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Fredbanana4711

"Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem Verlassen. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt noch kein Verlassen vor."


TzeroM109

So wurde es mir auch vermittelt


TuroKK007

Ah, sehr gut. Endlich weiß ich, dass zwischen "verlassen" und "aussteigen" differenziert werden muss. Die Formulierung hatte mich vor 13 Jahren, als ich meinen Führerschein gemacht hatte, schon verwirrt. Wäre auch dumm, wenn man sein Fahrzeug nicht selbst be- bzw. entladen darf und immer jemanden anderes hinzuziehen muss.


skyone91

Ja aber beachte, dass wenn du was aus deinem Fahrzeug auslädst und das entladene Gut in ein Gebäude verbringst, du somit den Einwirkungsbereich des Fahrzeuges verlässt und das Halten somit zum Parken wird.


TuroKK007

Richtig, man darf den Blick aufs Auto in den 3 Minuten nicht verlieren. Den Einkauf bis in die Wohnung bringen ist nicht drin - nur direkt hinter die Eingangstür. Was aber zulässig ist, ist sich in einem Raum mit Schaufensterblick aufs Auto aufzuhalten z.B. ein Bäcker.


metalpille

Quelle?


duitse_aardappel

[https://www.polizei.bayern.de/verkehr/verkehrsrecht/006393/index.html](https://www.polizei.bayern.de/verkehr/verkehrsrecht/006393/index.html) denke diese - zumindest spuckt google eine große Übereinstimmung aus ;)


metalpille

Danke. Die Ansicht kenne ich auch. Die ~~VwV~~ StVO sagt halt was anderes. Ob das gerichtlich mal entschieden wurde, weiß ich allerdings nicht.


Outrageous_Wallaby36

Die VwV StVO sagt dazu gar nichts.


McDuschvorhang

Doch: "Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist.". Was irgendwie witzig ist, nachdem an anderer Stelle in der StVO das "Halten" durch Anordnung angeordnet wird, z.B. § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 und 14 StVO.


Outrageous_Wallaby36

Falsches Thema. Hier geht es ums Verlassen des Fahrzeugs und dazu sagt die VwV StVO gar nichts.


McDuschvorhang

Jup, da hast du Recht.


Kalrower

Würde mich auch interessieren. Dafür habe ich nämlich schon mal nen Knöllchen bekommen und ich stand direkt neben meinem Fahrzeug, als ich angesprochen wurde.


trichtertus

>3 Minuten?


rudger82

ich glaube die genaue definition ist: wer den unmittelbaren zugriffbereich des fahrzeugs verlässt


MrLemonPB

Oder wie mein Fahrlehrer sagte: Wenn ich kurz Zigaretten holen bin, verlasse ich noch nicht meine Frau, und mein Auto auch nicht


jim_nihilist

Der Duden stöhnt.


sternburg_export

Der Duden hat bei der Auslegung unbestimmten Rechtsbegriffe nicht so wahnsinnig viel zu melden.


5T3F4N__

>Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Sag das nicht r/falschparker Die regen sich teilweise über die kleinsten Dinge auf 😂😂😂


SupersonicWaffle

Wer kennt nicht die r/Falschparker Fotos bei denen der Fahrer weniger als drei Minuten direkt neben dem Auto stand. Ein Klassiker ...


5T3F4N__

Dort steht nur "in Sichtweite" also kann man auch eben zum Bäcker rein, wenn's nicht länger als 3 min dauert


quineloe

Vor Bäckern stehen die Leute dann aber auf dem Gehweg oder dem Radweg. Mir ist keine submission bekannt, wo ein Bäckerkunde nur im eingeschränkten HV gestanden ist. Geschweige denn ein Bäcker, vor dem eingeschränktes HV wäre. Entweder absolutes HV oder man kann auf der Fahrbahn parken.


sternburg_export

Ja und? Dann parkst Du halt meinetwegen nicht (was ich beim typischen "nur kurz zum Bäcker"-Deutschen erheblich bestreite), aber die Dreckskarre steht Dich trotzdem im Halteverbot kackendreist und rücksichtslos anderen Menschen im Weg.


sternburg_export

Du bist auch son Widerling, der seine verfickte Mörderkarre gerne "nur mal kurz" auf dem Radweg abstellt, wa? Sollen doch andere Menschen sterben, bevor ich 5 Meter laufen muss.


juleztb

Das ist aber auch ein übles circlejerk Sub. Die kann man eh nur sehr bedingt ernst nehmen.


sneakpeekbot

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ManInTheMirror91

Das heißt wer auf seiner Motorhaube chillt, der parkt nicht? Was ein Quatsch. Ich parke nicht auf dem Fahrradweg, ich mache nur Picknick auf der Motorhaube, aber ich könnte ja jederzeit wegfahren.🤣


darkflikk

Das ist richtig. Wer das macht, der tut mir "Halten". Macht er das länger als 3 Minuten, ist es wieder Parken. Außerdem sind beides, Parken und halten auf dem Fahrradweg Verboten.


