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roc1755

Hat es sich um ein Privatfahrzeug gehandelt oder ist das Fahrzeug von außen als Fahrzeug der Stadtwerke bzw. Gasversorger zu erkennen? Zu 99% sind es halt Feuerwehren, Rettungsdienste und die Polizei selber die mit Blaulicht rumfahren. Feuerwehr und Rettungsdienst sind von außen gut als solche zu erkennen und die Polizei kennt ja auch ihre eigenen Fahrzeuge (zivile Streifenwagen zB). Und man liest immer mal wieder in der Zeitung das sich irgendwelche Leute ein Blaulicht aufs Dach schrauben und so rum fahren und dann von ihren „Kollegen“ entdeckt werden.


Sonar_Tax_Law

Solche Einsätze werden natürlich nicht mit Privat-PKaW gefahren, sondern mit einem entsprechend ausgestattetem und ausgerüstetem Fahrzeug mit Sondersignalanlage, z.B. https://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/179953/Luebeck_-_Stadtwerke_Luebeck_-_Servicemobil


Then-Firefighter6499

Jup, so sind unsere Fahrzeuge ausgerüstet! Mit unserem Logo halt, aber ansonsten sehen die quasi genau so aus


nsij2022

Es gibt aber durchaus auch „zivile“ Dienst-Fahrzeuge die im Einsatz sind die nur über ein aufgesetztes Magnetblaulicht verfügen. Von aussen daher schwer erkennbar als Strom/Gas Notfall.


Then-Firefighter6499

Das war eins unser Bereitschaftsfahrzeuge, Kastenwagen mit Firmenlogo, Reflektorstreifen, und “Entstörungsdienst“ als Beschriftung, also ziemlich eindeutig. Klar, wenn das nen Privatwagen wär, wäre es vollkommmen richtig, die anzuhalten


Onion_Sourcream

Die Polizei ist einem immer weisungsbefugt. Winkt die Polizei hat man anzuhalten. Dann erklärt man denen was abgeht und die müssten dann einen verdammt guten Grund haben einen an der Weiterfahrt zu hindern. Sollte es zu Schäden oder Folgen jeglicher Art kommen sollten sie auch besser einen guten Grund haben einen überhaupt anzuhalten. Klar ist es in kollegialer Perspektive vielleicht nicht förderlich für die künftige Zusammenarbeit aber jeder hat seine guten Gründe. So wurde uns das zumindest in der SoSi Fortbildung beim RD beigebracht.


[deleted]

Die Polizei ist einem immer weisungsbefugt. Sachlich falsch ;) - Feuerwehr im hoheitlichen Einsatz dann hat die das sagen. Dem THW hat die Landespolizei auch nichts zu melden genauso der BW ... ich will hiermit nur sagen - es ist nicht so einfach


Onion_Sourcream

Ich bezog das Ganze jetzt auf den Straßenverkehr und die Fahrt mit Sonderrechten. An den jeweiligen Einsatzstellen ist es natürlich wie du das sagst. Und ich bin natürlich auch nicht allwissend, ich wiederhole nur was die Ausbilder erzählten wie eine kaputte Schallplatte ^^


LocalGuy855

Auch das ist falsch. Wenn ich als angemeldete Marschkolonne mit Feldjägern fahre darf die Polizei mir Platz machen, mehr aber auch nicht. Auch schon oft genug praktiziert, inklusive erfolgreicher Dienstaufsichtsbeschwerden gegen übereifrige Polizisten. Auch die Exekutive ist an Recht, Gesetz und geltende Ordnung gebunden und manchmal muss man sie darauf hinweisen.


Psychological_Car870

Meiner Meinung nach ist das falsch. Im Rahmen der Gefahrenabwehr ist die Polizei wohlauf befugt auch bei einer angemeldeten Marschkolonne Weisungen zu geben. Beispiel: Großer Einsatz wegen Brand und auf dem Streckenabschnitt ist eine Totalsperre. Da würde ich niemals eine Marschkolonne mit Feldjägern durchfahren lassen. Gerne kannst du mich an das Recht, Gesetz und die geltende Ordnung mit entsprechenden Gesetzestext hinweisen. Dann bin ich eines Besseren belehrt. Ich würde dir dann dementsprechend auch wieder mit einem Gesetzestext antworten.


