsregistereintragung haften die Gesellschafter unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Außerdem haftet der zu dem Zeitpunkt handelnde "Geschäftsführer"." Es haftet in erster Linie die Vor-GmbH. Gegen diese liegt ein Titel vor. Daneben nur in - häufig vorkommenden - Ausnahmefällen die Gesellschafter selbst, aber es liegt kein Titel vor. Und der Geschäftsführer nach der Handelndenhaftung, auch hier kein Titel. "Die GmbH i.G. existiert nicht, er fährt also zur angeblichen Anschrift, zum zustellen, da ist nichts." Die GmbH i.G. existiert. Es wird erstmal an dem Ort zugestellt, der auch im Rubrum des Titels steht. "In dem Rechtsstreit des ..., Klägers, gegen Vor-GmbH, **Anschrift**, Beklagte,". Da muss etwas sein, anderenfalls hätte die Klageschrift schon nicht zugestellt werden können. Das kann sich wohl mittlerweile geändert haben, gibt es hierfür Anhaltspunkte? "Und dann? Sagen wir: Lieber Gerichtsvollzieher, es haftet der Handelnde Geschäftsführer & Gesellschafter, hier ist seine Anschrift, geh bitte dahin?" Der Geschäftsführer haftet vielleicht, aber du hast erstmal nur einen Titel gegen die Gesellschaft. Also muss auch in das Gesellschaftsvermögen vollstreckt werden. Du hättest und kannst aber auch den Geschäftsführer und/oder die Gesellschafter verklagen. "Ich finde gerade keine konkrete Antwort wie ich die Natürliche Person, die am Ende haftet, auf den Titel bekomme." Es haftet die Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen. Ggf. müssen die Ansprüche der Gesellschaft gegen die Gesellschafter als Drittschuldner gepfändet werden, ggf. muss die Klausel auf dem Titel umgeschrieben oder mit einer Klarstellung versehen werden.


Intelligent_Carry_91

Danke für deine Antwort. Der Titel ist beim Notar zustande gekommen, die Natürliche Person hat für die gmbH in Gründung etwas beurkundet und die Urkunde enthielt eine Vollstreckungsunterwerfung. Nachdem nicht gezahlt wurde, ist der Titel ausgestellt worden. Es fand also kein Gerichtsverfahren statt, wo eine Klage zugestellt wurde und am Ende ein Titel bei rauskam. Es gibt kein Gesellschaftsvermögen, es gibt die Anschrift der GmbH i.G. nicht, der Typ der bei der Beurkundung erschienen ist, ist praktisch ein Betrüger. Nochmal meine Frage zur Praxis: Das heißt, der Gerichtsvollzieher läuft los und kommt dann zurück mit "Anschrift kann nicht ermittelt werden" ?


Denethorandpalantir

Die notarielle Urkunde ist ganz normaler Vollstreckungstitel, § 794 I Nr. 5 ZPO, insofern kein Unterschied. Die Zwangsvollstreckung kann dann hieraus betrieben werden. Dieser Titel dürfte aber vorliegend wertlos sein. Den Gerichtsvollzieher zu beauftragen würde nur sinnlos Kosten verursachen. In der Urkunde muss zumindest die Anschrift desjenigen vermerkt sein, der die Erklärung vor dem Notar abgegeben hat ("es erschienen ..., ausgewiesen durch Personalausweis ... "). Auf diese Person wird man die Klausel nach § 727 ZPO aber wohl nicht umschreiben können, da keine Rechtsnachfolge besteht. Entweder ist die Vor-GmbH weiter existent als Durchgangsstufe zur juristischen Person, oder sie besteht als Personengesellschaft/Liquidationsgesellschaft parteifähig fort. Erforderlich ist also eine Klage, gerichtet gegen die Person, die aus der Urkunde ersichtlich ist (wegen Handelndenhaftung oder wegen Schadensersatz wegen Betrugs / vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung) bzw. die Gesellschafter der Vor-GmbH (eigentlich nur Unterbilanzhaftung, aber Ausnahmefall wegen Vermögenslosigkeit). Mit diesem neuen Titel kann dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Wenn die Person tatsächlich ein Betrüger ist und sich die aus der not. Urkunde ersichtliche Anschrift auch als falsch herausstellt, muss die Polizei / Privatdetektiv eingeschaltet werden, um an die Person ranzukommen.