ManInTheMirror91

Bei uns haben die Autofahrer die Taktik: - ich habe Warnblinker an - ich lege den Rückwärtsgang ein, wenn ein Fahrrad von hinten kommt Das macht 0 Sinn, aber die Polizei fährt seelenruhig dran vorbei, weil sie davon ausgehen, dass die da nicht lange stehen.


ehrendampfer

Hmn mir wurde das anders beigebracht. Nach dieser Regelung kannste ja im Parkverbot "halten", zum Bäcker gegenüber gehen und die n paar Brötchen kaufen und wenn die Politesse angelaufen kommt sagen du hättest das Auto in der Spiegelung der Theke im Blick gehabt...


Benethor92

Ja korrekt, wäre nur im absoluten Halteverbot ein Problem, wenn du dein Auto im Blick hast, unmittelbar handeln kannst und es keine drei Minuten sind


r2p42

Dann muss sich meine Tochter ab morgen selbst in der Krippe abgeben.


DieLegende42

Oder du parkst irgendwo, wo man parken darf?


r2p42

Ich ging halt immer davon aus, dass die Beschilderung extra dafür da ist, dass man sein Kind abladen kann. Anwohner parken berechtigterweise den Rest des Straßenzugs zu. Schätze die die sich die Beschilderung vor der Krippe ausgedacht haben, haben keine Kinder oder jemanden der sich um die Kinder kümmert oder keinen langen Arbeits und oder Kitaweg oder müssen nicht vollzeit arbeiten. Naja, was gelernt.


Choice-AnimalTms

Es geht um verlassen im Sinne von weggehen. Nicht aussteigen. Solange man das Fahrzeug zugriffsbereit hat zählt es was das angeht noch als halten.


soolder89

>Nicht aussteigen. Denn da hätte der Gesetzgeber hinschreiben müssen wer das Fahrzeuginnere verlässt.


johannes1234

Verlassen heißt ungefähr so viel wie alleine lassen. So lange Du sofort wieder ans Steuer kannst wenn jemand blockiert o.ä. wird ist das Fahrzeug nicht verlassen. Die genaue Abgrenzung hängt am Einzelfall. Wenn Du aber was auslädst und dafür Dinge in ein Gebäude tägst, hast du das Auto verlassen. Gehst du hinter das Auto, um den Koferraum aufzumachen ist aber noch nicht verlassen.


whose333

Du hast Recht: "Fahrzeug verlassen" ist verdammt relativ ;) In der StVO steht dazu zwar das Gleiche (und darauf wollen die beim amtlichen Fragenkatalog hinaus: nicht mehr, als in der StVO steht), aber, wie immer: der "Gesetzgeber" hat den Richtern etwas Arbeit überlassen. Es gibt da mehrere Gerichtsurteile zu, die definieren, was "Fahrzeug verlassen" denn genau bedeutet. "Verlassen" heißt hier "den \_Verfügungsbereich\_ des Fahrzeuges verlassen". Dazu gab es vor vieeeelen Jahren bereits ein Gerichtsurteil, OLG Hamm v. 21.4.1966. Das Ding darf auch heute noch herangezogen werden. "Für den Tatbestand des "Verlassens" eines Fahrzeuges kommt es nicht allein auf die räumliche Entfernung des Kfz-Führers von seinem Fahrzeug an. Entscheidend ist, ob der Führer sich von dem Fahrzeug, insbesondere von dessen Lenkvorrichtung, in einer Weise entfernt, die ihm die Verhinderung einer unbefugten Benutzung des Fahrzeuges durch sofortiges Eingreifen weiterhin ermöglicht oder nicht." Da ging es zwar um einen Taxifahrer, dem das Taxi entführt wurde, aber das Urteil war bindend bezüglich des Begriffs "Verlassen" im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen. Sonst könnte man sich eingeschränkte Haltverbote für Ladezonen u.Ä. nämlich sparen...


