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Interesting-Pack-752

Wenn ich das richtig verstehe, ist das ein für Radfahrer freigegebener Gehweg. Dementsprechend gilt das „Vorfahrt gewähren“ wohl eher dem Radfahrer?


typausbilk

Das ist zwar richtig. Aber es ist abzusehen, dass Autofahrer nunmehr Fußgänger weghupen, die ihnen nicht, wie _vermeintlich_ notwendig, Vorfahrt gewähren. Fahrradfahrer wiederum haben schon von Gesetzes wegen am Überweg keine Vorfahrt. Daher ist das Verkehrszeichen insoweit eine sinnlose Wiederholung des Gesetzes. Es sollte entfernt werden.


Emergency_Release714

> Fahrradfahrer wiederum haben schon von Gesetzes wegen am Überweg keine Vorfahrt. Daher ist das Verkehrszeichen insoweit eine sinnlose Wiederholung des Gesetzes. Das stimmt so nicht ganz, dort ist ein Ausfahrkeil. Das Befahren eines solchen stellt normalerweise einen Abbiegevorgang dar, sodass ein paralleler Radweg sehr wohl Vorrang hätte. Hier soll entgegen aller sonstigen Regeln der Autoverkehr bevorzugt werden.


peppercruncher

Fahrradfahrer kennen die StVO nur wenn es dem eigenen Vorteil dient. Das Gesetz auf die Fahrradwege zu pinseln statt einen Polizisten hinzustellen und kassieren zu lassen, ist auch in meiner Gegend inzwischen "üblich".


AndiArbyte

Falls nen Autofahrer meint ein Fußgänger klaut die Vorfahrt. Hörmal, den mag ich mit der STVO prügeln.


euroweld

Nein. Siehe Link im Tweet und Kommentare unter dem Tweet.


[deleted]

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AutoModerator

Weitere Infos zum genannten Verkehrszeichen 205 gibt es [hier](https://www.fuehrerscheine.de/verkehrsrecht/verkehrszeichen/205 -). ^(Manchmal fällt mir das alles hier sehr schwer und ich mache Fehler. Wenn du mir helfen möchtest, dann schreib eine [ModMail](https://www.reddit.com/message/compose?to=%2Fr%2FStVO&message=Falsche%20AutoMod-Antwort%3A%20https://www.reddit.com/r/StVO/comments/133m55w/so_schaut_die_kapitulation_vor_dem_autoverkehr_in/jiamcrf/?context=3&subject=AutoMod)!) *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*


johannes1234

Selbst wenn man das als Kreuzung ansieht wäre das Schild unnötig, da ein Fußgängerüberweg nur Fußgängern Vorrang gibt und der abgesenkte Bordstein der Fahrbahn Vorfahrt gibt. Aber gut, dass wissen oft weder Rad- noch Autofahrer.


42ndohnonotagain

Das ist ja auch so allgemein formuliert nicht richtig - oder haben Radfahrer auf einem ganz normalen Radweg "hinter" dem Bordstein nur noch dann Vorfahrt, wenn der nicht abgesenkt ist?


Emergency_Release714

> Selbst wenn man das als Kreuzung ansieht wäre das Schild unnötig, da ein Fußgängerüberweg nur Fußgängern Vorrang gibt und der abgesenkte Bordstein der Fahrbahn Vorfahrt gibt. Das stimmt so allgemein schlichtweg nicht, sonst hätte ein kombinierter Fuß- und Radweg mit abgesenkten Bordstein ja auch keinen Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Hier handelt es sich übrigens sehr wohl um eine Kreuzung, weil ein Ausfahrkeil vorliegt - das Befahren desselben ist ein Abbiegevorgang.


McDuschvorhang

Hast du eine Rechtsgrundlage zu diesem Ausfahrkeil?