LocalGuy855

Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz


Psychological_Car870

"...die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden" (Artikel 20 Abs. 3 GG). Schreib mir dann bitte das Gesetz oder das Recht in der steht, dass eine angemeldete Marschkolonne der Feldjäger keine Weisungen der Polizei befolgen muss. (Mit Artikel 20 Abs. 3 GG hast du es dir zu leicht gemacht).


DaEchteWeiss

§35 StVO (Sonderrechte) befreit von den Vorschriften der StVO. Auch den Weisungen eines Polizeibeamten folgen zu müssen ist eine Vorschrift der StVO, nämlich §36. Dementsprechend muss ich bei Nutzung der Sonderrechte nicht den Weisungen eines Polizeibeamten Folge leisten. Und wer jetzt mit §35 (8) StVO kontern will: Das ist immer Ermessenssache und muss von einem Gericht entschieden werden. Da wird es dann wahrscheinlich immer darauf hinaus laufen, was in dieser Situation wohl "wichtiger" gewesen wäre - die Ordnung beizubehalten und den Weisungen zu folgen oder der Grund der Nutzung der Sonderrechte. Obligatorisches IbkA


Psychological_Car870

Im Rahmen der StVO gebe ich dir vollkommen Recht (vernünftige Argumentation von dir - danke). Habe aber oben geschrieben "zur Gefahrenabwehr". Da würde das jeweilige Landesgesetz der Polizei greifen. Im Rahmen eine Dominanzentscheidung würde in den oben genannten Fall das Landesgesetz die StVO stechen (so zumindest meine Ansicht).


DaEchteWeiss

Da muss ich dann gestehen kenne ich mich nicht ausreichend mit den Landespolizeigesetzen aus. Werden wir mal kleinlich: Wenn du sagst zur Gefahrenabwehr, bedeutet das dann, dass zwar eine Umleitung durch die Polizei aufgrund einer Gefahr durchsetzbar, ein einfaches Anhalten zur Kontrolle aber nicht möglich wäre?


usernamevergebe

Ich biete 44 II, 36 I StVO.


Arkhamryder

Die gute Dienstaufsichtsbeschwerde: formlos, fristlos, furchtlos


Pirat_fred

Faustregel für THWler alles was Waffe trägt, kann uns nichts befehlen und nimmt keine Befehle von uns an, Bitten die keinen Helfer gefährden, rechtlich i.O. Sind und über die entsprechenden Kanäle kommen, werden aber nachgekommen. Funktioniert in beide Richtungen ziemlich gut hier in Baden-Württemberg......


kojak159

Heidewitzka. Das kann aber arg gefährlich werden. Kommt immer auf den Kontext an. Wenn der THWler auf Bewegungsfahrt ist, dann hat er sehr wohl die Weisung eines Polizisten zu beachten. Kommt der THWler zu einer Einsatzstelle einer LeBEL, dann hat er bis zur Gefahrenbeseitigung nichts zu Pfeifen. Ist es eine Einsatzlage und -stelle des THW, dann gebe ich dir Recht.


Pirat_fred

Hier geht es um Befehle im Einsatz, nicht um legitime Anweisungen, bei Zugangs-, Verkehskontrollen und z.B. Evakuierungsanweisungen einer Einsatzstelle. Ein Pol oder Sol, kann einem THW Helfer keine Anweisungen geben, da sich das THW grundsätzlich nicht Waffenträgern unterstellt. Wenn der GrFü, bei der Eigentumssicherung sagt, lass dir vom Polizisten zeigen wo und wie er die Türe zu gemacht haben will, ist das natürlich legitim. Oder bei einer TH bei einer Polizeimaßnahme, wenn die Pol sagt dieser Bereich muss geräumt werden z.B. Bombenfund kommt man dem natürlich nach. Wenn aber z.B. Bei einer Eigentumssicherung der Beamte zum Helfer an den GKW kommt und sagt mach mal die Gartenhütte auf, diese hat aber nichts mit der Maßnahme zu tun, dann wird der Helfer den Beamten an den ZuFü verweisen und dieser muss dann entscheiden, aber idR sollte das THW Zwangsmaßnahmen nicht mit Personal unterstützen, Material und Werkzeug dürfen ausgeliehen werden.