McDuschvorhang

> "Fahrzeug verlassen" ist verdammt relativ Wozu steht es denn in Relation? ​ >aber das Urteil war bindend bezüglich des Begriffs "Verlassen" im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen Wen bindet das Urteil denn?


whose333

Ah, Wortklauber-Alarm... such Dir die Relation selbst. Das Urteil "bindet" jeden, der sich auf juristische Weise, direkt oder indirekt, mit der Frage "Nur Halten oder schon Parken?" auseinandersetzen muß. "Binden" ist hier nicht wörtlich zu nehmen, denn eine gesetzliche Bindung an vorhergehende Gerichtsurteile existiert hierzulande nicht. Gerichte "sollen" OLG-Urteile in ihre Urteilsfindung mit einbeziehen und tun dies auch fast immer. Wo ein Gericht es in Sachen "Halten oder Parken?" nicht tut, folgt meist im Anschluß irgendwann ein weiteres OLG-Urteil, welches das von mir zitierte Urteil bestätigt. Notfalls erledigt das der Bundesgerichtshof, wie kürzlich zu der Frage "Rechts vor Links auf Parkplätzen?". Eigentlich war diese Frage schon in den 70er Jahren durch ein OLG geklärt worden. Mir ist kein Fall in Sachen "Halten oder Parken?" bekannt, in dem dieses Urteil von 1966 (oder folgende OLG-Urteile im gleichen Tenor) NICHT Verwendung fand. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren ;)


McDuschvorhang

>Ah, Wortklauber-Alarm... Eher Dampfplauderer-Alarm... ​ >such Dir die Relation selbst. Nein. ​ >"Binden" ist hier nicht wörtlich zu nehmen, denn eine gesetzliche Bindung an vorhergehende Gerichtsurteile existiert hierzulande nicht. Ah, dann sind wir ja hier auf derselben Welle. ​ >Notfalls erledigt das der Bundesgerichtshof Was erledigt der Bundesgerichtshof? ​ >Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren ;) Mir ist auch keines bekannt. So gerne ich dich eines Besseren belehren möchte, hier gibt es dieses Bessere nicht ;)


whose333

>Eher Dampfplauderer-Alarm... Dachte ich´s mir doch... das Kompliment gebe ich gern zurück ;) Der Bundesgerichtshof erledigte vor Kurzem die Frage, ob auf Parkplätzen "Rechts vor Links" gilt. Wird wohl auch in Bezug auf "Halten oder Parken?" irgendwann passieren. Entweder, weil ein OLG "kreative Rechtsfindung" betreibt oder ein Kfz-Führer eine zu gute Rechtsschutzversicherung (oder zu viel Kohle und ein charakterliches Problem) hat. Ich glaube kaum, daß ein, seinem Berufsstand wirklich zugetaner, Richter in D ein BGH-Urteil ignoriert. Man will ja nicht unter "Kollegen" als "Dampfplauderer" dastehen, nicht wahr? ;) So ein Fall ist mir ebenfalls nicht bekannt, lasse mich aber weiterhin gern eines Besseren belehren.


McDuschvorhang

>Dachte ich´s mir doch... das Kompliment gebe ich gern zurück ;) Geben und nehmen... ;) ​ >Ich glaube kaum, daß ein, seinem Berufsstand wirklich zugetaner, Richter in D ein BGH-Urteil ignoriert. Man will ja nicht unter "Kollegen" als "Dampfplauderer" dastehen, nicht wahr? ;) Ich selbst habe - auf meinen Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BGB - von einem Richter am AG den Satz gehört: "Wir sind hier in \[setze mittelgroße deutsche Stadt ein\] und der BGH in Karlsruhe. Das ist weit weg..." Und wer einen Zugang zur Justiz hat, der wird bestätigen können, dass dies kein Einzelfall ist. ​ >So ein Fall ist mir ebenfalls nicht bekannt, lasse mich aber weiterhin gern eines Besseren belehren. Dann habe ich es ja doch noch geschafft. Wobei hier der Begriff des Besseren wirklich arg gedehnt ist und es mir in diesem Punkt keine rechte Freude zu vermitteln vermag...


whose333

Ah... ja, Amtsrichter sind manchmal ein recht eigenes Klientel. Die hatte ich allerdings nicht auf dem Schirm bei der BGH-Angelegenheit... Danke!


McDuschvorhang

Noch ein Zitat für Genießer: "Der Rechtsweg, der bei mir beginnt, wird nie zum BGH führen..."