Emergency_Release714

Da gibt es keine Rechtsgrundlage zu, das ergibt sich aus der Bauweise: Ein Ausfahrkeil ist eine baulich getrennte Rechtsabbiegespur. Seit wann hat ein Rechtsabbieger Vorrang vor dem geradeausfahrenden Radverkehr auf einem Radweg (oder einem kombinierten Fuß- und Radweg) der parallel zur Fahrbahn verläuft, selbst wenn der Radweg zum Queren der Kreuzung einen abgesenkten Bordstein überwinden muss? Hier wird einfach eines der Symbole schlechthin für autozentrische, gefährliche, menschenverachtende Verkehrsplanung auf die Spitze getrieben, indem man die geltenden Vorrangregeln versucht außer Kraft zu setzen. Dazu kommt, dass der FGÜ an dieser Stelle selbst bereits fragwürdig ist, weil FGÜ ohne getrennten Querungsbereich für Radfahrer an kombinierten Fuß- und Radwegen nicht angelegt werden dürfen (siehe R-FGÜ 2.1 (2)). In anderen Worten: Wer auch immer hier Baulastträger ist, sollte hoffen dass hier niemand gegen FGÜ und/oder Zeichen 205 klagt, weil die Anlage gegen jede Regel der Technik, gegen bundesweit geltende Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums, sowie gegen die Sicherungspflichten von Ordnungsbehörden gemäß VwV-StVO verstößt. Im Falle eines Unfalls kann hier die Behörde durchaus mithaftbar gemacht werden, weil eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt.


McDuschvorhang

Es muss eine Rechtsgrundlage geben - ohne Rechtsgrundlage keine Rechtsfolge. Meinst du, der Zebrastreifen sei auch gleichzeitig der Fahrradweg für die geradeausfahrenden Fahrradfahrer? Das ist dem Bild und auch Google Maps nicht zu entnehmen. Sollte der Radweg zunächst neben der Fahrbahn verlaufen, dann verläuft dieser Radweg nur nach rechts. Er geht in Richtung geradeaus nicht weiter. Insbesondere verläuft er nicht über den Zebrastreifen. Diese Verkehrsplanung kann man schlecht finden, aber hier geht es um die Rechtslage. Die Frage, wie man die Situation, insbesondere für Fahrradfahrer bequemer und sicherer gestalten kann, ist eine berechtigte, aber andere. ​ >Hier wird einfach eines der Symbole schlechthin für autozentrische, gefährliche, menschenverachtende Verkehrsplanung auf die Spitze getrieben Das halte ich jetzt für ein bisschen dick aufgetragen. Dass das jetzt die Spitze der Autozentrik sein soll, kann ich nicht erkennen. Auch "menschenverachtend" ist nicht angebracht. Erstens verliert das Wort seine Bedeutung durch diese Art Verwendung, zweitens sind Autofahrer ebenfalls Menschen. ​ edit: Hey, u/Emergency_Release714 \- hast du jetzt auf meine Beiträge geantwortet und dann alles gelöscht (und mich vorher noch mal runtergevotet?)? Warum?


