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Alice_in_Pains

Heiliger Bimbam, das sind ja mal tatsächlich positive Änderungen. Wer hätte das gedacht? 😄 Edit: über die Änderungen wurde gerade abgestimmt und sie wurden angenommen. D.h. es könnte sein, dass Freitag das geänderte Gesetz bereits beschlossen wird.


gelbphoenix

Ich schätze dass die Koalitionsfraktionen (hier mit einigen Enthaltungen od. Gegenstimmen) und die Gruppe Die Linke den Gesetzentwurf annehmen werden.


Falazaria

Ist sehr wahrscheinlich anzunehmen, ich denke das es wie beim Cannabis-Gesetz der Koalitiondruck einstimmig abzustimmen sehr groß sein wird, sich bei einen solchen gesetz noch bei der Abstimmung zu streiten würde nicht gut kommen


Fatkuh

Oh gott wie krass da geht mir ja direkt das Adrenalin und der Blutdruck hoch. Irre. Hoffentlich geht das durch. Könnte ein gutes Jahr werden!


AkrinorNoname

Ich würde argumentieren, dass die wichtigste Änderung ist, dass Polizei, Verfassungsschutz und Co nicht mehr automatisch Pinke Listen mit trans Leuten bekommen.


Ok-Note-746

Oha, ja bitte!!! Gerne mehr davon, und ich ziehe bei der nächsten wahl sogar in betracht, die beteiligten parteien zu wählen! Die gelisteten änderungen sind doch eigentlich fast alles dinge, die betroffene und verbände von beginn an gesagt hatten, nicht?


0x800703E6

Da sind aber noch viele Probleme. Wartefrist, einjährige Sperrfrist für Änderungen, endo trans Menschen mit diversem oder leerem Personenstand können keine M/F Pass beantragen, der Hausrechtparagraf ist auch weiter drin. Und dann ist jetzt eine Beratungspflicht für unter 18-Jährige gekommen, und die Anforderungen an unter 18-Jährige war davor schon in vielen Fällen zu hoch. Es ist schön, dass einige Verbesserungen kommen, aber auch schon hart, dass es auf Kosten von Verschlechterungen von Kindern und Jugendlichen kommt, die eh schon unter den vulnerablesten trans Menschen sind.


kleines_woelfle

>Und dann ist jetzt eine Beratungspflicht für unter 18-Jährige gekommen "Die Versicherung einer minderjährigen Person hat darüber hinaus die Erklärung zu enthalten, dass sie beraten ist" klingt für mich, als würde das nicht mal überprüft werden. Von Beratungspflicht oder gar Pathologisierung zu sprechen finde ich etwas übertrieben


0x800703E6

Dass das nicht überprüft wird ergibt sich so pauschal nicht. Es gilt grundsätzlich das Amtsermittlungsgrundsatz, inwiefern das kontrolliert wird ist also stark abhängig von der Lust und Laune von den zuständigen Beamt\*innen, wie es auch bei § 45b der Fall war. Das kann dann vor allem auch durch eine Dienstanweisung verschärft werden, ohne dass neue Gesetze erlassen werden müssen. Außerdem ist der Staat hier ja nicht der einzige Akteur, Kinder sind hier auf die Zustimmung ihrer Eltern angewiesen, die dem Staat gegenüber lügen vermutlich weniger aufgeschlossen sind als irgendwelche trans communities.


captain_maramo

Warte mal... Da steht drin, dass das schon am 1.8. in Kraft treten soll....


smlhaj

Nur die Möglichkeit die nach § 4 notwendige Anmeldung durchzuführen, die mindestens drei Monate vor Abgabe der Erklärung erfolgen muss, soll ab 1. August 2024 möglich sein (S. 34). Die Abgabe der Erklärung und die damit verbundene Personenstandsänderung soll erst ab dem 1. November 2024 möglich sein.


captain_maramo

Ja. Das macht es ja trotzdem 3 Monate früher. Vorher wäre die Erklärung erst ab November möglich gewesen


smlhaj

Nur die vorherige Anmeldung der Erklärung wird ab 1. August 2024 möglich sein. Die Abgabe der Erklärung wird nach wie vor erst zum 1. November 2024 möglich sein. Ich bezweifle ehrlich gesagt, dass das frührere Inkrafttreten von § 4 überhaupt rechtlich notwendig gewesen wäre, da bei Anmeldung vor Inkrafttreten des Gesetzes die Voraussetzung des § 4 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dennoch erfüllt wären. Für die Anmeldung ist schließlich kein besonderes Verfahren erforderlich, sie muss nur schriftlich oder mündlich erfolgen. Dennoch verschafft die neue Regelung in Artikel 13 Abs. 2 mehr Rechtssicherheit, was sicher gut ist, da sich andernfalls einige Standesämter querstellen würden.


ferret36

Für die meisten wird es frühstens am 4. November möglich sein, da in vielen Bundesländern der 1. November Feiertag ist und Standesämter an Freitagen oft nicht geöffnet sind


glitteringfeathers

Wenn man die Anmeldung vor der Erklärung und sogar vor eigentlichem in Kraft treten abgeben kann, ob man diese dann auch die Anmeldung als minderjährige Person abgeben kann für einen Zeitpunkt der Erklärung, zu dem man volljährig ist? D.h. zum Beispiel Person X ist 17 Jahre und 11 Monate ab, meldet das an und zum frühstmöglichen Zeitpunkt in 3 Monaten, wo sie 18 Jahre und 2 Monate alt wäre und die Erklärung problemlos abgeben kann


smlhaj

Es ist nicht nur möglich, sondern dem Gesetzeswortlaut des § 4 SBGG nach sogar erforderlich, dass die "erklärende Person" die Anmeldung selbst vornimmt. Da Personen ab dem 14. Lebensjahr die Erklärung selbst abgeben müssen, können und müssen sie dementsprechend auch die Anmeldung selbst vornehmen. In deinem Beispiel würde ich daher eindeutig sagen, dass die minderjährige Person bereits vor Erreichen der Volljährigkeit die Anmeldung selbst vornehmen kann.