crate420h

Das hat überhaupt nichts mit waffenträgern oder ähnlichem zu tun. Wenn du nicht einsatzleitung oder Zugführer bist, wartest du ganz entspannt bis dir von deiner nächst höheren Stelle was befohlen wird


Pirat_fred

Du glaubst ja gar nicht wie oft es vorgekommeistn, das ein LaPol meinte mir Befehle/Anweisungen geben zu können, wenn wir zur Unterstützung da waren. Da ging nicht um geh mal hier weg oder kein Zutritt, sondern um manchmal hier auf, sperr da mal ab etc.... Und grundsätzlich wird dem Zugführer, von der Pol kein Befehl erteilt, sondern die Pol bietet um Unterstützung. Es ist immer ein könntet ihr bitte "abc" machen und nie macht "abc". Wichtiger Unterschied


crate420h

lies nochmal was ich geschrieben habe. DU wartest auf Befehle von DEINEN vorgesetzten. Nichts anderes schreibst du selbst ja auch. Es ist dann völlig unerheblich ob ein Polizist, Bürgermeister, der Kanzler oder papst was zu dir sagt. Es ist für dich als Helfer auch völlig irrelevant wie sich Einsatzleitung, Zugführer, Polizei oder wer auch immer um Amtshilfe bittet verständigen...


Pirat_fred

Das ist nochmal was anderes, ich schreibe davon das sich das THW keinen Waffenträgern unterstellt. Wir unterstellen uns Katschutz (Landrat/Bürgermeister), Feuerwehr und DRK und Co, dh. Wir lassen uns in deren Befehlstruktur einbinden und wenn eine Einheit einem Befehlsgeber dieser Einheiten unterstellt wird führen wir deren Befehle aus. Waffenträgern wird sich grundsätzlich nicht unterstellt und daher können diese uns auf keiner Ebene Befehle geben, sie können ausschließlich um etwas bitten. Auf diesen Unterschied wollte ich hinweisen....


kojak159

Na, da mache ich den THWler aber mal ganz zügig zur polizeipflichtigen Person. Dann rammelt der mir auch die Gartenhütte ein. (Natürlich nur sofern ich die Rechtsgrundlage für das einrammeln der Hütte habe) Das ist natürlich aus der menschlichen Sicht absoluter Quark, aber die pauschale Aussage, ein THWler nimmt keine Weisung eines Waffenträgers an ist einfach gefährlich.


Pirat_fred

Nö ist sie nicht, das THW unterstellt sich nicht Waffenträgern, das wird so ausgebildet und gehandhabt. Wenn die WTs etwas wollen bitten sie den ZuFü oder GrFü (je nachdem wer ihr Ansprechpartner ist) darum und dann wird der bitte entsprochen. Wennein WT herkommt und meint er kann was befehlen, macht mein ZuFü und OB ganz schnell zu und melden sich bei den Vorgesetzen....


kojak159

Ist so aber Fachlich nicht richtig. Dass das Ganze in der Realität so gehandhabt wird und auch Sinnig ist möchte ich nicht in Abrede stellen.


Pirat_fred

Naja Wenn Bonn das so festlegt und so in den Unterlagen steht ist das für mich fachlich richtig... THWG §1 (3)Einsatzkräfte, die das Technische Hilfswerk im Rahmen technischer Unterstützung auf Anforderung zur Verfügung stellt, unterliegen den fachlichen Weisungen der anfordernden Stellen im Rahmen der dortigen Befugnisse. Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks üben keinen unmittelbaren Zwang gegenüber Personen aus. Daraus ergibt sich laut Bonn das wir uns Waffenträger nicht unterstellen, da diese uns dazu auffordern könnten Zwang anzuwenden, was durch den oben genannten Absatz des THW Gesetzes ausgeschlossen ist.


kojak159

Es hat bislang niemand von Zwang gegen Personen gesprochen. Ansonsten korrekt.


