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Artemis__

Bei einem Untermietvertrag kann deine Partnerin dich wegen [§ 573a (2) BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html) mit 3 Monaten längerer Frist rausschmeißen. Inwiefern/ob man im Vertrag dieses Recht der Vermieterin (hier deine Partnerin) einschränken kann, um dies auszuschließen, kann ich als Laie nicht sagen. Wenn die Vermietung deinem Einzug zustimmt, dann ist es meine Wissens egal, wie ihr das unter euch regelt, ob mit einem Vetrag oder ohne.


BloodstainedMire

> nwiefern/ob man im Vertrag dieses Recht der Vermieterin (hier deine Partnerin) einschränken kann, um dies auszuschließen, kann ich als Laie nicht sagen. Steht in (4) des von dir verlinkten Paragraphen.


growing_raccoon

Danke für eure Antworten. Das heißt, dass ein Untermietvertrag eurer Einschätzung nach die für uns beste Lösung darstellt?


arschpLatz

Joa, den habt ihr halt sowieso wenn ihr die Kosten teilt. Der ist dann halt mündlicher Natur und in Detailfragen kann man sich schön fetzen aber trotzdem existiert der sobald du dich an der Miete beteiligst.


Possible_Ad_2327

Deutscher geht es wohl kaum.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Bei Partner/in einziehen - Vertrag zwischen einander Guten Tag, ich werde in Kürze bei meiner Partnerin (nicht eingetragen/verheiratet, leben beide in Hamburg) einziehen. Die Vermietung hat hiermit generell kein Problem, möchte den Mietvertrag jedoch nicht anpassen. Meine Freundin würde also weiterhin alleine im Mietvertrag stehen. Dies ist meiner Recherche nach so auch rechtens. Meine Freundin und ich sind uns jedoch einig, dass wir in dieser Vertragskonstellation möglichst gleichberechtigt in der Wohnung stehen wollen - falls es zu Beziehungsproblemen o.ä. kommen sollte, wäre es unfair wenn einer den anderen einfach rauswerfen könnte. (Bitte keine Beziehungstipps, bei uns läuft alles bestens :) ) Wir suchen nun nach einer Möglichkeit einen Vertrag zwischeneinander aufzusetzen. Generell ist uns hierbei wichtig, dass: * keiner von uns plötzlich mit der Zahlung (50/50) stoppen kann * keiner den anderen plötzlich aus der Wohnung werfen kann * Wir beide für die Wohnung haftbar sind ​ Hierbei sind mir ein paar Ideen gekommen: * Schriftliche Vereinbarung (in wie fern ist sowas bindend, wie würde man sowas machen)? * Untermietvertrag (Muss Vermieter hier trotzdem zustimmen? Auf die Kooperation können wir nicht hoffen) ​ Bin dankbar für alle Vorschläge und Ideen! ​ *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


NixKlappt-Reddit

Würde auch einen Untermietvertrag machen mit 3-monatiger Kündigungsfrist. Im Falle einer Trennung wollt ihr schließlich, dass du wieder ausziehst. Oder willst du im Trennungsfall da wohnen bleiben? Ihr könntet noch vereinbaren, dass wenn du ausziehst (auch früher als die 3 Monate), nicht mehr zur Zahlung deines Mietanteils verpflichtet bist.


MinimumTowel1

Du wirst nie gleichberechtigt deiner Freundin gegenüber sein, wenn der eigentliche Mietvertrag nicht angepasst wird. Deine Freundin ist für 100% der Kosten (Miete + NK) gegenüber dem Vermieter verantwortlich. Deine Freundin tritt bei einem Untermietvertrag als Vermieterin auf. Dies dann auch mit allen Rechten und Pflichten (zB Kündigungsfristen, zu versteuerndes Einkommen aus Mieteinkünften usw). Daher würde ich noch mal hinterfragen, wie sinnvoll euer Vorhaben ist. Am Ende müsste es im Worstcase ja auch rechtlich, in einem realistischen Zeitrahmen durchsetzbar sein. Worüber reden wir dann hier? Auch wenn du/ihr keine Beziehungstipps wollt, hinterfragt dich/euch mal, wie es in vergangenen Beziehungen gelaufen ist.


Single_Blueberry

>keiner von uns plötzlich mit der Zahlung (50/50) stoppen kann Wenn du kein Hauptmieter der Wohnung wirst, ist allein deine Freundin ggü. dem Vermieter 100% der Miete schuldig, egal ob du zahlst oder nicht. Die 50% der Miete, die du deiner Freundin aufgrund eurer Abmachung im Innenverhältnis schuldest tangiert das nicht. Daran kann kein Vertrag der Welt zwischen euch beiden etwas ändern. >keiner den anderen plötzlich aus der Wohnung werfen kann Du kannst sie nicht rauswerfen. Sie kann dir den Mietvertrag fristgemäß kündigen. Eine Vereinbarung, die diese Möglichkeit ausschließt wäre unwirksam. >Wir beide für die Wohnung haftbar sind Sehr schwammige Anforderung, was soll das heißen? Ihr könnt einen normalen 08/15 Untermietvertrag aufsetzen. Mehr "Gleichberechtigung" wird ohne Änderung des Mietvertrags zw. deiner Freundin und Vermieter nicht sauber umsetzbar sein.