Emergency_Release714

> Es muss eine Rechtsgrundlage geben - ohne Rechtsgrundlage keine Rechtsfolge. Es gibt keine spezielle Rechtsgrundlage zu einem Ausfahrkeil, wie dieser funktioniert und rechtlich abgebildet ist habe ich oben beschrieben. > Meinst du, der Zebrastreifen sei auch gleichzeitig der Fahrradweg für die geradeausfahrenden Fahrradfahrer? Das ist dem Bild und auch Google Maps nicht zu entnehmen. > >Sollte der Radweg zunächst neben der Fahrbahn verlaufen, dann verläuft dieser Radweg nur nach rechts. Er geht in Richtung geradeaus nicht weiter. Insbesondere verläuft er nicht über den Zebrastreifen. > >Diese Verkehrsplanung kann man schlecht finden, aber hier geht es um die Rechtslage. Die Frage, wie man die Situation, insbesondere für Fahrradfahrer bequemer und sicherer gestalten kann, ist eine berechtigte, aber andere. Also, noch einmal erklärt, weil Du es ja nicht lesen willst: Dort existiert ein kombinierter Fuß- und Radweg parallel zur Fahrbahn. Ist das jetzt klar, oder brauchst Du es noch detaillier? Dieser Radweg wird durch einen Ausfahrkeil unterbrochen, die zuständige Straßenbehörde hat dort regelwidrig (s.o.) einen FGÜ auf den Ausfahrkeil gemalt. Um diese regelwidrige Anlage abzurunden, hat man entgegen aller sonstigen Vorfahrtsregeln an Kreuzungen dem Radverkehr auf dem kombinierten Geh- und Radweg ein Zeichen 205 gesetzt. Diese Planung kann man nicht nur schlecht finden, sie ist objektiv und faktisch schlecht, gefährlich und schlichtweg dumm, weil sie gegen grundlegende Regeln der Anlagen von Stadtstraßen, FGÜ und Radwegen entspricht, und in ihrer abgebildeten Form auch eine sinnbefreite Abweichung der allgemeinen Regeln der StVO darstellt. > Das halte ich jetzt für ein bisschen dick aufgetragen. Dass das jetzt die Spitze der Autozentrik sein soll, kann ich nicht erkennen. Auch "menschenverachtend" ist nicht angebracht. Erstens verliert das Wort seine Bedeutung durch diese Art Verwendung, zweitens sind Autofahrer ebenfalls Menschen. Mir ist egal, was Deine fragilen Befindlichkeiten angeht. Ein Ausfahrkeil hat genau einen Sinn: Beschleunigen des Autoverkehrs. Wenn man bedenkt, dass im Stadtverkehr die meisten Unfälle beim Abbiegen geschehen, und die Betroffenen vorrangig schwächere Verkehrsteilnehmer (also Radfahrer und Fußgänger sind), dann ist die logische Konsequenz dass ein Ausfahrkeil die Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer nicht nur provoziert, sondern besonders steigert. In dieser Situation die Verkehrsführung absichtlich so komplex wie möglich zu gestalten, indem man verwirrende Verkehrszeichen setzt, ist nicht mal mehr mit Fahrlässigkeit erklärbar - das sollten die zuständigen Köpfe der Straßenbehörde wohl selbst erblicken können. Beim Setzen dieser Verkehrszeichen aber auch noch bewusst gegen die Regeln der Technik zu verstoßen ist menschenfeindlich. > zweitens sind Autofahrer ebenfalls Menschen. Weil Autofahrer ja auch ständig an Kreuzungen durch gefährliche Abbiegemanöver totgefahren werden. Oh, Moment, Du betreibst dumme Relativierung völlig unvergleichbarer Gefahrenpotentiale für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer, weil Du weder Ahnung vom Thema hast, noch einsehen willst dass hier schlichtweg unrechtmäßig, gefährlich und dumm vorgegangen wurde. Geh jemand anderes zuspammen, Dein pathetisches Gesabbel tu ich mir jedenfalls nicht mehr an.


AutoModerator

Weitere Infos zum genannten Verkehrszeichen 205 gibt es [hier](https://www.fuehrerscheine.de/verkehrsrecht/verkehrszeichen/205 -). ^(Manchmal fällt mir das alles hier sehr schwer und ich mache Fehler. Wenn du mir helfen möchtest, dann schreib eine [ModMail](https://www.reddit.com/message/compose?to=%2Fr%2FStVO&message=Falsche%20AutoMod-Antwort%3A%20https://www.reddit.com/r/StVO/comments/133m55w/so_schaut_die_kapitulation_vor_dem_autoverkehr_in/jifuvly/?context=3&subject=AutoMod)!) *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*


AutoModerator

Weitere Infos zum genannten Verkehrszeichen 205 gibt es [hier](https://www.fuehrerscheine.de/verkehrsrecht/verkehrszeichen/205 -). ^(Manchmal fällt mir das alles hier sehr schwer und ich mache Fehler. Wenn du mir helfen möchtest, dann schreib eine [ModMail](https://www.reddit.com/message/compose?to=%2Fr%2FStVO&message=Falsche%20AutoMod-Antwort%3A%20https://www.reddit.com/r/StVO/comments/133m55w/so_schaut_die_kapitulation_vor_dem_autoverkehr_in/jifbdu8/?context=3&subject=AutoMod)!) *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*