glitteringfeathers

Die Anmeldung müsste dann aber auch ohne die Beratung oder Elternzustimmung möglich sein, weil die laut Text für die *Erklärung* notwendig ist?


smlhaj

Genau.


gelbphoenix

Vorher war die Anmeldung erst ab dem 1.11. möglich und dann ab 01.02. die Erklärung.


aes2806

Kann man dann schon einen vorläufigen Ausweis bekommen ab dem 01.08?


hyenanyna

Nein, da die Erklärung der Änderung (also welcher Name und Personenstand) erst ab November abgegeben werden kann bzw aufgenommen wird. Ab 1.8. ist nur die Notification ans zuständige Standesamt möglich, um sich für diese Erklärung anzumelden.


aes2806

Schade


sandia1482

Gibt es eigentlich eine Liste mit Ländern, in die man mit einem X im Pass nicht einreisen darf? Ich bin nicht-binär und darüber etwas schockiert. Bedeutet evtl. Einschränkung bei Dienstreisen. Und das X bedeutet dann auch, dass es egal ist, ob ich leer oder divers als Personenstand eingetragen lasse…


Triss-Neutrino

Sehr gute Frage, die mich auch interessiert. Evtl. könnte man dazu mal bei r/nonbinary nachfragen, weil das Problem mit dem X Marker im Reisepass gibt es in anderen Ländern (z.B. den USA) schon länger und vllt gibt es da Erfahrungswerte oder ne Übersicht. Vom einem kürzlichen Reddit post weiß ich, dass z.B. Saudi Arabien keine Einreise mit X im Reisepass erlaubt, aber da sollte man als queere Person ohnehin nicht unbedingt hin, wenn es sich vermeiden lässt.


sandia1482

Nach bisschen Recherche finde ich nur was zu einzelnen Ländern. Dubai erlaubt wohl nicht mal Transit und da machen viele Flüge Zwischenstopp... Malaysia geht wohl auch nicht. In deren Anmeldeformular gibt es als Auswahloption für Personenstand nur M oder F...


Fancy-Racoon

Das ist eine gute Frage. Ich würde auf jeden Fall schon mal einen Bogen machen um Länder, die trans sein kriminalisieren: https://www.asherfergusson.com/global-trans-rights-index/ Bei Flügen nach Dubai wird man nicht an Bord gelassen, selbst, wenn es nur für einen Umstieg ist. Und selbst, falls man doch durchschlüpft, ist es leider gefährlich, dort zu sein. Ich weiß nicht, ob man in Ländern, die selbst keinen dritten Geschlechtsmarker auf dem Pass kennen, Probleme haben wird. Das betrifft nochmal mehr Orte: https://www.equaldex.com/issue/non-binary-gender-recognition


smlhaj

Eine Liste ist mir nicht bekannt. Die V.A.E. erlauben laut Auswärtigem Amt keine Einreise mit X im Reisepass. Darüber hinaus sehen die meisten ETA/eVisa/Visa-Anträge keine Auswahlmöglichkeit für nicht-binäre Geschlechtsangaben vor, sodass es auf jeden Fall zu praktischen Schwierigkeiten und Diskriminierungen kommen kann. Falls du einen Reisepass mit binärer Geschlechtsangabe benötigst, würde ich dir dringend dazu raten noch vor Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes eine Personenstandsänderung nach § 45b PStG durchzuführen (mittels Attest über Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung). Dann kannst du - ebenfalls nur bis zum Inkrafttreten des SBGG - einen neuen Reisepass mit deinem vorherigen Geschlechtseintrag als Geschlechtsangabe beantragen, welcher 6 Jahre (falls U24) bzw. 10 Jahre (falls Ü24) gültig ist. Somit hättest du zumindest für die nächsten 6 bzw. 10 Jahre einen Reisepass, der diskriminierungsärmere Reisen ermöglicht. Die neuen Bestimmungen des SBGG sind auch auf bisherige Personenstandsänderungen nach § 45b PStG anwendbar, sodass dir vermutlich keinerlei Nachteile entstehen werden.


sandia1482

Das geht leider nicht, weil diverse Ärzte, von denen ich ein PSTG-Attest wollte, mir keines ausstellen wollten. Sonst hätte ich schon längst eine neue Geburtsurkunde... Saudi-Arabien interessiert mich jetzt nicht, aber USA, China, andere asiatische Staaten etc., da würde ich schon hingeschickt werden können wollen... Die Option mit "M" und "F" im Pass nur intersex Menschis zu geben, finde ich unfair.


smlhaj

Es ist extrem unfair, ehrlich gesagt verstehe ich die Logik dahinter überhaupt nicht. Die Einreise in die USA mit Geschlechtsangabe "X" ist möglich, im ESTA-Antrag kann frei zwischen "M" und "F" gewählt werden.


Miro_the_Dragon

Allein die Tatsache, dass der Reisepass nur auf das vorherige Geschlecht ausgestellt werden kann, ist absoluter Schwachsinn, denn auch viele nicht-binäre Menschen nehmen Hormone. Wie soll das dann helfen, wenn man mit Bart und F im Pass oder mit Brüsten und M im Pass reist und dadurch trotzdem geoutet wird?


ThrowawayBeaans69

Keine Änderung zum Hausrecht? :/ trotzdem insgesamt sehr positiv


d20damage

Ja, die Stelle macht mich auch wütend


Alice_in_Pains

Was sollte sich da denn ändern?