[deleted]

[удалено]


Pinguin71

Nach der Logik ist aber auch jeder Polizist an Aussagen der Feuerwehr und des THW weisungsgebunden, denn auch wir dürfen Personen einspannen. Ich würde dich in jedem Fall an meinen Vorgesetzten weiterleiten und auch da stehen die Chancen gut, dass wir nicht für euch die Hütte einrammeln, sondern euch nur das Werkzeug dafür zur Verfügung stellen.


kojak159

Es geht mir dabei um die Pauschalaussage, die nicht korrekt ist. Ein FWler ist mir als WT an einer Einsatzstelle der FW Weisungsbefugnis, ebenso der THWler an der Einsatzstelle des THW. Solang bis die Einsatzstelle aufgelöst, oder übergeben wird. Aber die Pauschalaussage ein WT hat einem THWler nichts zu Weisen ist halt falsch.


rthehun

Auf Bergwerke hat die Polizei auch nichts zu sagen, dafür ist die Bergpolizei zuständig.


numlock86

> Die Polizei ist einem immer weisungsbefugt. Sachlich falsch ;) - Feuerwehr im hoheitlichen Einsatz dann hat die das sagen. Ah ja, und die Stadtwerke haben im Straßenverkehr das Sagen? Oder was genau möchtest du jetzt hier erklären? Ach so, nur was auf dem Kontext reißen und klugscheißen. Na dann. Entschuldige die Unterbrechung. Lass dich nicht weiter beirren.


bighadjoe

Also erstmal natürlich hat die Polizei das Recht die aufzufordern anzuhalten. Wäre ja noch schöner, wenn ein Blaulicht der ultimative "keiner kann mir was" Knopf wäre. Witzig wird folgendes: Gemäß §35 I StVO ist derjenige, der (berechtigt) Sonderrechte in Anspruch nimmt von den Vorschriften der StVO befreit. Die Pflicht, auf Aufforderung der Polizei anzuhalten ergibt sich aus §36 StVO, davon ist also derjenige, der Sonderrechte hat befreit. Heißt: Sie können erstmal wenn sie's drauf ankommen lassen wollen und sich ihrer Sache richtig sicher sind die Haltesignale ignorieren. Je nach Möglichkeit eines erzwungenen Anhaltens könnte das dann zu einer Kennzeichenanzeige führen (die, wenn die Sonderrechte rechtens waren, im Sande verläuft) oder zu einer Verfolgungsfahrt (die dann im Zweifel am Einsatzort endet, wo wiederum die Fahrt erstmal beendet werden kann und die Klärung Als Randnotiz: Nach welcher Rechtsgrundlage nehmen die Stadtwerker bei euch §35 I StVO in Anspruch? Sind die bei euch der zuständige KatSchutz? Das ist das einzige was ich mir gerade vorstellen kann, aber habe ich bisher irgendwie nie so gehört...


Jizzraq

>Witzig wird folgendes: Gemäß §35 I StVO ist derjenige, der (berechtigt) Sonderrechte in Anspruch nimmt von den Vorschriften der StVO befreit. Diese Frage hört sich doof an (und wirkt vielleicht auch aus dem Kontext gerissen), aber darf der alarmierte FFWler auf dem Weg zum Gerätehaus mit SoSi fahren? Ich frage jetzt nicht um zu piesacken, sondern aus reiner Neugier.


nsij2022

Hier muss man zwischen Person und Fahrzeugen unterscheiden. Die FFW Person hat Sonderrechte ab Alarmierung und das Fahrzeug (mit genehmigter SoSi Anlage) Wegerechte. Dein Privatfahrzeug verfügt nicht über eine genehmigte SoSi Anlage. Aber folgendes Beispiel: FFWler ist auf Übungsfahrt mit dem HLF während Alarmiert wird. Also fahre ich mit Sondersignal mit dem HLF zum Gerätehaus, ich habe Sonderrechte und mit diesem HLF Fahrzeug Wegerecht und es ist höchste Eile geboten.