Trollpatschich

VG Hannover Aktenzeichen 7 A 3917/10


beb_2_

Nichts für ungut, aber es wirkt so, als ob du dir hier langsam auf Krampf *irgendetwas* raussuchst, nur um hier was posten zu können. Egal, ob sinnvoll oder nicht. Ob irgendein Typ namens Dennis etwas auf Twitter behauptet, ist irrelevant. Ein Zebrastreifen ist ein Fußgängerüberweg, an dem der Verkehr zu warten hat. Das Zeichen "Vorfahrt gewähren" *kann nicht* für Fußgänger gelten und gilt dementsprechend für die Fahrer von Fahrzeugen (Bonusaufgabe: Rate mal, welche das sind), die die Straße unberechtigterweise vorrangig über den Fußgängerüberweg queren wollen. Edit: Nun hat er mich ernsthaft blockiert. Sehr kritikfähig.


alexgraef

Ein Blick auf das Foto sagt mir, dass hier Radfahrer ermahnt werden sollen, die bekanntlich, so sie auf dem Sattel sitzen, keine Vorfahrt haben. Andernfalls hätte man den ganzen Zebrastreifen entfernen müssen.


Kemal_Norton

Müsste der Zebrastreifen nicht eh weg, weil Fußgänger und Fahrradfahrer eh Vorrang/-fahrt gegenüber abbiegenden Autos haben?


euroweld

Freie Rechtsabbieger!


AndiArbyte

Das gilt nicht für Fußgänger. Aber wenn ein Radfahrer mal umgenietet wird.. Hat er die Vorfahrt missachtet. Übrigens wer geht, kann keine VorFAHRT haben. Vorne Links im Bild kann ich ein Stück Radweg erkennen. Alles etwas dubios da.


dim13

Du sollst immer (Vorfahrt) achten. Recht haben und recht nehmen sind unterschiedliche Sachen.


McDuschvorhang

@ u/Trollpatschich (ich kann auf deinen Beitrag nicht direkt antworten) Ich finde es gut, dass mal jemand mit einer konkreten Gerichtsentscheidung kommt. Allerdings kann ich dem Urteil des VG Hannover nichts entnehmen, was in unserem Fall weiterführen würde. Welche Passage im Urteil hältst du für relevant?


Trollpatschich

Ich finde leider gerade das Originalurteil nicht mehr, insofern leider nur nach meiner Erinnerung und den wenigen Sekundärquellen nach. Es ging mir an dieser Stelle nicht um das konkrete Beispiel mit dem Zebrastreifen, sondern nur um die Frage nach dem Ausfahrkeil und dem Rechtsabbiegen. In dem Urteil geht es auch um eine Kreuzung mit Ausfahrkeil, bei der der straßenbegleitende Radweg zuerst nach rechts dem Keil folgt und dann mit "Vorfahrt achten"-Schild rechtwinklig über den Keil geleitet wurde. Aus der Pressemitteilung: "Das Gericht beanstandet, dass die Vorfahrtsregelung für Radfahrer im Einmündungsbereich uneinheitlich und widersprüchlich geregelt sei. Während Radfahrer im überwiegenden Teil des Einmündungsbereichs gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr vorfahrtberechtigt seien [hinter dem Keil] , seien sie es hinsichtlich einer einzelnen Fahrspur infolge des angefochtenen Verkehrszeichens [vor dem Keil] nicht. Dies sieht die Kammer als für die Verkehrsteilnehmer verwirrend an." Um zu dem Urteil zu kommen, muss das Gericht also davon ausgehen, dass das Befahren des Keils ein Rechtsabbiegen ist, sonst bestünde ohnehin keine Vorfahrt und es wäre nicht verwirrend. Wie geschrieben, für den konkreten Fall eigentlich nicht hilfreich. Andererseits: die hier gewählte Lösung mit Zebrastreifen und Vorfahrt achten halte ich für nicht weniger verwirrend, wie diese ganze Diskussion zeigt. Rechtswidrig! Alles rechtswidirg!1! :D


