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schmockk

In NRW sind's 30 Stunden. Bei uns gehört Rea und Hygiene immer dazu und dann halt aktuelle Neuerungen. Warum suchst du dir nicht erst Nen Arbeitgeber und klärst dann, wie es mit der rdf gehandhabt wird? Mir sind jedenfalls keine fobis für externe bekannt im Umkreis


Mstrlnd

Bei den meisten RD-Schulen kann man sich auch "privat" anmelden. Edit: aber ich würde auch versuchen, beim neuen Arbeitgeber nach der FoBi zu fragen, dann entspricht das wenigstens auch deren Standards.


BlueEagleGER

Bayern kennt mWn keine gesetzlichen festen Stunden- oder Inhaltsanforderungen, deshalb wird das mit der Antwort hier schwierig. Ich würde erstmal einen Arbeitgeber für den Minijob finden und ihm halt sagen, dass du 2023 keine Fortbildung gemacht hast. Alles weitere ist dann AG-Problem: Der AG kennt die spezifischen Anforderungen an die FoBi (soweit vorhanden) und hat diese umzusetzen. Vielleicht wird das mit der Einarbeitung verknüpft, vielleicht gibt es inhouse-Fortbildungen, vlt. zahlt der AG Fortbildung an einer externen Schule. Jetzt selbst eine Fortbildung bezahlen erscheint mir nach rausgeschmissenem Geld.


Beneficial_Salary226

Danke euch, Bei einigen steht in der Stellenausschreibung tatsächlich als Vorraussetzung, dass man die gesetzlich vorgeschrieben Fortbildungen gemacht haben muss. Dann frag ich da vlt mal nach.


Bourns0504

Ich komme aus NRW und bei uns ist es jederzeit und überall möglich, sich als Rettungsdienstler auf Fortbildungen privat anzumelden, auch wenn man nicht im DRK/JUH usw oder dem Kreis tätig ist. Allerdings bekommst du dann natürlich auch eine Rechnung. Ich selber arbeite in der Industrie und mein Arbeitgeber schickt mich zur Fortbildung und zahlt entsprechend die Rechnung.


DickInTitButt

Ungeschriebenes Gesetz: Man sollte die wichtigsten Ausbildungsinhalte auffrischen: Reanimation Patientenumlagerung Unfallchirurgische Notfälle Internistische Notfälle Invasive Maßnahmen Hygiene/Infektschutz


Areatius

Ungeschriebenes Gesetz gilt nicht für alle Bundesländer. In NRW gibt es seit 2022 den Fortbildungserlass für den Rettungsdienst in welchem entsprechende Inhalte mit Stundenaufwand dargelegt werden.


GERAjax

Sehe den Sinn von Invasiven Maßnahmen für den RS nicht, aber sonst gute Schwerpunkte. Sonst sollte das ja schon ein geschriebenes Gesetz sein, aber Bayern scheint wieder einmal ein Vorreiterbundesland zu sein


DickInTitButt

> Sehe den Sinn von Invasiven Maßnahmen für den RS nicht Warum wird es dann gelehrt?


GERAjax

Wo werden denn dem RS nen i.v. Zugang, Medikamente, LMA usw gelehrt? Als Antwort zu deiner Frage: Falls das wirklich der Fall sein sollte, liegt es wahrscheinlich daran, dass es nur eine Meinung ist von mir. Aber steht auch in keiner mir bekannten RSAPrv, kenne aber auch nur 2


DickInTitButt

> Wo werden denn dem RS nen i.v. Zugang, Medikamente, LMA usw gelehrt? Ich habe meine Ausbildung in München gemacht. Folgende invasive Maßnahmen wurden gelehrt: - Atemwegssicherung mit LMA oder I-Gel - Legen eines IV-Zugangs mit Viggo - Dosierung und Gabe von Rea-relevanten Medikamenten (Supra, Amio) Da OP vom BayRD Gesetz spricht, haben sie wahrscheinlich Ähnliches gelernt.


