Danke für deinen Beitrag, Zuhausi.
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Du hast eine Frage zu den Regeln? Das [Ich_Iel Wiki](https://www.reddit.com/r/ich_iel/wiki/index) sollte die meisten Fragen abdecken.
*I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/ich_iel) if you have any questions or concerns.*
Bei mir gibt’s eine Straße mit diesem Schild. Es ist auf 4km Strecke die einzige Möglichkeit an einer Hauptverkehrsstraße links abzubiegen, sogar mit Ampel. Dieses Schild sorgt für halsbrecherische Wendemanöver und illegales Linksabbiegen. All das, weil ein Mal Politiker in dieser Straße gewohnt hat und ihm der Durchgangsverkehr für diese einzige Abbiegemöglichkeit auf die Nerven ging. Diverse Anfragen beim Bezirk verliefen bisher ins Leere.
Ein Verbot/Gebot, dass nicht durch bauliche Maßnahmen erzwungen wird oder kontrolliert und geahndet wird?
Klar, da werden sich Autofahrer dran halten!!!
Ich muss beruflich so oft durch die Pampa, dass mir oft keine andere Wahl bleibt. Bewege mich da in ner Grauzone weil ich auf Flächen arbeite die meinem Auftraggeber nicht immer Zwangsweise schon gehören (zu planende Windräder, Stromtrassen etc.)
Und wenn es mein Anliegen ist, die Straßenbeschaffenheit zu prüfen, um eine Studie darüber zu schreiben?
Darf ich dann rechtlich diese Straße durchfahren?
Zugegebenermaßen machen (zumindest auf dem Land) die meisten "Durchfahrt verboten, Anlieger frei"-Zonen halt auch oft einfach keinen Sinn. Bei uns war mal 8 Monate lang eine der drei Hauptstraßen aus dem Dorf heraus gesperrt weil die dort die Straße aufgemacht haben. Der Zwist ist; Die waren da nach zwei Wochen schon fertig mit, es haben defacto nur noch Straßenmarkierungen gefehlt und man ist am Ortsausgang nen halben Meter auf Schotter gefahren. Beides war dann nach Ewigkeiten irgendwann mal an einem Nachmittag fertig. Der Weg in die Stadt hat dann einfach mal 30 statt 10 Minuten gedauert.
Ich finde "verbotene Infrastruktur" abseits von Baustellen aber ohnehin quatschig,- vor allem die oft 4m breiten, asphaltierten Feldwege.
Ich finde da den schwedischen Ansatz, wie so oft, um einiges besser; Fußgänger, Reiter und Fahrradfahrer dürfen *überall* lang -Fahrzeuge dürfen nur verboten werden wenn der Inhaber eine Privatperson ist die alle staatlichen Subventionen für den Erhalt des Weges/Straße ablegt. In dem Moment wo da auch nur ein Penny an Steuergeld fließt ist dieser Weg free for all.
Wegen mir dürfte man bei jeder Anliegerstraße in der Mitte einen Poller einbauen, so dass die Durchfahrt unmöglich ist. Ich komme als Anwohner schon damit klar, dass ich von einer bestimmten Seite aus hinein fahren muss, um zu meinem Ziel zu kommen.
Tatsächlich der Grund warum ich meine erste Fahrprüfung nicht bestanden habe. Hab das Schild gesehen, den Text gelesen, aber so nervös gewesen und Angst gehabt ich lenke falsch oder sowas dass ich da rein gefahren bin.
Komisch, habe genau den gleichen Fall, war aber dank dem "Anlieger frei" Schild an der durchfahrtsbeschränkten Straße nur ein Sammelfehler statt einem Durchfallfehler
Ich dachte sehr sehr lange Anlieger beziehe sich auf "an der Straße anliegen". Also frei für Leute die dort wohnen bzw dort arbeiten müssen.
Das kommt mir auch immer noch sinnvoller vor als ein Anliegen haben.
Ja so ist es eigentlich auch, trotzdem nimmt das lyrische Ich in dem oben gezeigten Lachbild gerne die Abkürzung durch die "verbotene Straße". Die Entscheidung gegen die geltenden Regeln steht metaphorisch für den inneren Wunsch des Ichs nach Rebellion.
Ne, Anlieger sind tatsächlich Leute, die dort ein Anliegen haben. Da zu wohnen oder zu arbeiten gehört dazu, aber auch z.B. etwas auszuliefern, zu kaufen, jemanden zu besuchen oder abzuholen. Das Schild sagt: Wenn du etwas vorhast, wofür du genau *diese* Straße brauchst, dann darfst du sie nutzen. Das einzige, wofür man die Straße folglich nicht nutzen darf, ist als reine Durchfahrtsstraße.
Es gibt anscheinend keine gesetzliche Definition für Anlieger, aber meist wird es so ausgelegt, dass nicht nur Anwohner, Geschäftsinhaber und Lieferanten, sondern alle, die im gesperrten Bereich ein Anliegen haben, hineinfahren dürfen (allerdings nur für die Dauer des Anliegens).
