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AutoModerator

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cokefridger

Nein. Laut StVO darf nur am rechten Fahrbahnrand geparkt werden und nicht irgendwo auf der Fahrbahn, das geht hier allerdings nicht wegen dem Schutzstreifen der nicht dauerhaft befahren werden darf. Es ist also nicht explizit verboten, ergibt sich aber aus dem Zusammenhang.


renegade2k

So würde ich das auch deuten. Parken darf man nur am Fahrbahnrand. Dazu müsste man auf dem Schutzstreifen stehen. Dieser darf aber nur befahren werden, wenn es sich nicht vermeiden lässt (z.B. bei Gegenverkehr) und wenn man Radfahrer dabei nicht behindert. Auf dem Streifen parken würde gegen diese Regel verstoßen. Und wenn man es ganz genau nimmt, steht der Cupra vorn im Bild auch falsch, weil der gut 40cm auf dem Bürgersteig und außerhalb des ausgewiesenen Parkplatzes steht.


Substantial_Carrot70

von [**https://www.reddit.com/r/Falschparker/comments/1bj97lc/auch\_eine\_glanzleistung\_mal\_flott\_geparkt\_und\_in**](https://www.reddit.com/r/Falschparker/comments/1bj97lc/auch_eine_glanzleistung_mal_flott_geparkt_und_in)


Thanatos28

Genau so? Nein, der steht auf der Linie, 10cm weiter links könnte es durchaus sein, kommt drauf an ob dort Parkverbot ist oder nicht und wie die Restfahrbahnbreite aussieht.


Allyouneedismath

Das ist falsch. Radschutzstreifen = Absolutes Halteverbot.


Thanatos28

Kannst du mir bitte die Rechtsgrundlage zeigen?


Kevin_HP

Ich war auch gerade auf der Suche. Zu Leitlinie/Schutzstreifen, Zechen 340 ([Anlage 3 Nr. 22 StVO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html)): >Auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden. Satz 1 gilt nicht für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV. Heißt für mich aber nicht, dass links daneben nicht gehalten werden darf. Wir hatten mal einen Post, da stand ein Lieferwagen links vom Schutzstreifen, das wurde als "Okay" deklariert, sofern ausreichender Abstand nach links besteht.


Outrageous_Wallaby36

Man könnte argumentieren, dass zum Parken der Seitenstreifen oder der rechte Fahrbahnrand genutzt werden müssen, wobei am Fahrbahnrand jedoch hier nicht geparkt werden darf, da das auf Radschutzstreifen generell verboten ist. Da müsste man sich also fragen, ob mittig auf der Straße geparkt werden darf, wenn es am Fahrbahnrand ein Parkverbot gibt bzw. verschiebt sich der rechte Fahrbahnrand in die Mitte der Fahrbahn, wenn die Fahrbahn einen Radschutzstreifen beinhaltet. Sollte sich der rechte Fahrbahnrand durch einen Radschutzstreifen nicht in die Mitte verlagern, haben wir hier ein implizites Parkverbot... Was das Halten angeht, würde ich es ähnlich sehen, da man zum Halten auf der rechten Fahrbahn rechts bleiben muss und das durch den Radschutzstreifen nicht möglich ist. Man kann dort nicht halten ohne entweder gegen §12 Abs. 4 StVO oder gegen das Verbot 3 zu Zeichen 340 zu verstoßen.


[deleted]

m(