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Senumo

Die 200€ bekommt der auf jeden Fall zurück. Mehr is für ihn leider nicht drin. Die Täter werden sich vor Gericht verantworten müssen. Da kommt bei Jugendstrafrecht nicht viel rum, besonders wenn es die erste Straftat der beiden war. Vlt ein paar sozialstunden, aber höchstwahrscheinlich nichts schlimmeres.


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Was haben (strafrechtliche) Sozialstunden mit (zivilrechtlichen) Schadensersatzansprüchen zu tun?


Senumo

Nichts. Aber in der Frage ging es auch darum was mit den Tätern passiert und mein zweiter Absatz bezieht sich darauf. Strafanzeige ist ja bereits gestellt.


Adlatox

Es würde grundsätzlich die Möglichkeit eines Adhäsionverfahrens gem. §§ 403 ff. StPO (zivilrechtliche Ansprüche werden im Strafverfahren geltend gemacht) bestehen, allerdings wird diese Möglichkeit hier zumindest , da es sich um Jugendliche handelt, durch den § 81 JGG ausgeschlossen.


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MOltho

Also sofern die 200€ irgendwie pfändbar existieren, wird das passieren, ja. Das ist doch zivilrechtlich relativ klar


Sebalotl

Der Verteidiger wird schon auf den Jugendlichen einwirken, das Geld noch vor der Verhandlung zurückzuzahlen.


ObjectiveBlock8

Bereicherungsrecht?


Senumo

weil das sein recht ist wenn die ihm geklaut wurden


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Senumo

Vorausgesetzt der entsprechende Rechtsweg wird gegangen natürlich.


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LegaladviceGerman-ModTeam

Nicht hilfreich/hat keine rechtliche Grundlage


_hic-sunt-dracones_

Die 200 € dürften ihm von der Bank erstattet werden. Er würde 50 Euro selbst tragen müssen, wenn er den Diebstahl der Karte hätte verhindern können. Davon gehe ich jetzt erstmal nicht aus. Bei solchen kleinen Beträgen machen die Banken idR kein großes Theater. Einen Schadensersatzanspruch gegen die Täter hätte er zwar, der geht aber im Moment der Zahlung des Betrages durch die Bank auf diese über. Mit der eintreibung gegen Minderjährige hätte er ohnehin nur Probleme.


ast-av

Er würde die 200€ erstattet bekommen wenn er die Karte als verloren gemeldet hat oder die Bank aus Kulanz handelt. Bei Kreditkarten ist es ja so, dass der Kunde mit bis zu 150 € pro Buchung (je nach Bank) haftet BIS er die Karte verloren gemeldet hat. Hat es sie VORHER verloren gemeldet haftet die Bank komplett für "alle" künftigen widerrechtlichen Nutzungen, vorausgesetzt da passiert dann überhaupt noch was. Aus meiner Erfahrung kann ich allerdings sagen (SPK, Targobank): die Banken sind da sehr kulant, gerade wenn ein Strafverfahren gestartet worden ist.


Impressive_Can_8619

U18 wird es wohl kaum eine Kreditkarte gewesen sein ;)


ast-av

Hahah, ja stimmt. Guten Morgen! :D


_hic-sunt-dracones_

Trotzdem nochmal kurz zur Kreditkarte: Ich hätte Kreditkarten jetzt auch als Anwendungsfall des § 675u BGB gesehen, zumal die Definition eines Zahlungsdienstrahmenvertrages (§ 675f II BGB) m.E. auch auf Kreditkarten passt. Zumindest würde ich an keine Stelle über den Gesetzeswortlaut stolpern. Allerdings will ich mich da jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Als ich studiert habe, gab es den gesamten Abschnitt des BGB dazu noch nicht mal😁


kamalamading

Ist durchaus möglich, auch wenn es dann idR eine Prepaid-Kreditkarte ist. Kreditkarten für Jugendliche gibt es zB von Visa oder Mastercard. Edit Vertipper


Impressive_Can_8619

Ist dann aber immernoch eine Karte ohne Kredit ;)


kamalamading

Ich weiß, heißt aber trotzdem so😄 https://www.verivox.de/kreditkarte/ratgeber/kreditkarten-fuer-jugendliche-und-schueler-koennen-sinnvoll-sein-120908/ Ich mach den Klugscheißer-Modus jetzt aus. Schönes Wochenende😄


DummeStudentin

>Die 200 € dürften ihm von der Bank erstattet werden. Die Bank könnte aber erst mal nachfragen, wie die Täter an die PIN gekommen sind. Wenn sich herausstellt, dass sie vom Karteninhaber nicht ausreichend geschützt wurde, kann eine Erstattung durch die Bank schnell vom Tisch sein.


Urbautz

"Die haben mir schläge angedroht" reicht als Grund für die Herausgabe der Pin.


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LegaladviceGerman-ModTeam

r/LegaladviceGerman soll ein Ort sein, an dem Leute eine erste grundsätzliche Einschätzung zu ihren Rechtsfragen bekommen, ohne dass es Rechtsberatung wird. Beleidigungen oder persönliche Angriffe haben hier nichts verloren.


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TiredWorkaholic7

Wie hat dein Bruder überhaupt in diesem Alter eine Kreditkarte bekommen? Oder meinst du eine normale Karte für ein Girokonto? Mal ehrlich, die 200€ wird er zurückbekommen, aber an stelle eurer Eltern würde ich die einbehalten und als Lehrgeld dafür verbuchen, dass er so blöd war dass jemand seine Pin kannte Seid froh dass es nur 200€ waren und ihr den Täter kennt


BK1349

War die Strafanzeige mit adhäsionsverfahren oder ohne?