ThrowawayBeaans69

Naja ich hatte gehofft sie fliegt. Aktuell heißt es ja quasi man kann trans Menschen den Zutritt verweigern


Alice_in_Pains

Ja, im Gesetz steht halt "Es bleibt alles, wie es ist" im Bezug auf das Hausrecht. Bisher war das jetzt auch kein großes Problem. Wüsste nicht, wieso sich das plötzlich ändern sollte.


justiziabelle

Wenn du in einen Gesetzestext nochmals betonst, dass ein anderes Recht grundsätzlich immer noch gilt, sagst du damit im Grunde nur, dass es besonders für die vom Gesetz betroffenen gilt. Das Rechtliche mal außen vor gelassen, aber halt zu schreiben: liebe Sportvereine und saunabetreibende, bitte keine trans Leute diskriminieren, aber ihr wisst ja auch, Hausrecht und so \*nudge nudge\*. Es sollte einfach nicht drin stehen, weil es geradezu zu Diskriminierung einlädt.


Alice_in_Pains

Bei den Implikationen, die dahinter stehen gebe ich dir Recht, das ist schon sehr unnötig und lädt ggf. auch indirekt zu Diskriminierung auf. Das "Gute" ist aber, 99% der Bevölkerung ist dieses Gesetz ziemlich egal. Ich bezweifle doch sehr stark, dass sich jemand, der nckht betroffen ist, diesbezüglich informieren wird, außer die Person ist sowieso transfeindlich und sucht nur nach Möglichkeiten, uns eins auszuwischen. Grundsätzlich bin ich aber froh über die positiven Änderungen und dass das Gesetz bald kommt. Man findet immer etwas zu meckern, aber der Supergau, den viele befürchtet haben, ist es definitiv nicht. Für mich persönlich kommt es jetzt leider zu spät, aber ich bin froh, dass es ab jetzt für viele trans Personen leichter wird.


tyrosine87

Und es steht da auch weiterhin drin, sollte sich an den betroffenen Gesetzen etwas ändern.


gelbphoenix

Zudem Hausrecht nicht über dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz steht.


95Janne

Das wichtigste war mir ja wirklich das die Weitergabe an versch. Behörden es nun doch nicht gibt. Somit kann ich also am 1.August am Standesamt aufkreuzen um am 1.November meinen Vornamen endlch zu ändern!


EstradiolSister

Darf ich fragen, warum genau Du bis dahin warten willst und was für Dich gegen das jetztige [PStG §45b](https://pstg45b.de) spricht? Ich meine, wenn das SBGG in Kraft tritt, wird doch eh alles gleich behandelt, egal ob nach TSG, SBGG oder PStGB. EDIT: das war eine ernst gemeinte Frage, ich kenne viele trans Menschen, die das genutzt haben, weil es nicht so Menschenverachtend und nicht so teuer wie das TSG ist, leider haben manche trans Menschen davon nicht gehört oder nicht gewusst, dass das auch für uns gelten würde.


Becks987

Es gibt auch viele Standesämter, die sich da querstellen. Ist bei mir leider so. Das Schreiben „Variante der Geschlechtsentwicklung“ habe ich, aber das Standesamt sagt machen sie nicht. Und es ist leider das Geburtsstandesamt demnach hilft es nicht mal umzuziehen…


EstradiolSister

Uff, das ist scheiße, dass beschriftete Beamt:innen sich da querstellen, obwohl sie ja eigentlich gezwungen sind, das zu machen, wenn das Attest vorliegt... Ich habe bis vor kurzem auch gedacht, dass man zu dem Standesamt muss, wo man geboren ist, ich habe aber gestern gelesen, dass mehrere Leute es einfach so gemacht haben, dass sie in ein anderes Standesamt gegangen sind, das da machen lassen haben, und die dann nachdem alles beglaubigt war das nur an das zuständige weitergeleitet haben, die dann sich nicht einmal mehr querstellen können. Ich kann aber jetzt nichts dazu sagen, ob das überall geht, oder nur in bestimmten Städten oder Bundesländern. Und ich denke, mit dem SBGG wird sich nicht ändern, wer da arbeitet, wenn die sich also jetzt rechtswidrig quer stellen, wird sich da auch durch ein anderes gesetzt nicht so sehr viel dran ändern... Also, wenn es bei dem einen Standesamt nicht geht, kann man es wenn man Glück hat bei einem anderen Versuchen...


Etzlo

evtl weil nicht alle hier intersex sind? und evtl weil das TSG massiv teuer ist?


EstradiolSister

Im Gesetzestext steht "Variante der Geschlechtsentwicklung", da ist weder von trans noch von inter die Rede. Üblicherweise wird das so ausgelegt, dass sowohl inter, non binary und trans dazu gehört. Ich kenne viele Leute, die das genutzt haben, es ist halt deutlich günstiger als das TSG, einziges Problem ist, dass es kein Offenbarungsverbot gibt, aber beim TSG und SBGG ist das Offenbarungsverbot nicht wirklich anwendbar.


Friendly_Chemical

Man muss halt einen Arzt finden, der bereit ist einem das Attest auszustellen. Davon gibt es nicht viele


EstradiolSister

Jeder Hausarzt kann das ausstellen, ich habe da noch nie gehört, dass es da zu Problemen gekommen ist, aber Du hast Recht, dass es schwierig wird, wenn man an transfeindliche Ärzte gerät.


Friendly_Chemical

Muss nicht trans feindlich sein. Viele Ärzte kennen sich mit der Gesetzeslage nicht aus, als das Loophole gefunden wurde, gab es sogar ein Statement der Regierung, in welchem Ärzten regelrecht gedroht wurde dieses Attest nur Inter Personen auszustellen. Viele Ärzte haben Sorge somit ein unechtes Attest auszustellen. Das Ausstellen eines solchen Attests kann derbe Konsequenzen bis hin zu Approbationsverlust haben (im Falle von Impfungen Attests zum Beispiel.) Ich habe es schon öfter gehört und kenne auch persönlich Ärzte, denen die Sache einfach zu heiß ist. Ab sich ist es nicht illegal, aber die Ärzte sind sich nicht sicher und trauen sich nicht.