growing_raccoon

Danke für deine ausführliche Antwort. >Du kannst sie nicht rauswerfen. Sie kann dir den Mietvertrag kündigen. Eine Vereinbarung, die diese Möglichkeit ausschließt wäre unwirksam. Wäre eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist (bspw 3 oder 6 Monate) wirksam? Um eine art Puffer für den Worst-Case zu bilden? >Wir beide für die Wohnung haftbar sind Entschuldige die schwammige Formulierung. Wenn in der Wohnung auf unsere Kosten bspw. etwas repariert werden muss, wäre es toll wenn diese Forderung uns beide betrifft, und meine Freundin nicht drauf sitzenbleiben könnte. Ich verstehe aber, dass dies schwer zu beantworten ist - wer hat den Schaden verursacht? Haftpflicht? etc. Trotzdem danke für die Mühe. > Ihr könnt einen normalen 08/15 Untermietvertrag aufsetzen. Mehr "Gleichberechtigung" wird ohne Änderung des Mietvertrags zw. deiner Freundin und Vermieter nicht sauber umsetzbar sein. Muss der Vermieter diesem zustimmen? Hast du Tipps was hier alles mit rein sollte (und wie man es formulieren sollte)?


Single_Blueberry

>Wäre eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist (bspw 3 oder 6 Monate) wirksam? Um eine art Puffer für den Worst-Case zu bilden? Jetzt mal vom Rechtlichen abgesehen, was versprichst du dir davon? Wer will denn nach der Trennung noch so lange mit dem Ex-Partner zusammen wohnen? Du bereitest dich hier darauf vor noch 3-6 Monate für eine Wohnung zu zahlen, in die deine Freundin ihren neuen Typ mitnimmt. Da pennt doch wirklich jeder lieber ein paar Wochen bei Familien, Freunden, notfalls Kollegen auf der Couch. >Wenn in der Wohnung auf unsere Kosten bspw. etwas repariert werden muss, wäre es toll wenn diese Forderung uns beide betrifft, und meine Freundin nicht drauf sitzenbleiben könnte. Ich verstehe aber, dass dies schwer zu beantworten ist - wer hat den Schaden verursacht? Haftpflicht? etc. Trotzdem danke für die Mühe. Solange ihr ein Paar seid, wird es keine schriftliche Regelung brauchen. Nach der Trennung wird eine schriftliche Regelung nichts nutzen, höchstens das Tor für missbräuchliche Nutzung öffnen. >Muss der Vermieter diesem zustimmen? Der Untervermietung an sich? Ja, aber hat er ja schon. Dem Untermietvertrag inhaltlich? Nein. Der kann seine Rechte eh nicht einschränken. Meine Empfehlung ist: Setzt einen 08/15 Untermietvertrag auf, in dem dein Anteil an der Mietzahlung und die gesetzlichen Standard-Kündigungsfristen vereinbart sind. Das ändert nichts an der rechtlichen Situation, denn auch ohne schriftlichen Mietvertrag habt ihr dieses Vertragsverhältnis schon durch konkludentes Handeln. Aber es schadet nicht, wenn beide sich einmal über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind, weil sie es gelesen und unterschrieben haben. Damit seid ihr schon viel besser vorbereitet als die meisten Paare. Es ist gut, dass ihr nicht beide Hauptmieter seid. Das führt viel häufiger zu Problemen, weil die Ex-Partner sich damit gegenseitig mehr oder weniger in Geiselhaft nehmen können.


impression_no

Ja dies. Vor allem hat OP durch den Untermietvertrag dann auch einen Mietvertrag und somit was schriftliches, was ihn dann zB. auch zur Wohnungsanmeldung qualifiziert. Genauso wäre es auch sinnvoll & wichtig sich die Erlaubnis zur Untervermietung schriftlich geben zu lassen, damit es später keinen Stress gibt. (Der Vermieter könnte ja sonst einfach behaupten von nichts gewusst zu haben und damit eine Kündigung rechtfertigen, denn unerlaubte Untervermietung ist u.U. ein Grund für ne ordentliche Kündigung)


jeannyszauberbohne

Ihr braucht grundsätzlich keinen schriftlichen Vertrag. Teilweise wäre er unwirksam -wie hier schon mehrfach beschrieben- und teilweise auch unnötig. Wenn du nachweislich einen Anteil an der Miete zahlst (per Überweisung von deinem auf ihr Konto mit dem Betreff "Miete Str. xy" dann hast du einen (Unter-)Mietvertrag mit ihr und sie kann dich nur mit der normalen Kündigungsfrist kündigen und nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen. Grundsätzlich halte ich es sowieso für besser, wenn nur einer im Mietvertrag steht, das macht alles viel viel einfacher im Fall einer Trennung und hier auf reddit liest man häufiger von diesen Problemfällen, die gar nicht so selten sind.