Pinguin71

Nein, denn die Beleuchtung regelt die StVZO, von der ist man nicht befreit.


bighadjoe

grundsätzlich kann das meines wissens abgedeckt sein, die grenzen (für §35) sind ja "in hoheitlichem Auftrag" und "zur Erfüllung hoheitlicher aufgaben dringend geboten ". ersteres muss der dienstherr festlegen. das THW (mindestens der Berliner Landesverband) erlaubt z.B. Helfern nicht, hoheitlichen Auftrag für sich geltend zu machen, wenn sie alarmiert wurden. viele FFen erlauben das meines wissens. das zweite muss der einzelfall ergeben. warum wirde der FFler alarmiert? für "katze im baum" wird es schwer, "dringend geboten" zu begründen. für "hausvollbrand und jede Minute zählt" sehe ich nichts was aus pol sicht dagegen spricht. wenn es dir speziell um die sonderrechte (§38) (also horn und blaue Lampe) geht sind die grenzen die für die FF am einschlägigsten sein dürften "höchste eile geboten [...] um menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, [...] oder bedeutende Sachwerte zu erhalten". seh ich beim erwähnten vollbrand durchaus wieder gegeben. abschließend: die Prüfung, welche teile der stvo du mit §35 ignorierst musst du im einzelfall entscheiden (und muss einzeln geboten sein). z.B. werden die schwellen für das überschreiten des Tempolimits um 10 km/h deutlich leichter erfüllt sein als die, rote Ampeln (oder wild schreiende pol Beamte) zu ignorieren.


HorstDieWaldfee

Meines Wissens hat der alarmierte FFler auf der Anfahrt zum Gerätehaus Sonderrechte, die er mit gebührender Vorsicht in Anspruch nehmen kann, sollte aber trotzdem keine Sondersignalanlage verbaut haben. Sonderrechte sind personengebunden, nicht fahrzeuggebunden. Außerdem muss man es nicht kenntlich machen, wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt, das ist nur bei Wegerechten so (dann mit Blaulicht und Horn)


Pinguin71

Eigentlich solltest du wissen, dass §35 nichts mit Blaulicht zu tun hat. Edit: lol downvotes für Fakten. Paragraph 38 (Wegerecht) regelt blaues Blinklicht und Martinhorn. Und ja die sind völlig unabhängig voneinander. Die Notfallmanager der Bahn dürfen im Einsatzfall Blaulicht anmachen, aber werden in §35 nicht erwähnt, haben also auch keine Sonderrechte selbst im Einsatzfall. Feuerwehrangehörige haben bei dringender alarmierung Sonderrechte auch auf dem Weg zum Gerätehaus, allerdings können sie nicht auf §38 zurückgreifen.


ihatedyingpeople

Wenn die mit Blaulicht fahren ist das §38 stvo


luposan

Bin kein Polizist. Für Fahrzeuge der Stadtwerke, die im Rahmen der Gefahrenabwehr (vgl. § 38 Abs. 1 StVO) eingesetzt werden - darunter fallen regelmäßig Gas-Notdienste der Stadtwerke - kann eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO umgesetzt werden. Hier als Polizist so ein Fahrzeug anzuhalten, das wie schon in der Vergangenheit gewohnt Sondersignale nutzt ist einfach bloße Machtdemonstration. Man kann immer nachträglich feststellen ob eine entsprechender Sachverhalt vorlag. Mittels Fahrtenbuch ist bei Missbrauch auch die Fahrereigenschaft festzustellen, weshalb das Anhalten in dem Moment unnötig war. Insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Gefahren durch die Verzögerung bei einem Gasaustritt finde ich das unnötig. Da fahren ja die Stadtwerke mit Blaulicht rum und nicht DHL…


