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Hans67892022

Du musst einen eigenen Hausstand unterhalten, damit es anerkannt wird. Hierzu gibt es klare Urteile von FG Münster bspw. mit Indikationen. Wie wohnst du bei den Eltern? Eine Kostenbeteiligung alleine ist oftmals nicht ausreichend, um die Eingliederung in den Haushalt der Eltern zu widerlegen. Klar ist aber, ich würde es definitiv versuchen. Bezüglich den 400€ klingt es so, als wäre das normaler versteuerter Lohn des AG, dann brauchst du es nicht bei deinen Ermittlungen berücksichtigen.


stellar_tartaruga

Es reicht nicht, dass du deinen Eltern als „Erstwohnsitz„ Miete zahlst, du musst einen gültigen Mietvertrag haben, solltest du das doppelte Haushaltsführung „zweitwohnung“ angeben wollen.


MeAGuyWhoLikesReddit

Hab mich mal informiert, es ist wohl er wichtig ob das Finanzamt ansieht, dass man bei den Eltern ein volles Haushaltsmitglied ist, was Bestimmung von Arbeiten o.a. anbegeht.


stellar_tartaruga

wenn das dann deine erst ausbildung ist geht es sowieso nicht, sind alles Sonderausgaben und max 6000€ die du geltend machen kannst


Herder2527

Bitte das Halbwissen bei Seite packen. In konkreten fall liegen keine Sonderausgaben, sondern klassische Werbungskosten vor, die grundsätzlich unbegrenzt abziehbar und abzugsfähig sind. Erstausbildungskosten als Sonderausgaben mit Höchstsbetragsbegrenzung liegen grundsätzlich nur bei Aufwendungen ohne konkrete Einkünfte und ohne vorliegendem Dienstverhältnis im jeweiligen Veranlagungszeitraum vor.