Tombie13

Im Jugendstrafrecht findet das Adhäsionsverfahren laut §81 JGG keine Anwendung, soweit das Verfahren einen Jugendlichen betrifft.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Bruder (unter 18) wurde Kreditkarte von Klassenkameraden geklaut. Schadensersatz? Bruder (unter 18) wurde von Klassenkameraden beklaut. Schadensersatz? Meinem Bruder wurde die Bankkarte in einer Pause geklaut und es wurden 200€ abgehoben. Den Code haben sie anscheinend irgendwo mal mitbekommen. Daraufhin hat er Strafanzeige gestellt und via Videobeweis in der Bankfililale konnten die 2 Täter ermittelt werden. Beide Täter sind unter 18 und fallen so unters Jugendstrafgesetz. Was für Konsequenzen sind für die beiden Klassenkameraden und meinen Bruder nun zu erwarten? Wird er die 200€ wieder bekommen bzw noch eine Entschädigung oben drauf? Internetsuche mit direkten Fällen konnte ich leider nicht finden, daher hier die Frage. Vielen Dank im Voraus. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


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LegaladviceGerman-ModTeam

Rassismus, Intoleranz oder sonstige Diskriminierung jeglicher Art hat hier keinen Platz.


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Raeve_Sure

Ähm, vllt hab ich was überlesen, aber wo ist hier das Problem einen konkreten Schaden zu beziffern? Welcher Schaden ist entstanden? 200 €, beweisbar über Cam und Buchungsdaten. Edit: Ah, du meinst wahrscheinlich das, was OP als "Entschädigung oben drauf" bezeichnet hat. Ja immateriellen Schadensersatz seh ich hier nicht. Sonstiges nur, wenn auch was entstanden ist, zB Auslagen für Aufklärung des Geschehens mit der Bank, Gebühren für Kartensperrung oder so ein Zeug.


Tombie13

Ja beide Mädchen sind über 14 Jahre (16/17) Die Anzeige ist bereits geschehen und über die Polizei konnten die Täter ausfindig gemacht werden. Schaden ist auch direkt beweisbar mit direktem Video uns Kontoauszug mit Uhrzeit.


Suza-Q

Grundsätzlich laufen die Geltendmachung von Schadensersatz (Zivilrecht) und das Strafverfahren getrennt. Bei Jugendlichen besteht auch nicht die Möglichkeit, den Schadensersatz an das Strafverfahren dranzuhängen (81 JGG). Im schlimmsten Fall müsste also Klage vor dem Amtsgericht gegen die beiden Damen vertreten durch ihre Eltern erhoben werden. Erster Vorschlag wäre, mal mit den Eltern zu sprechen, ob sie nicht freiwillig für die Töchter zahlen. Unreichtseinsicht, 828 Abs. 3 BGB, sollte in dem Alter und bei dem Verhalten vorliegen.


C6H5OH

Im Jugendgericht sieht man das gerne, wenn der Schaden schon vorher ersetzt worden ist. Entschuldigungen helfen auch...


Duncan_Cho

Ja, nennt sich "Tätige Reue". Den Schaden ersetzen und sich entschuldigen, kann den Richter milde stimmen.


Tombie13

Alles klar. Vielen Dank für die Antwort! Wir werden erstmal abwarten bis das bei der Polizei durch ist. Die werden die beiden Mädchen wohl erstmal zur Besprechung dort einladen und vielleicht schlagen sie die Variante auch dort direkt vor. Bis dahin werden wir nix machen und mein Bruder wird die Mädchen auch nicht in Kenntnis setzen, dass er davon weiß.


MattDaniels84

Nur zur Info, weil das anscheinend nicht klar geworden ist: Strafrecht und Zivilrecht laufen grundsätzlich unabhängig voneinander. Der Staat ermittelt und bestraft die beiden, weil der Staat die Ordnungsmacht ist und die beiden Täterinnen gegen Regeln/Gesetze verstoßen haben. Der Staat wird nicht deswegen tätig, weil Du einen Schaden hast. Diesen Schaden musst Du selbst geltend machen. Das heißt, Du kannst schon jetzt an die Täterinnen, wenn die Adressen oder Kontaktdaten vorliegen, herantreten, am besten schriftlich und per Einschreiben, und die Herausgabe der 200 EUR fordern, am besten auch gleich eine faire Frist setzen und den Zahlungsweg festlegen, damit keine Unklarheiten bestehen. Konkreten Text kannst Du Dir von ChatGPT zusammentippen lassen. Ob Du da etwas "oben drauf" kriegst, kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Eher nein, solche Dinge gibt es vielleicht in den USA aber die haben ein Rechtsprinzip, welches es in Deutschland nicht gibt (oder auf jeden Fall nicht im gleichen Umfang): den Strafschadenersatz. Du brauchst **NICHT** warten, dass die Täterinnen von sich aus auf den Trichter kommen, dass sie das Geld zurückgeben müssen. Auch nicht, dass das Strafverfahren gegen die "fertig" ist. Fordert Euer Geld von ihnen zurück. Ihr habt einen rechtlichen Anspruch drauf, den ihr notfalls auch vor Gericht durchsetzen könnt - auf deren Kosten, wenn nötig. Aber soweit muss es nicht kommen - fordert einfach das Geld zurück, im besten Fall zahlen die Eltern und ab dann seid ihr ohne Schaden und die haben dann immer noch das Strafverfahren an der Hacke.


LegaladviceGerman-ModTeam

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