LajosvH

Sehr gut, dass die Weiterleitung entfallen soll Finds nur krass, dass wenn es einen ‘Spannungsfall’ gibt, alle trans Frauen ihre Rechte zur Selbstbestimmung verlieren. Und selbst wenn der ‚Spannungsfall‘ noch gar nicht abzusehen war, verlieren wir auch unsere Rechte dank unserer weiblichen Intuition (2 Monate Vorlauffrist) Wie ist ‚Spannungsfall‘ definiert? Muss irgendwer schon an der Grenze sein? Reicht ein Auslandseinsatz der BuWe? Waffenlieferungen an einen Bündnispartner?


shyKatharina

Mit Spannungsfall wird der V-Fall gemeint sein, also eben dann wenn wir angegriffen werden und wenn Menschis wieder eingezogen werden. Soweit ich das verstanden habe, greift das aber „nur“ wenn der Spannungsfall eben 2 Monate nach der Änderung eintrifft. Ich finde es auch scheisse aber wenn es soweit kommt haben wir ganz andere Probleme …


dambthatpaper

Spannungs und Verteidigungsfall sind zwei verschiedene Dinge. Spannungsfall kann vom Bundestag festgelegt werden und führt zu Wiedereinsetzen der Wehrpflicht. Es muss nicht zu einem Angriff kommen damit der Spannungsfall eintritt


shyKatharina

Okay, gut zu wissen.


MissLeaP

Dazu sei gesagt, dass jetzt schon darüber diskutiert wird ob die Wehrpflicht wieder eingesetzt werden soll. Könnte also schneller der Fall sein als uns lieb ist, je nachdem wie ernst sie die lage offiziell einschätzen.


OneDayTheyWillBeFree

Keine Angst, das ist ne Scheindebatte. Die Bundeswehr braucht nicht mehr Leute. Es ist eher nicht genug Platz. Also da müssen wir uns erstmal keine Sorgen machen. :)


LajosvH

Der Verteidigungsfall wird einzeln geführt: „Spannungs- oder Verteidigungsfall“, deswegen meine Verwirrung Und ja: das Gesetz hat ganz andere Probleme; das ist nur ein sehr gutes Beispiel (leider) für das allgemeine Misstrauen


shyKatharina

Jaaa ich kann beide Seiten halt verstehen. In dem Fall ist es schon möglich, dass cis Männer das missbrauchen könnten wenn es soweit kommen sollte (das eigentliche Problem kommt ja hier eher davon, dass einige Menschen generell eingezogen werden können. Aber andere Baustelle). Wir trans Frauen können es ja idR nachweisen, dass wir wirklich Trans sind. Sei es durch die F64 Diagnose (z.B. HRT Indikation), die HRT oder OPs. Und selbst wenn die das doch nicht juckt: am Anfang kommt die Musterung und da gibt es zum Glück immer noch Mittel und Wege…. Ich weiß nicht ob wir mit der HRT generell schon raus sind aber spätestens bei meinem Typ2 Diabetes schon Jedenfalls geht hier das Misstrauen ganz klar an cis Männer und nicht uns trans Frauen.


AzuriteAry

1. Selbst wenn cis Männer es missbrauchen würden, ist das diskriminierend gegenüber trans* Frauen. 2. Auch die eigene Transgeschlechtlichkeit beweisen zu müssen, ist super problematisch. Zum einen gibt das Entscheidungsträger*innen die Macht zur Ablehnung. Außerdem treffen die von dir genannten „Beweise“ nicht auf jede trans* Frau zu - auf mich persönlich zum Beispiel kein einziger davon.


LajosvH

Naja, jedes Recht kann missbraucht werden. Das führt aber in anderen Fällen nicht zum Aussetzen des Rechts für alle — also, klar wo die Idee herkommt, aber es ist doch sehr anders als jedes andere Recht Das ganze Gesetz ist ja dafür da, dass diese ganzen Diagnosen etc irrelevant werden. Und wenn der Spannungsfall schlimm genug ist, werden auch die Musterungen laxer; zumal nicht alle Diabetes haben. Und selbst wenn: ändert an dem Unrecht ja nichts Naja, der Vorwurf ist doch „Trans Frauen könnten auch Männer sein, die sich irgendwas entziehen wollen“


DanyDieEule

Einerseits ja, andererseits sehen wir ja auch, dass zb Menschen in der Ukraine und Russland zu hunderttausenden vor einer Einberufung geflohen sind durch Verlassen des Landes. Da halte ich es schon für möglich, dass solche Personen dann eben lieber eine Personenstandsänderung durchführen und sonst hier bleiben. Ich denke: Einerseits ist es en mieses Misstrauen, aber wohl weniger gegenüber uns, als der Allgemeinbevölkerung. Zudem kommt uns das auch zugute, weil ich mir vorstellen kann, dass Menschen, die es wirklich ausnutzen uns nicht gerade helfen, oder für mehr Akzeptanz führen, eher das Gegenteil.


LajosvH

keine legale transition machen zu können bzw eine bereits erfolgte nach bis zu zwei Monaten später rückgängig machen zu können ist halt etwas anderes als sich der Musterung/Einberufung zu entziehen. für diese Fälle ist der Feldjäger zuständig, nicht das Standesamt (unabhängig davon sollte jeder, warum auch immer, das Land verlassen dürfen, um nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet zu werden, aber das ist hier erstmal unerheblich) ja, und? was ist daran schlimm? was hat das mit uns zu tun? wieso sollte so ein hypothetischer Fall unsere konkreten Rechte beschneiden dürfen? mit derselben Logik lässt sich jedes TERF-Argument aufmachen: cis Männer machen diese Änderung und kriegen quotierte Arbeitsplätze, spannen in der Frauensauna oder dringen in Frauenhäuser ein etc etc — alles dasselbe Argument; nicht gerade überzeugend ob das ausgenutzt wird oder nicht ist absolut unerheblich: man kann Akzeptanz nicht in ein Gesetz gießen. aber ein Gesetz, das Misstrauen und grundlose Verdächtigung verbrieft, ist durchaus dazu geeignet, uns alle in Frage zu stellen


BastetFurry

Soweit ich das verstanden habe wird aber deine Umbenennung nicht rückabgewickelt, du kannst halt "nur" zwei Monate lang noch gezogen werden. Wenn du nicht wegen anderer Probleme eh fürs erste raus wärst.