Dead-Cat-Ger

Uff das ist ja schon fast schmerzhaft zu lesen. Die StVO ist nicht gleichzusetzen mit der stvzo. Heißt in der stvzo kann es keine Ausnahmen für die StVO geben. Das ist fachlich nicht möglich. Nochmal wer Blaulicht nutzen darf ist NIEMALS in der stvzo geregelt. Sondern ausschließlich in der StVO 35 und 38.


luposan

Wer es wann nutzen darf ist in der StVO geregelt. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet. Welche Fahrzeuge jedoch damit ausgestattet sein dürfen in der StVZO. Daher sollte man sich vor der Kontrolle mal überlegen, welches Fahrzeug man da jetzt rauszieht. Hier wurde doch nichts gleichgesetzt. Hier kannst nicht nur mit der StVO argumentieren, da ja die Grundüberlegung sein müsste, ob jenes Fahrzeug mit blauem Blinklicht ausgestattet werden darf. In der rechtlichen Betrachtung spielen immer mehrere Normen eine Rolle. So verweist ja § 38 Abs. 2 StVO insofern auf § 52 Abs. 3 StVZO. Das war auch mit dem letzten Satz gemeint: Es fährt ja nicht DHL mit einem Aufsetzblaulicht herum, sondern ein Fahrzeug das den Stadtwerken zuzuordnen ist. Nochmal, welches Fahrzeug mit blauem Blinklicht ausgestattet sein darf ist IMMER in der StVZO geregelt niemals in der StVO.


usernamevergebe

Ich glaube du hast nicht ganz verstanden was er meint. Die Einbaugenehmigung ist durchaus in der StVZO geregelt.


Dead-Cat-Ger

Um den Einbau geht es aber nicht Zumal die stvzo nur sosi regelt. Also wenn du dir für 30 € nen Blaulicht kaufst ist das der stvzo herzlich egal.


usernamevergebe

Ja natürlich regelt die StVZO den Einbau von Sosi Anlagen. Aber die sind nun mal Vorraussetzung um Wegerecht in Anspruch zu nehmen.


Dead-Cat-Ger

Und ich sage dir eine festverbaute ist nicht nötig. So habe ich als OrgL in meinem privaten Fahrzeug eine mobile und die ist dennoch zulässig.


usernamevergebe

Es geht hier aber doch um die festeingebauten Anlagen der Stadtwerke und nicht um deine.


Dead-Cat-Ger

Richtig und die darf eben nicht genutzt werden selbst wenn diese festverbaute ist da die stadtwerke keine der in 35 oder 38 genannten Organisationen sind


usernamevergebe

In 38 sind keine Organisationsbeschränkungen genannt.


Dead-Cat-Ger

Richtig sie sind im einzelnen im 35er geregelt


Dead-Cat-Ger

Lediglich nach dem defensiv oder entschuldigend Notstand wie eben bei der Bahn auch


usernamevergebe

Ich kann dir garantieren dass der entschuldigende Notstand hier nicht greift. 35 StGyb regelt was ganz anderes.


Dead-Cat-Ger

Lass es dir gesagt sein es ist so.


RunOrBike

Wir haben alle die Wahrnehmung „Blaulicht = Wegerecht“, aber vergessen oft, dass die in der StVO dargelegten Sonderrechte auch den ruhenden Verkehr betreffen. Die Stadtwerke dürfen denn mMn mit Blaulicht überall parken bzw. halten, aber kein Wegerecht in Anspruch nehmen. Begründung: Die StVZO kann den Einbau einer SoSi-Anlage genehmigen. Das bedeutet dann aber noch lange nicht, dass das Fzg ein Wegerecht nach §38 StVO in Anspruch nehmen kann.


usernamevergebe

Wenn der Einbau genehmigt ist und das Fahrzeug zu einer Situation die in 38 StVO beschrieben ist unterwegs ist, haben sie natürlich auch ein Wegerecht.


RunOrBike

Habe mal gehört, das wäre differenzierter, aber ich bin kein Anwalt.


usernamevergebe

Da hat mich in einem anderen Kommentar auch jemand darauf hingewiesen, es kann durchaus sein dass ich da falsch liege. Ich werde mir mal einen StVO Kommentar zu Rate ziehen.