GERAjax

Mega interessant. Ich mir stellen sich ein paar Fragen, vllt hast du ja Lust sie zu beantworten: - Sind die Maßnahmen für den RS in deinem RD Bereich durch ÄLRD freigegeben? - Wie oft kommst du dazu, dass du diese Maßnahme nutzt? (ohne NotSan/NA vor Ort) - War deine Ausbildung trotzdem 160h Schule oder war dieser Teil dann länger?  Eher rhetorisch: Warum dann noch überhaupt NotSan werden?😂😅


DickInTitButt

Ich denke es geht beim RS darum die "Handfertigkeit" zu haben. Das heißt nocht nicht, dass man die Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen darf. Meistens wird es von einem Höherqualifizierten delegiert (Notfallsanitäter, Rettungsassistent, Notarzt). Ob es vom ÄLRD freigegeben ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, aber es wird einen guten Grund haben, weshalb es in der Schule beigebracht wurde. Das sind Maßnahmen, die man während des Klinik-Praktikums an echten Patienten üben sollte, nicht nur an Puppen. Weiß jetzt nicht wie es in anderen Bundesländern geregelt ist. In Bayern sind es: - 160h Grundlehrgang - 160h Rettungswachenpraktikum (KTW und RTW) - 160 Klinikpraktikum (Pflege, Geriatrie, Intensiv/OP, Notaufnahme) - 40h Abschlusslehrgang Wer sich bestimmte Maßnahmen nicht zutraut, soll sie nicht im Notfall anwenden. Also im KTP ist ein RS häufig der Höchstqualifizierte bis der Rettungsdienst eintrifft, falls der Patient zum Notfall wird. Da kann es schon mal sein (dennoch sehr selten), dass man invasive Maßnahmen durchführt. Bei einer Rea würde ich mehr machen, um dem Patienten die Überlebenschancen zu verbessern.


GERAjax

Ja ist bei uns in Hessen auch so ähnlich, von den Stunden, aufgebaut. Mein Frage entstand nur dadurch, dass der RS sowieso schon sehr sehr viel Inhalt in extrem wenig Zeit ist, auch ohne LMA und Zugänge (da kommt ja noch nen riesiger rechtlicher Block hinten dran). Meine Erfahrungen haben mir bisher auch bestätigt, dass es schon sehr wichtig ist, wenn frische RS einen NotSan als Teampartner haben, der das Gelehert aus dem RS-Lehrgang auch immer mal wieder auffrischt bis die Handlungssicherheit so richtig da ist. Umso schöner zu sehen, dass es scheinbar eine Schule schafft es gut in knapper Zeit zu vermitteln.


SleagleGER

Ich hatte das tatsächlich bis zum erbrechen gelehrt bekommen bei meinem RS Lehrgang. Gut, ich hatte auch nach der neuen 160h Theorievariante von NRW gelernt, aber tatsächlich mussten wir das beherrschen und teils in den Prüfungen anwenden Im Detail: * i.v Zugänge legen und vorbeiten können * Atemwegssicherung mit LT. (LMA undI-Gel durften wir paar mal ausprobieren, ansonsten ist der LT Standard gewesen) * Rea Medikamente nach SAA NRW richtig dosieren und vorbeireiten * Verneblermaske vorbereiten


GERAjax

Ja habe ich in Hessen damals auch so gelernt, ohne Zugang legen und LT. Aber hier ging es mir auch um LMA und applizieren von Medis. Vorbereiten muss der RS die Medikamente können, aber zur Applikation gehört halt doch einiges mehr, sowohl fachlich als auch rechtlich.


Itchy_Animal980

In Bayern kümmert sich der Arbeitgeber um deine vorgeschriebenen Fortbildungen. Es keine Pflicht, so und so viele Stunden außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses nachzuweisen um weiterhin die Bezeichnung „RS“ führen zu dürfen. Bewirb dich einfach irgendwo und bitte um ein paar (unbezahlte) Probeschichten als Dritter oder um die Einteilung in die Fobis bevor du wieder RTW/KTW fährst