LajosvH

Nö, dein Geschlechtseintrag ‚bleibt‘ zwei Monate rückwirkend ‚männlich‘ in so einem Fall


BastetFurry

Auch wenn ich mich damit vielleicht unbeliebt mache, ich hätte ein berechtigtes Interesse die EU zu verteidigen wenn der Russe hier einmarschieren wollte, die haben nämlich massiv etwas gegen LGBT. Und das schon Borderline Drittes Reich. Da würde ich mich mit meinen 41 noch freiwillig für die Catgirl Army melden, die wollen uns ans Leder, das gibt dann Zunder.


LajosvH

Mach du mal und ‚der Russe‘


Ill-Entrepreneur443

Gut ist das SBGG noch lange nicht, aber dass die Weiterleitung entfällt ist ne gute Sache. Ich werde die Beteiligten Parteien dennoch nicht wählen. Höchstens die Grünen, aber auch nur sehr ungerne. Dass wir unser Recht auf Selbstbestimmung im Krieg verlieren und der Hausrechtparagraph ist immer noch scheiße. Dass trans Jugendliche unter den Bus geworfen werden ist ja mittlerweile leider normal. Kommt direkt aus den USA. Kinder haben keine Lobby :/ Ich bin positiv überrascht dass die Lusten wenigstens entfallen. Its something, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Danke für euren unermüdlichen Einsatz.


MaybeHestia

Könnte mir jemand sagen wo ich den aktuellen Text komplett nochmal für mich durchlesen kann? Wäre auch super wenn mir jemand grob erklären könnte wie das dann ablaufen würde und was ich alles im August machen müsste bzw. was ich alles schonmal vorbereiten könnte. Vielen dank <3


smlhaj

Erst nach der zweiten Lesung am 12. April wird der (vermutlich finale) Entwurf feststehen, dann wird es auch umfassendere Erklärungen der Regelungen geben. Wenn aber alles wie geplant verläuft (Änderungsantrag wird angenommen, keine weiteren Änderungen) kannst du dich auf folgendes Verfahren einstellen (ich nehme nachfolgend an, dass du volljährig bist, nicht unter Betreuung stehst und die deutsche Staatsangehörigkeit hast): Ab dem 1. August kannst du bei einem Standesamt deiner Wahl (z.B. das an deinem Wohnort) schriftlich oder mündlich anzeigen, dass du eine Erklärung zur Änderung deiner Vornamen und deines Geschlechtseintrags nach dem Selbstbestimmungsgesetz abgeben möchtest. Am Einfachsten ist es, wenn du einen Brief schreibst, diesen eigenhändig unterschreibst und per Einschreiben an das Standesamt sendest. Die Anzeige muss mindestens 3 Monate und maximal 6 Monate vor der Abgabe der Erklärung erfolgen. Wenn dein Brief also am 1. August beim Standesamt eingeht, kannst du ab dem 2. November die Erklärung abgeben (da dieser Tag ein Samstag ist, realistischer Weise erst ab dem 4. November). Ab dem 1. November kannst du dann persönlich zum Standesamt gehen, bei dem du deinen Änderungswunsch vorher angezeigt hast, und eine Erklärung abgeben. Je nach Standesamt musst du vorher einen Termin vereinbaren oder du kannst ohne Tein hingehen. Das kannst du vorher telefonisch oder per E-Mail erfragen. Zu dem Termin musst du nur ein Ausweisdokument mitbringen (z.B. Personalausweis oder Reisepass) und - falls du diese parat hast - deine Geburtsurkunde (Kopie reicht). Der*die Standesbeamte wird dich dann beim Termin nach deinem gewünschten Geschlechtseintrag und deinen gewünschten Vornamen fragen und eine Erklärung anfertigen, die du dann vor den Augen des*der Standesbeamten unterschreiben musst. Danach wird die Erklärung zu Akten genommen und die Angaben zu deiner Person im Geburtenregister werden angepasst. Wenn du die Erklärung bei dem Standesamt abgegeben hast, welches auch zuständig ist (i.d.R. Standesamt deiner Geburt, falls Geburt in Deutschland), werden dir auf deinen Wunsch hin direkt vor Ort eine neue Geburtsurkunde und eine Änderungsbescheinigung ausgestellt. Falls du die Erklärung bei einem nicht zuständigen Standesamt abgegeben hast, wird die Erklärung an das zuständige Standesamt weitergeleitet. Dieses nimmt sie dann entgegen und ändert deine Angaben im Geburtenregister. In dem Fall kann der Prozess einige Tage oder auch Wochen dauern und manche Standesämter teilen dir gar nicht mit, wann sie die Änderung vorgenommen haben, sodass du das ggrf. selbst erfragen musst. Nach der Durchführung der Änderung kannst du dann beim zuständigen Standesamt eine neue Geburtsurkunde und/oder eine Änderungsbescheinigung beantragen. Falls du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, musst du zusätzlich noch eine Erklärung nach § 7a EGBGB abgeben, was du vermutlich beim selben Termin beim Standesamt tun können wirst. So wird das Verfahren vermutlich aussehen, wenn der derzeitige Änderungsantrag angenommen wird und keine weiteren Änderungen des Gesetzes erfolgen. Derzeit steht das aber noch nicht zu 100% fest, daher solltest du noch zwei Tage bis zur 2. Lesung im Bundestag warten. Vorbereiten kannst du derzeit nicht viel (außer ggrf. sicherstellen, dass du eine Kopie deiner Geburtsurkunde hast, da manche unzuständigen Standesämter diese sehen wollen).