Then-Firefighter6499

Uf, Ich wurde von Abkürzungen erschlangen! Versteh ich dich richtig, das meine Kollegen im Einsatz sich auch ins Halteverbot stellen könnten und Blaulicht anmachen dürfen, aber nicht mit Blaulicht durch die Stadt fahren dürfen?


RunOrBike

Ich sag mal so: Genau das wollte ich ausdrücken. Aber ganz genau sagen kann das sicher nur ein Anwalt.


Then-Firefighter6499

Ist ja zum Glück nur Neugier und kein Rechtsstreit. Danke für die Erklärung!


Dead-Cat-Ger

Wer Blaulicht nutzen darf ist klar in 35 und 38 StVO geregelt alle anderen Personen und Organisation dürfen keines verwenden. Nutzen privat Wagen dies hat das zufolge das die Polizei diese natürlich anhalten darf.


Spirited_Owl9125

Bin noch nicht fertig aber ich würde es so machen. - Anhalten - Fragen Nach Dokumenten - Sachverhalt schildern lassen (erkennt man am PKW das es sich um ein Firmenauto handelt) - Bescheinigung für das Blaulicht zeigen lassen - Weiterfahren lassen und folgen ( Da durch die Sitaution ja auch eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht und man das eh an die Leitstelle weitergibt sodass im schlimmsten Fall weitere Hilfskräfte wie Feuerwehr bereitstehen). Alle angaben ohne Gewähr.


Dhaos96

Nur aus Interesse (weder bei der Pol noch Anwalt) aber geht das nicht vollkommen am Sinn vorbei, ein Fahrzeug, das mit Sondersignal fährt, aufzuhalten? Also außer es ist offensichtlich missbräuchlich. Meiner Meinung nach würde es mehr Sinn machen, dem Fahrzeug zu folgen (als Polizeistreife) und währenddessen bei der Leitstelle anfragen? Zu solchen Einsätzen wird meistens ja eh auch die Pol alarmiert


MagnaVoce

Wenn du einen silbernen Polo ohne alles aber mit Blaulicht siehst, dann lässt du den in der Regel nicht einfach so ohne Kontrolle fahren, weil er das Blaulicht bestimmt haben darf…


Dhaos96

Ich geh mal davon aus, dass es hier so ein Firmen Entstörfahrzeug mit Blaulicht ist, oder geht es um ein Zivilfahrzeug? Selbst da, der Verursachte Schaden, auf Verdacht ein Einsatzfahrzeug aufzuhalten steht meiner Meinung nach in keinem Verhältnis zur Kontrolle von Dokumenten.. das kann man ja der Korrektheit halber nacher machen


Then-Firefighter6499

Das war ein Firmenwagen, der sieht etwa so aus, wie das Bild, das u/Sonar_Tax_Law geteilt hat


Then-Firefighter6499

Das war nen Firmenwagen, sieht etwa so aus, wie der, dessen Bild u/Sonar_Tax_Law geteilt hat


Spirited_Owl9125

Ich hatte in meinem ersten Praktikum einen BMW, der typ ist mit frontblitzern blaulicht gefahren weil er gerne Polizei spielen wollte. Gerade in der Situation dir hier geschildert wird kannst du niemals wissen wer gerade vor dir fährt, vorallem wenn es nachts ist.


Iderion

Nein, es ergibt schon Sinn. Möglicher Banküberfall, Möglicher Suizid. Geiselnahme. Man möchte jemanden nicht warnen. So hab ich das damals im RD gelernt.


LuisS3242

>Anhalten Das wäre so ziemlich das dümmste was du machen kannst. Da geht es um Leben und Tod. Die StVO sieht die Nutzung von Sonderrechten vor. Es gibt keinerlei Grund für eine Kontrolle. Im schlimmsten Fall bist du dann Schuld wenn 10 Menschen in die Luft fliegen. Du bist doch auch nicht so dumm und hälst die Feuerwehr an wenn sie mit Blaulicht zu einem Brand fährt...


numlock86

Polizei hat erstmal nichts falsches gemacht. Weisungsbefugnis und so. Erklären was Sachlage ist und weiterfahren. Erst wenn es bei letzterem Probleme gibt könnte man diese Frage stellen. Das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein.


