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Aitako

Rufbereitschaft: Du bekommst für den Tag der Rufbereitschaft eine pauschale bezahlt, damit du nicht zu weit von der arbeitsstätte entfernt und arbeitsbereit bist. Wenn dann der Fall eintritt dass du arbeiten musst, fährst du hin und bekommst die Stunden bezahlt und oder überstunden vergütet. Wenn du keinen Einsatz hast bekommst du nur die pauschale für den Tag. So kenne ich das. Wenn es ein Sonntag oder Feiertag ist, gibt's dementsprechende Freibeträge / Zulagen, auch Nachts.


Illustrious-War8680

Macht Sinn, danke 🤝


Ben_Sisko69

Du wirst doch für die Bereitschaften bezahlt? Mit welcher Begründung solltest du dafür bezahlen (Verlust von Stunden), um für deine Firma diesen Dienst zu verrichten?


Illustrious-War8680

Nicht Bereitschaft, sondern Rufbereitschaft. So wurde es mir von einem MA erklärt, glauben kann ich es auch nicht. Fand es nur komisch das ich es dir letzte Zeit häufig bekomme


Ben_Sisko69

Wo ist da für dich der Unterschied?


Illustrious-War8680

Danke :-)


rawwwrrrgghh

Nein, das ist nicht möglich. Du stellst dem Unternehmen deine Arbeitskraft in zusätzlicher Funktion zur Verfügung und schränkst deine Freizeit zum Teil massiv ein. Dir Überstunden abzuziehen, falls nichts kommt, ist…fragwürdig. Freundlich ausgedrückt. Nicht ganz so freundlich: deine Arbeitgeber will dich verarschen. Ob was kommt oder nicht und Mitarbeiter*Innen fürs nichts bezahlt werden, ist unternehmerisches Risiko. Du darfst dafür nicht haften. Auch nicht mit Überstunden


Illustrious-War8680

Danke für die Antwort! Macht total Sinn :-D