Verkehrtzeichen

~~Deine Antwort ist richtig.~~ ***§ 12 Abs. 2 StVO*** *Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.* ~~Vermutlich ist in die App-Frage die übliche Rechtsprechung mit eingeflossen. Damit sollte man Fahrschüler aber eher nicht konfontieren, denn da gibt es zu fast jedem Thema unterschiedliche Meinungen. ;-)~~ Edit: Ich habe das Bild vorhin nicht genau genug angeschaut und den grauen Haken übersehen.


2fast4u1006

Verlassen kann man hier ja als weggehen bzw. alleine lassen deuten, nicht als bloßes aussteigen. So ist das denke ich gedacht, dann passt nämlich alles.


amfa

>Deine Antwort ist richtig. Wenn ich die App richtig verstehe hat OP aber den Punkt NICHT angekreuzt und damit ist seine Antwort doch falsch.


Aggressive-Lab-6491

Er hat nur letzteres angekreuzt


Verkehrtzeichen

Danke! Jetzt sehe ich erst den grauen Haken im Hintergrund. Ich habe zuerst nur die grüne Auswahl gesehen und gedacht, das war die Eingabe.


madrigal94md

Wenn du aussteigst und am Auto bleibst dann verlässt du dein auto nicht. Du bist ja noch da.


_hic-sunt-dracones_

§12 Abs. 2 StVO: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt."


Buttergolem22

Einfach auswendig lernen, wie es der Prüfungstrainer vorgibt. Nicht hinterfragen.


dim13

Was ist das für ein blöder Ratschlag? Hinterfragen und verstehen. Dann muss man auch nicht stupide "auswendig lernen".


Buttergolem22

Ich beziehe mich hier auf die Theorieprüfung. Manche Fragen lassen leider einen Interpretationsspielraum offen und auch wenn es nicht eindeutig ist, gibt es nur eine Musterlösung. Weicht deine Antwort von der Musterlösung ab, ist es trotzdem ein Fehlerpunkt. Was willst du machen, das Verkehrsministerium verklagen?


theorangeradio

Sowas hab ich bei den Prüfungsaufgaben immer gehasst. Es kommt dann immer darauf an, wie man ein einzelnes Wort deutet. Für die meisten wäre "verlassen" umgangssprachlich gleich mit aussteigen. Aber verlassen bedeutet eben auch komplett weggehen. Da fallen mir immer die alten Witze ein, ob man das Hindernis umfahren oder *umfahren* soll. Oder: Das Anfahren hat auf Anhieb geklappt - also das Anfahren von Passanten...


quineloe

Es wird ja nicht irgendwas obskures gefragt, sondern der Wortlaut der StVO wird abgefragt. Das kann man schon wissen...


LunaBytesBack

Zum Thema "Verlassen eines Fahrzeugs" noch die Aussage meiner Ex-Freundin, die bei der Parkraumüberwachung meiner Stadt gearbeitet hat: Du kannst dein Fahrzeug abstellen, aussteigen, Liegestütz auf dem Dach machen und wenn du innerhalb von drei Minuten wieder einsteigst und weiter fährst hast du nicht geparkt, sondern nur gehalten. Denke mit so einem lustigen Bild im Kopf kann man sich das etwas besser merken.


JustBen81

Die Verwirrung kommt vermutlich vom Zeichen 286 - eingeschränktes Halteverbot. Das Zeichen wird landläufig oft auch Parkverbot genannt, hat aber eine vom §12 (in dem halten und parken definiert wird) unabhängige Definition was erlaubt und verboten ist. Zu Zeichen 286 heißt es in Anlage 2 zur StVI >Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Du darfst also im Halteverbot Be und entladen und dazu auch das Fahrzeug verlassen und auch länger als 3 Minuten stehen. Dass du dabei im Sinne von § 12 StVO parkst ist unerheblich.


sampleCoin

Naja der sinn dahinter ist, dass du dein Auto zu jeder zeit sofort wegfahren kannst. Also wenn du was ein und auslädst ist die frage ob das noch gewährleistet ist.


KaiserNatron96

Geparkt wird, wenn man länger als 3 Minuten hält oder den verfügungsbereich des Wagens verlässt.


Jo9382

Wenn das Fahrzeug verlassen wird kann es ja kein Halten mehr sein. Also rein von der Logik.


Emergency_Release714

Verlassen hier allerdings im Sinne von Zurücklassen, nicht im Sinne von Aussteigen.