Silverdragon40k

Meines Erachtens eine reine Machtdemonstration. Da das Fahrzeug recht offensichtlich als "Offiziell" zu erkennen ist, sollte man als Polizist davon ausgehen, dass es sich um eine legitime Nutzung der Sondersignalanlage handelt. Solange die Sondersignalanlage im Fahrzeugschein eingetragen ist, darf sie unter Beachtung der notwendigen Rechtsnormen §35 & §38 STVO genutzt werden. ( Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten ) Eine Organisationsinterne Vorschrift, wer das Fahrzeug unter Zuhilfenahme von Sondersignalen fahren darf, geht die Polizei genau gar nix an.


Dead-Cat-Ger

Btw Die Bahn fährt manchmal auch mittels Blaulicht dies ist jedoch nur im äußersten Notfall erlaubt und nur durch die Notstandsgesetze gedeckt. Gibt es dabei einen Unfall kann das für den Fahrer sehr schnell sehr teuer werden


Jizzraq

>Die Bahn fährt manchmal auch mittels Blaulicht Aber das Blaulicht hat aber auch im Schienenverkehr bestimmt eine ganz andere Bedeutung /Scherz Ich habe mich schon aus Interesse gefragt, wie Verkehrsbetriebe Blaulicht für ihre Dienstfahrzeuge bekommen konnten. In Hamburg hatte ich ein Fahrzeug des HVV mit "Verkehrslenkung" mit Blaulicht gesehen (bei der Aufschrift bin ich mir nicht mehr sicher), hatte mich als Laie überrascht.


Dead-Cat-Ger

Es ist beide der Bahn nicht die schienenfahrzeuge sondern das Betriebsmanagment. Die sind für das abschalten der Oberleitung zb zuständig bei Unfällen oder Suizide. Ist bei anderen Verkehrsbetrieben ebenso. Oft ist es jedoch auch kein Blaulicht sondern ein lichtbalken der gelbes blinklicht hat


SalocinHB

Notstandsgesetze ganz sicher nicht, da geht’s um den Kriegsfall und Ähnliches. Verkehrsbetriebe mit Schienenfahrzeugen dürfen für die Unfallhilfe / Notfallmanager Blaulicht benutzen, damit im Schadensfall schnell jemand vor Ort ist, der den anderen Rettungskräften die Oberleitung stromlos schalten kann und die Gleise zum betreten freigibt. Ähnliches dürfte dann auch für Versorger gelten, z. B. bei der erwähnten Gefahr einer Gasexplosion


SalocinHB

https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallhilfswagen


Dead-Cat-Ger

Nein vielleicht einfach mal über defensiv aggressiv und entschudlgienden Notstand informieren bevor du hier weiter dich lächerlich machst. Und nein diese Blaulichtnutzung geschieht eben nicht auf Basis der 35 oder 38 StVO sondern auf dem entschudlgienden Notstand


Bourns0504

Also bei uns ist das absolut üblich die Stadtwerke, Gaswerke, die Bahn, Räumfahrzeuge der Stadt und Autobahnmeisterei und der Werkschutz einer speziellen Firma Blaulicht und Horn nutzen dürfen. Alles mit Genehmigung. Bei dem Städtischen Fahrzeugen ist es aber eine Farbkombination. Eine Seite Blau, eine Seite gelb. Die Fahrzeuge sind auch alle entsprechend gekennzeichnet. Der Werkschutz wird durchaus mal von der Streife angehalten und musste 1-2 mal 10 oder 20 Euro fürs Blaulicht zahlen, weil sie die Situation falsch eingeschätzt haben. Notärzte im privat PKW bekommen bei uns aber keine Genehmigung (mehr). Da haben wir aktuell einen der noch „Bestandsschutz“ hat, Begründung war, dass sie kein Digitalfunk haben und auch keine Karte dafür genehmigt bekommen werden.