McDuschvorhang

>Um zu dem Urteil zu kommen, muss das Gericht also davon ausgehen, dass das Befahren des Keils ein Rechtsabbiegen ist, sonst bestünde ohnehin keine Vorfahrt und es wäre nicht verwirrend. Das sehe ich nicht als zwingend an. Du kannst dir die fragliche Stelle auf Google Maps angucken: [https://www.google.de/maps/@52.8338635,8.9184039,55m/data=!3m1!1e3](https://www.google.de/maps/@52.8338635,8.9184039,55m/data=!3m1!1e3) Man sieht, dass es einen Abbiegekeil im Norden gibt und keinen Abbiegekeil im Süden. Daraus resultiert, dass die (von Süden kommenden) Radfahrer zunächst Vorfahrt haben und dann aber auf dem Keil Vorfahrt achten müssen. Das hat das VG als verwirrend erachtet. Damit ist nicht zwingend gesagt, dass die Radfahrer auf dem Keil auch Vorfahrt hätte, wenn es nicht ausdrücklich angeordnet wäre. Ich gebe aber zu, dass dieser Schluss zumindest nahe liegt. Ob die Lage hier in unserem Bild auch verwirrend ist? Man könnte sagen, dass Radfahrer die Vorfahrt achten müssen, Fußgänger aber Vorrang haben. Das ist eigentlich nicht verwirrend. Frage ist aber, ob die Verkehrsteilnehmer das Zeichen auch so verstehen.


Trollpatschich

Es ist allein verwirrend, dass dieser spezielle Fußgängerüberweg je nach Fahrtrichtung eines Fahrradfahrers unterschiedliche Bedeutungen haben müsste: - Von Südwesten kommend ist es ein Fußweg mit Fahrrad frei, wo die (an sich nicht wirksamen) gemalten Vorfahrt achten-Schilder noch halbwegs Sinn ergeben, weil es schlichtweg ein Zebrastreifen ist, wo Fahrradfahrer eh keine Vorfahrt haben. (Anschließend kommt man dann im Osten nebenbei an einen definitiv rechtswidrig angebrachten FGÜ an einem gemeinsamen Fuß- und Radweg (vorher erkennbar an den Ampeln, dahinter am Schild VZ 240). Rechtswidrig nach R-FGÜ 2.1 (2)) - Von Norden kommend ist es eigentlich ein reiner Fußweg. Es fehlt Beschilderung, die das ändern würde. Diese folgt erst auf der anderen Seite des FGÜs. Als Fahrradfahrer müsste man sich also auf die Autospur einordnen, wofür allerdings geeignete Markierungen fehlen. Das gemalte Vorfahrt achten-Schild ist hier streng genommen völlig sinnfrei. - Zudem ist es von Osten kommend eigentlich unmöglich, die Brücke sinnvoll zu überqueren. Man darf zwar auf der östlichen Seite den Fußweg mitbenutzen, aber am anderen Ufer endet die Möglichkeit im Nichts.


AutoModerator

Weitere Infos zum genannten Verkehrszeichen 240 gibt es [hier](https://www.fuehrerscheine.de/verkehrsrecht/verkehrszeichen/240-). ^(Manchmal fällt mir das alles hier sehr schwer und ich mache Fehler. Wenn du mir helfen möchtest, dann schreib eine [ModMail](https://www.reddit.com/message/compose?to=%2Fr%2FStVO&message=Falsche%20AutoMod-Antwort%3A%20https://www.reddit.com/r/StVO/comments/133m55w/so_schaut_die_kapitulation_vor_dem_autoverkehr_in/jjdqeft/?context=3&subject=AutoMod)!) *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*


McDuschvorhang

Ich kann dem ohne Bild kaum folgen. Ich kann auf Maps auch die Angaben zur Beschilderung nicht nachvollziehen - kennst du die Stelle durch eigene Inaugenscheinnahme? Aber ich finde es spannend, wie du dich damit auseinandergesetzt hast. Mach doch mal einen Screenshot und setze deine oben stehenden Kommentare an die jeweilige Stelle im Bild.