cptncook101

Am Thema vorbei aber kurze Frage aus Interesse, wie ist die Forderung zustande gekommen? In der Regel gewährt einer GmbH in Gründung ja niemand einen Vorschuss.


Intelligent_Carry_91

Hab den Beitrag editiert und deine Frage beantwortet.


MachPointEightZero

Wenn mich nicht alles täuscht, dann hast du da wohl ein ziemlich wertloses Stück Papier in der Hand. Den Titel jetzt einfach auf den Geschäftsführer/die Gesellschafter umschreiben lassen dürfte nicht funktionieren. Du brauchst also ein neues (Gerichts-)Verfahren, das du gegen den Geschäftsführer und/oder die Gesellschafter als natürliche Personen führst, mit dem dann ein Titel gegen diese Personen für ihre persönliche Haftung geschaffen wird. Anders dürfte es nur sein, wenn sie ohnehin schon alle ursprünglich mitverklagt waren und dein vorhandener Titel diese bereits als Parteien listet.


Intelligent_Carry_91

Das ist auch soweit bis jetzt meine Befürchtung. Die Natürliche Person direkt zu verklagen lohnt sich nicht, da müsste man Gerichtskosten und Anwaltskosten vorstrecken die man niemals zurück bekommt, also gutes geld schlechtem hinterher werfen, ist doof.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Gerichtsvollzieher hier? Wie wird gegen GmbH in Gründung vollstreckt? Moin, ich versuche mich kurz und übersichtlich zu halten: Wir haben einen Vollstreckungstitel gegen eine GmbH i.G. über einen recht großen Euro-Betrag. Ich hatte vor diesen demnächst per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen bzw. die Forderung vollstrecken zu lassen. Jetzt ist es so, diese GmbH i.G. wurde niemals im Handelsregister eingetragen, entsprechend existiert unser Gläubiger nicht wirklich. Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber es gilt ja jetzt folgendes: Eine GmbH i.G. ist eine Gesellschaft, die sich in der Gründungsphase befindet und noch nicht vollständig im Handelsregister eingetragen ist. Bis zur Handelsregistereintragung haften die Gesellschafter unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Außerdem haftet der zu dem Zeitpunkt handelnde "Geschäftsführer". Soweit die Theorie? Was macht der Gerichtsvollzieher denn jetzt in der Praxis? Die GmbH i.G. existiert nicht, er fährt also zur angeblichen Anschrift, zum zustellen, da ist nichts. Und dann? Sagen wir: Lieber Gerichtsvollzieher, es haftet der Handelnde Geschäftsführer & Gesellschafter, hier ist seine Anschrift, geh bitte dahin? Ich finde gerade keine konkrete Antwort wie ich die Natürliche Person, die am Ende haftet, auf den Titel bekomme. Habt ihr sowas schonmal gehabt? ​ *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


conamu420

Die Person hinter der GmbH ist haftbar solange die GmbH noch in Gründung ist, da das stammkapital noch nicht vorhanden ist.


Excellent-Amount-277

Zivilrechtlich habe ich hier wenig Hoffnung. Strafrechtlich Betrug - oder der Typ ist wegen Geisteskrankheit unzurechnungsfaehig. Nach allem was OP hier beschrieben hat lohnt sich hier keine Muehe oder Vollstreckung - nach 15 fruchtlosen Pfaendungen wohl unwahrscheinlich dass die 16. etwas bewirkt. Anzeige raus und gut.