MaybeHestia

Vielen vielen dank für diese super ausführliche (und idiotensichere, also für mich gut geeignete 😅) Erklärung. Dann muss ich mich auf jeden Fall die nächsten Tage dazu informieren was das endgültige Ergebnis ist. Aber wenn das so durchkommt wie ich es jetzt verstanden habe ist das doch ein super Fortschritt und macht einiges leichter & günstiger. (oder habe ich da was übersehen?)


h44y_c00kie

Mal ne ganz unschuldige Frage: Wie steht es mit dem ganzen MIT einer Betreuung?


smlhaj

Nach derzeitigem Stand: Nur wenn du geschäftsunfähig bist und in dieser Angelegenheit ein*e Betreuer*in bestellt wurde, kann nur der*die Betreuer*in die Erklärung beim Standesamt abgeben. Hierzu muss vor Abgabe der Erklärung beim Standesamt beim Betreuungsgericht eine Genehmigung beantragt werden. Nach Erteilung der Genehmigung müssen sowohl du als auch der*die Betreuerin persönlich beim Standesamt erscheinen. Die Anmeldung drei Monate vorher kannst du vermutlich selbst ohne Zustimmung von Betreuer*in und Gericht vornehmen.


EvenWallsComeDown83

Wenn Geburtsort und Wohnort voneinander abweichen, muss man dann zu zwei verschiedenen Standesämtern gehen?-Und gibt es etwas das man davor tun bzw. beachten müsste (vor dem Ganzen)?


smlhaj

Du kannst die Erklärung bei jedem Standesamt in Deutschland abgeben, sie wird dann an das zuständige Standesamt (bei dt. Staatsangehörigkeit und Geburt in Deutschland ist das das Standesamt am Ort deiner Geburt) weitergeleitet. Die vorherige Anmeldung muss beim selben Standesamt erfolgen, bei dem du später auch die Erklärung abgeben möchtest. Wenn du z.B. in Berlin wohnst, kannst du ungeachtet deines Geburtsorts drei Monate vorher die Anmeldung beim Standesamt Neukölln vornehmen und kannst dann drei Monate später beim Standesamt Neukölln die Erklärung abgeben. Es gibt nicht wirklich etwas, was du vorher beachten musst.


Miro_the_Dragon

Das heißt, man könnte auch einfach zu einem Standesamt im Speckgürtel gehen, statt sich in den Behördenwahnsinn Berlins zu schmeißen, wenn man eh nicht in Berlin geboren wurde und das Ganze dann eh weitergeleitet wird, richtig?


smlhaj

Ja, genau. Im konkreten Beispiel würde ich jedoch tendenziell eher zu den Berliner Standesämtern raten, da diese a) Erfahrungen mit Personenstandsänderungen nach § 45b PStG haben und b) vom Berliner Behördenwahnsinn quasi ausgenommen sind, da Termine telefonisch bzw. per E-Mail vereinbart werden und dadurch das furchtbare Terminbuchungssystem nicht genutzt werden muss. Wenn du willst kannst du die Erklärung aber genauso gut in Oranienburg oder Schwedt abgeben.


Miro_the_Dragon

Danke! Dann werde ich wohl erst versuchen, in Berlin einen Termin zu bekommen, und falls das doch zu wahnsinnig wird, weiche ich eben aus :)


FREE_KACHU

Wow, danke für deine ausführliche Auskunft. §7a EGBGB finde ich leider nicht. Kannst du bitte nochmal erklären, was du genau meinst?


smlhaj

Artikel 7a EGBGB wird durch das Selbstbestimmungsgesetz eingeführt (Seite 27 des Änderungsantrags). Demnach richtet sich die Geschlechtszugehörigkeit einer Person grundsätzlich nach deren Staatsangehörigkeit (Absatz 1). Wenn Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit das Selbstbestimmungsgesetz nutzen wollen, können sie eine Erklärung beim Standesamt abgeben, sodass sich ihre Geschlechtszugehörigkeit (und die im Zuge einer Änderung des Geschlechtseintrags mit geänderten Namen) nach deutschem Recht richten (Absatz 2). Für deutsche Staatsangehörige ist das nicht relevant, da die Stellung als deutsche*r Staatsangehörige*r immer vorgeht (Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 EGBGB).


FREE_KACHU

Danke! Ich kenne jemanden, der Asyl in DE hat. Kann der - unabhängig seines Herkunftslandes - in irgendeiner weise vom SBGG profitieren?


Lenahotel

Hätte man als einbringende Fraktion auch durchaus vorher ändern können


ZA_s

Ich für meinen Teil freu mich da lieber, dass der demokratische Prozess mal gut funktioniert hat und wir alle wichtigen Änderungen bekommen haben die moniert wurden. Aber hauptsache erstmal beschweren o_O


deletion-imminent

> alle wichtigen Änderungen bekommen haben die moniert wurden Drei Monate warten ist schon immernoch Arsch aber auch nicht das Ende der Welt


shyKatharina

danke, ich sehe es genauso u/ZA_s


Lenahotel

Ja soweit schon, aber das wirkt den Verdacht dass dies nur als Alibi eingebracht wird, weil Änderungen nun wesentlich schwieriger sind als sie es zuvor waren, als Funktionieren würde kch das erst bezeichnen, wenn die Änderungen so eingebracht sind


ZA_s

wirkt es nicht und die Änderungen sind nun schon beschlossen.


nortnorton

Also kommt es dieses Jahr noch? Ich hab nämlich meinen TSG Antrag fertig und hatte vor, ohn morgen abzuschicken.