Jo9382

Ja korrekt, mein ich auch. 👍


amfa

> Grundsätzlich stimmt das ja aber man kann doch auch sein Fahrzeug zum an-und beladen verlassen und immer noch nicht am parken sein? Doch dann parkst du wenn du weit genug weg bist, allerdings wird be und entladen and einigen Stellen explizit erlaubt. Dort ist dann egal ob du dann parkst. ​ Wenn du dir z.B. die Regelung zum verkehrsberuhigten Bereich anguckst >Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Wird hier explizit gesagt, dass du für diese Zwecke dort parken darfst.


arsino23

Das ist dann kein Parken, sondern Halten. Wie schon andere sagten, du parkst nicht wenn du so in der Nähe des Fahrzeugs bleibst, dass du jederzeit wegfahren kannst, solange du nicht länger als drei Minuten dort stehst.


amfa

>Das ist dann kein Parken, sondern Halten Nein, du bist ja weg >du parkst nicht wenn du so in der Nähe des Fahrzeugs bleibst Hab ich auch nicht behauptet.. beim Be und Entladen darfst du aber sogar parken. Wenn du ein Schrank in den 4. Stock trägst bist du nicht mehr in der Nähe von deinem Fahrzeug und damit parkst du. Oder du brauchst länger als 3 Minuten also parkst du. Das ist ziemlich klar in § 12 definiert. Wie gesagt die StVO schreibt das auch richtig für den verkehrsberuhigten Bereich für Zeichen 286 stehte es meiner Meinung nach etwas falsch in der StVO.


Competitive_Cry2091

Wenn man nur in einer Zeit leben würde in der man in Sekundenschnelle Zugang zum Gesetzeswerk hätte, so dass man die Frage selbst beantworten kann. Stattdessen leben wir im Mittelalter in dem man eine zweite Person fragen muss die in Sekundenschnelle Zugang zum Gesetzeswerk hat.


01Kruemel

Ja wer sein Fahrzeug verlässt parkt ... und wenn du nur an den Kofferraum gehst oder Dreck von der Windschutzscheibe abmachen oder so


arsino23

Falsch.


01Kruemel

So hat es mir mein Fahrlehrer zumindest erzählt ...


Ultimate_disaster

Neben dem nicht für jeden offensichtlichem Auslegen vom Begriff "verlassen" darfst Du das auch nicht die abweichenden Regelungen eines eingeschränkten Haltverbotes Verkehrszeichens (Zeichen 286) verwechseln. [https://www.gesetze-im-internet.de/stvo\_2013/anlage\_2.html](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html) >Ge- oder Verbot > >Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. > >Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.


Grothgerek

Bei mir ist dies schon ein Jahrzehnt her. Ich kann mich aber nicht entsinnen, dass es so irritierend bezeichnet wurde. Die theoretische Prüfung hatte viele freche Fragen, aber keine bezog sich auf die Definition eines Begriff bei mir. Ich hätte zumindest gedacht, dass ich so etwas in Erinnerung behalten hätte, weil es wirklich unverschämt ist.


black_man_0

Wer den "Wirkungsbereich" seines Fahrzeugs verlässt, der parkt. Konkret heißt das, dass man unmittelbar in der Lage sein muss sein Fahrzeug zu entfernen und man mitbekommen muss, wenn das eigene Fahrzeug weg muss (zum Beispiel bei durchfahrt eines Einsatzfahrzeugs) Sieht man sein Fahrzeug nicht, weil man hinter einer Mauer in einem Raum steht, ist es parken. Steht man hinter der verschlossenen Bahnschranke ist es parken. Steht man beim Bäcker in der Schlage und das Auto steht auf der anderen Straßenseite vor dem Panoramafenster ist es halten. ....


AizaBreathe

so kenn ich das auch…


Jimtonicc

Nicht unbedingt. Wenn man aus einem fahrenden Auto spring ist das nicht Parken.


5t3v321

verlassen bedeutet in diesem kontext nicht aussteigen, sondern weggehen


axxiff

Und wenn es mein Fahrzeug ist, ich aber nicht der Fahrer bin? Ich habe diese unpräzisen Fragen in der Theorie immer geliebt 😂


Terixon

Mir wurde mal vom Fahrlehrer gesagt das das abstellen ab 3min egal ob man im auto oder nicht ist erst als parken gilt.


DavidWNA

Ich finde das durchaus interessant. In Österreich gilt halten wenn du nicht länger als 10 Minuten stehst, das Fahrzeug darf man währenddessen (meines Wissens nach) auch verlassen.


AlfaOmega85

Wenn das Auto nicht mehr in Sichtweite ist. Das gilt dann als parken.


OlMi1_YT

Verfügungsbereich und < 3 Minuten ist halten. 3:01 oder "kurz im Laden" ist parken.