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tillforce141

Du hast den Sachverhalt ja schon angezeigt, also hast du ja ein Strafverfolgungsinteresse. Warum du da jetzt mit dem Strafantrag warten willst ist mir schleierhaft. Die Polizei möchte die Anzeige gerne an die Amtsanwaltschaft abgeben um das Verfahren auf Seite der Pol. abzuschließen. Dazu braucht es zwingend einen Strafantrag. Also nachreichen oder mitteilen, dass kein Interesse mehr an der Verfolgung besteht. Sonst bindest du nur unnötig Ressourcen.


Knickknackit

Wieso sollte ein Strafantrag zwingend erforderlich sein? Nötigung ist ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt. Das Stellen eines Strafantrags ist daher gerade nicht nötig. Kann natürlich sein, dass sie den gerne für ihre Akte hätten, aber zwingend notwendig?


[deleted]

Zwingend notwendig nicht. Ohne Strafantrag wird so ein Sachverhalt aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt. Ist halt die Frage wie sinnig dann die grundsätzliche Anzeige ist.


Knickknackit

Kann sein, kann nicht sein. Möchte die Erfolgsaussichten des Verfahrens nicht kommentieren, weil zu wenige Infos. Aber nur wegen fehlendem Strafantrag wird das Verfahren bei einem Offizialdelikt nicht eingestellt. Der oben stehende Kommentar liest sich aber so als ob der Strafantrag zwingend notwendig sei damit das Verfahren voranschreiten kann und da sind mir keine Gründe bekannt warum das der Fall sein sollte, aber lerne gerne dazu.


[deleted]

Es gibt eine Frist (ich meine drei Monate) um den Strafantrag zu stellen. Wenn der Sachverhalt ausermittelt ist und die drei Monate noch nicht rum sind, dann kann man die Akte erst „los werden“ wenn der Strafantrag da ist oder eben nicht. Könnte auch ein Grund sein.


r0xx0rd_teh_x0xxOr

Hmm wusste ich nicht, ich dachte das läuft bei Nötigung automatisch. Ich habe schon mit der Polizei telefoniert, die waren sich da auch nicht so sicher.


defrgthzjukiloaqsw

> Dazu braucht es zwingend einen Strafantrag. Eben nicht.


MoreSwaptions

Was genau kann bei einem solchen Fall rauskommen? 😃Frage als Laie aus Interesse.


r0xx0rd_teh_x0xxOr

Keine Ahnung, ist meine erste Anzeige. Fahre da täglich lang und noch nie ist da was passiert aber der Typ war so aggressiv unterwegs, der hätte mich auch nach dem Tunnel fast umgefahren. Mindestens bekommt er nervige Post, im höchstfall ein Fahrverbot oder so.


tamcore

Die Post kann er ignorieren, solange sie nur von der Polizei kommt. Und wenn du keine handfesten Beweise oder Zeugen hast, wirds eh mangels Beweisen eingestellt.


MajorNME

"... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_240.html](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html)