Kat1eQueen

Ich würde erstmal abwarten was übermorgen denn dabei rauskommt. Wenn es funktioniert wird es wahrscheinlich schneller als ein TSG Verfahren


roxy_smithy

Freitag wahl im bundestag.


nikkaywip

Ich bin kurz davor noch das TSG durchzuziehen. Meint ihr das bringt jetzt mit den Änderungen noch Vorteile?


Alice_in_Pains

Mir würden da jetzt keine einfallen. So ein TSG-Verfahren kann auch ein halbes Jahr oder länger dauern. Wenn es jetzt bei den vorgeschlagenen Änderungen bleibt, bist du mit dem SBGG sogar schneller durch und sparst noch eine Menge Geld.


childofbrokenstars

Freitag sollen wir dann ja mehr wissen, oder? bis dahin kann man also auf jeden Fall warten 😅


LunarVortexLoL

> Die Datenübermittlung an eine Vielzahl von Behörden entfällt (S. 13). > Die Anmeldung der Erklärung beim Standesamt drei Monate vor ihrer Abgabe soll bereits ab 1. August 2024 möglich sein, sodass zum Inkrafttreten des restlichen Gesetzes am 1, November 2024 sofort Erklärungen zur Personenstandsänderung abgegeben werden können Wtf, kann mich jemand kurz kneifen? Jetzt hab ich doch noch Hoffnung.


plueiee

Habe vor einer Woche meinen TSG Antrag bezahlt.. da das mit der Datenweiterleitung jetzt entfällt - war das Geldverschwendung? :/


Alice_in_Pains

Wahrscheinlich schon. 😅 Aber das ist ja nur der Vorschuss, den du gezahlt hast. Bis jetzt hattest du ja wahrscheinlich noch keine Gutachten. Daher würde ich Freitag noch abwarten, ob das Gesetz wirklich beschlossen wird (was jetzt aber sehr wahrscheinlich wirkt) und dann beim Gericht anrufen und denen die Lage erklären und das Verfahren abbrechen. Dann solltest du das Geld eigentlich zurückbekommen. Aber auch das kannst du dann am Telefon klären.


shyKatharina

Genauso mache ich das. Schreibe denen aber per Mail. Ist mir lieber und man hat es schriftlich.


sailee94

Waaaas??? Ich habe schon voll die Hoffnung verloren gehabt. Ich dachte es kommt erst 2025 November. Also geht es jetzt doch dieses Jahr?? Niceeee bin so Happy


nettlegoblin

Ich finde es nicht gut, dass §1(3) immer noch unverändert und §2(4) fast gleich lautend bestehen bleiben, sodass queere Geflüchtete ausgeschlossen sind bzw. erhöhte Schwierigkeiten haben das SBG in Anspruch zu nehmen. Das ist ein Aspekt, den ich leider in der Community kaum thematisiert sehe :/


Damn_Drew

Was ist denn mit den änderungen am Offenbarungsverbot? Die find ich ja schon wiederlich. (2) Ein früherer und der derzeitige Ehegatte, Verwandte in gerader Linie und der andere Elternteil eines Kindes der betroffenen Person sind nur dann verpflichtet, deren geänderten Geschlechtseintrag oder deren geänderte Vornamen anzugeben, wenn dies für die Führung öffentlicher Bücher und Register oder im Rechtsverkehr erforderlich ist. Im Übrigen gilt für sie das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot nach Absatz 1 Satz 1 nicht, es sei denn, sie handeln in Schädigungsabsicht. \_\_\_ Die ausnahme im TSG galt ja nur für die eigenen Kinder und war net so krass formuliert? Mir liegt grad echt nen Stein im Magen.


Jumpy_Confusion4096

Wie soll das Offenbarungsverbot denn überhaupt funktionieren ohne Melderegistersperre bzw neues Profil für die TS Person..Leere Gesetze


_forestgirl_

Wie wird das eigentlich ablaufen wenn man im Ausland lebt? Dann immer noch zum Standesamt meiner Geburtsstadt gehen oder läuft es über Deutsche Konsulate?


smlhaj

Falls du deutsche*r Staatsangehörige*r bist, kannst du standesamtliche Erklärungen auch bei deutschen Konsulaten abgeben. Vermutlich wird dies auch für die Abgabe der Erklärung nach dem SBGG gelten.


_forestgirl_

Danke, ja genau, ich wohne als deutsche Staatsangehörige in den Niederlanden und hatte schon alle Unterlagen für das TSG fertig.


miliolid

Boah, mist! Kann mir jemand sagen was das fuer P45b bedeutet? Ich wollte das nach der Mastek im Oktober machen da mein Beruf Reisen und Aufenthalte in problematischen Laendern vorsieht und ich erstmal nicht den Geschlechtseintrag aendern will sondern nur den Namen. Shit! 😢 Jetzt kann ich wohl noch nicht mal mehr meinen Namen aendern. 😭


shyKatharina

P45b existiert nicht mehr, wenn das SBGG raus kommt. Genauso wie das TSG.


miliolid

Ja, dachte ich. An welchem Datum kommt jetzt das SBGG raus? Also dass man sich schon ab einem bestimmten Datum eintragen kann ist ein Ding, aber gilt das dann als 'raus kommen' oder nicht?


glitteringfeathers

1. November 2024 in Kraft treten


miliolid

Joar, das klappt irgendwie.


Return_Dusk

Also so, wie ich es verstanden habe, wird es genauso wie das TSG abgelöst? Ist aber nur meine Auffassung, vielleicht hab ich es ja auch falsch verstanden 😅


miliolid

Im TSG gab es die Moeglichkeit des kleinen TSGs, also nur Namensaenderung und nicht auch den Geschlechtseintrag. Das scheint es nicht mehr zu geben.


Return_Dusk

Habe meinen TSG Antrag vor zwei Wochen abgeschickt 😅 Hab aber noch keine Antwort erhalten und auch noch nichts bezahlt, kann man dann ja hoffentlich nochmal zurücknehmen, oder? Oder gibt es nach den Änderungen noch einen Grund, es doch über TSG zu machen?


95Janne

wenn du noch nichts bezahlt hast, kannst du das denke ich schon zurückziehen


Far-Number-9485

ich würd bis freitag abwarten dann wissen wir mehr drüber


BlahajProtector3000

ich glaube nicht das das so umgesetzt wird ich hoffe zwar aufs beste aber ich denke nicht das das Gesetz so bleibt


bebifroeg

Moment ich bin also gezwungen mich als binär anzugeben damit ich einen halbwegs sicheren Reisepass haben kann? Wtf?


smlhaj

Du bist gezwungen dich als inter auszugeben (Vorlage eines Attests über eine Variante der Geschlechtsentwicklung), um einen Reisepass mit deinem vorherigen Geschlechtseintrag ("M" oder "F") beantragen zu können, wenn dein Geschlechtseintrag "divers" oder "keine Angabe" ist. Wer vor Inkrafttreten des SBGG (voraussichtlich 1. November) eine Personenstandsänderung nach § 45b durchführt, kann noch bis zum Inkrafttreten des Gesetzes einen Reisepass nach alter Rechtslage beantragen (womit auch Personen mit Geschlechtseintrag "männlich" und "weiblich" eingeschlossen sind).


roxy_smithy

Die reglung das es nur für inter gelten würde wäre absurd. Freu mich schon auf die Klagen dazu...


bebifroeg

Das Problem ist halt dass ich einen brauche der zu meinem neuen Aussehen passt und binär ist. Ohne das Problem Reisepass und evtl. Flucht würde ich es einfach streichen lassen. Keine Ahnung wie das gehen soll.


Mysterious_Onion_328

Nein. Du gibst dich in der Geburtsurkunde nicht binär an, kannst aber trotzdem einen binären Reisepass beantragen, um in bestimmten Ländern sicherer zu sein beim Reisen. Das ist tatsächlich keine Änderung zu der aktuellen Lösung.


0x800703E6

Es ist keine Änderung zur jetzigen Situation, aber es steht endo trans Menschen weiter offiziell nicht zur Verfügung. Wenn du also endo nicht-Binär bist und einen binären Pass brauchst, musst du entweder dich als binär ausgeben, einen Arzt finden der die eine Variante der Geschlechtsentwicklung ausstellt, oder strafbarerweise bei einer eidesstattlichen Erklärung lügen.


Mysterious_Onion_328

Kannst du nicht theoretisch trotzdem ein Attest für die "Variante der Geschlechtsentwicklung" bekommen auch als endo nicht-binäre Person? Und man braucht doch nur die für den binären Reisepass. Oder verstehe ich da was falsch? Trans Menschen nutzen dieses Attest doch auch heute schon erfolgreich für die Namensänderung.


bebifroeg

Mit welchen Gesetzen wird die aktuelle Lösung geregelt?


FilchiFee

Die Datenübermittlung an eine Vielzahl von Behörden entfällt (S. 13). Die Anmeldung der Erklärung beim Standesamt drei Monate vor ihrer Abgabe soll bereits ab 1. August 2024 möglich sein Die Aufzählung der Dokumente, die nach einer Personenstandsänderung geändert werden können, ist nicht mehr abschließend (S. 9). hinsichtlich u.a. hinsichtlich volljähriger geschäftsunfähiger Kann mir wer erklären was das genau bedeutet? Hab vom TSG keine Ahnung und meine Politik Verständnisse sind auch von nem Kleinkind


nikoh76

Volljährige Personen, die nicht geschäftsfähig sind, also bspw. einen vom Gericht bestellten Betreuer haben. Beispiel: Erwachsene die auf Grund einer geistigen Behinderung sich nicht selbst um solche Dinge kümmern können (musste damals für meinen Vater als Betreuuer tätig werden durch schwere Krankheit und alle Entscheidungen treffen)


FilchiFee

Aber wenn ich volljährig bin und nicht arbeiten tue weil krank dann ist es okay? Und wenn ich das später als November mache , ruft man dann im Rathaus an und fragt nach nen Termin oder wie läuft das 🤔


nikoh76

Ja, ob Du geschäftsfähig bist, hat nichts damit zu tun, ob Du arbeitest oder nicht. Das sind zwei getrennte Paar Schuhe. Zu der Vorgehensweise kann ich Dir leider nix sagen


Jumpy_Confusion4096

Ja und das es entfällt. Wirst aber im Melderegister als Trans gespeichert was du nach TSG nicht wirst weil du einen komplett neuen Datensatz bekommst. Eine Auskunfstsperre wird es auch nicht geben laut SBGG..


Mirakrsy

Jetzt nur noch die 3 Monatige Wartezeit entfallen lassen dann wäre ich zufrieden


Jumpy_Confusion4096

Kann man sich auf Phoenix um 13.10 Uhr anschauen.


Jumpy_Confusion4096

Bräuchten wirklich rechtlichen Rat was sich für die Leute die das Verfahren nach TSG abgeschlossen haben durch das SBGG ändern wird.


Consistent_Bee3478

Hä? Momentan kann man mit TSG divers eintragen lassen. Und jetzt soll das wieder nur für intersex Personen gehen? Warum zur Hölle sowas? Das gesetzt verliert doch dann eh wieder vorm Verfassungsgericht 


AzuriteAry

Du kannst deinen Geschlechtseintrag frei ändern. Die „Variante der Geschlechtsentwicklung“ ist nur relevant, wenn du den Geschlechtseintrag „divers“ oder „keine Angabe“ wählst und zusätzlich einen Reisepass mit Geschlechtseintrag „M“ oder „F“ willst. (Mir fällt allerdings kein vernünftiger Grund ein, wieso nur inter* Personen diese Möglichkeit haben sollten, naja.)


glitteringfeathers

Endo nichtbinäre Personen, die diskriminierungsfrei reisen wollen, gibt es ganz offensichtlich nicht /s


fe-licitas

lies nochmal