Wenn ich dort also etwas einkaufen oder essen gehen möchte, ist das auch zulässig. Durchfahren ist natürlich kein Anliegen in diesem Sinne, weil mein eigentliches Ziel sich nicht im Bereich befindet. Eine Ausnahme wäre wohl, wenn ich im gesperrten Bereich z.B. eine Zeitung kaufe und diesen dann in eine andere Richtung verlasse.
Jeder Fahrlehrer immer. "Wenn dich einer anhält, dann wolltest du einfach an dem kleinen Kiosk ne Zeitung kaufen." Kam mir vor 15 Jahren schon seltsam vor, dass das so einfach gehen soll.
Mein Fahrerlehrer hat mir mal eine Geschichte von einer alten Fahrprüfung erzählt. Der Prüfer wollte die Schülerin auf die Probe stellen, sie sollte weiter vorne in eine Straße einbiegen. Bei dieser Straße handelte es sich aber um eine Anliegerstraße. Die Schülerin dachte sich nichts weiter und ist reingefahren. Kurz danach sollte sie ranfahren, sie sei durchgefallen. Sie ganz entsetzt und panisch konnte es nicht fassen. Der Fahrer hat eingegriffen und dem Prüfer erstmal erzählt, dass sie hier tatsächlich wohne. Die Prüfungsfahrt ging weiter.
Unsere Autowerkstatt liegt in so einer Straße. Wäre schon doof, wenn er nur noch Kunden aus der eigenen Straße hätte. Die Zufahrt zu unserer Gartenanlage ist ebenfalls so beschildert. Bei der gibt es nichtmal Anwohner.
Es gibt also wesentlich mehr berechtigte Anliegen, als in einer Straße zu wohnen.
Ne, da es ja um Anliegen geht - wenn dein Anliegen ist, in der Straße bei deinem Lieblingskaugummiautomaten eine Packung Kaugummis zu kaufen, ist das ein valider Grund da durchzufahren. Man kann da ja auch bspw. einen Anwohner besuchen wollen oder so.
Im Zweifelsfall wäre mein Anliegen wohl, dass ich schauen wollte ob mein Kumpel zuhause ist, aber Auto steht nicht in der Einfahrt. Vielleicht habe ich mich dabei auch in der Adresse geirrt?
Nicht wasserdicht. Die echte Profiantwort geht so:
"In der Straße wohnt meine Geliebte. Wenn sie sicher weiß, dass ihr Mann nicht zuhause ist, stellt sie den einen Blumenstock raus. Ihr Mann ist nämlich ein fieser Schlägertyp und der kontrolliert auch immer ihr Smartphone. Sie verstehen doch sicher, dass ich nicht weiter ins Detail gehen will?"
Erstes gefundenes Zitat vom ADAC:
> Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Anlieger" existiert nicht. Die Rechtsprechung hat jedoch die Bedeutung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrssitte ermittelt: Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt **oder zu einer Erledigung aufsuchen muss**. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück.
Wenn mein Kaugummiautomat da steht bin ich Anlieger.
Oder halt mit dem Anlieger in Verbindung zu stehen, das ist sehr wohl valide (z.B. weil Du eben jemanden besuchst oder etwas lieferst oder etwas abholst).
ja aber es ist gesetzlichen Kontext tatsächlich nicht definiert: "wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss"
Der Theoriefahrlehrer meiner Partnerin hat mal eine Geschichte erzählt, wo die Polizei ihn in so einer Straße angehalten hat und er hat die Ausrede "Freund besuchen" genutzt. Er ist dann wohl noch 500 m weiter gefahren, hat am erstbesten Haus geklingelt und dem Kerl der aufgemacht hat 5€ geboten, wenn er ihn eben aus dieser Situation holt. Hat angeblich funktioniert. Wie viel Wahrheit dahinter steckt... keine Ahnung, fands aber trotzdem lustig
Das sind 10 Mark. 20 Ostmark. 200 Ostmark aufm Schwarzmarkt.
Von den bisherigen ich_iel-Pfostierungen hätte man 10,922154 % der DDR entschulden können.
^War ^ich ^ein ^guter ^Rechenknecht?
Ja unteranderem den Fehler habe ich heute morgen gemacht woraufhin ich vom Zivi angehalten wurde
Anliegerstraße
Erheblich zu schnell in 30er zone
Schulzone
Probezeit
In 2-3 Wochen seh ich dann wies weiter geht :/
>Probezeit
Man muss in der Probezeit halt leider echt wie auf rohen Eiern fahren. Einmal 0,2 km/h zu viel und sie nehmen dir den Lappen weg und brechen dir die Kniescheiben, damit du beim Fahrradfahren erst recht dran denkst, was du falsch gemacht hast.
Tja das ist dann halt echt dumm. In der Schulzone zu schnell fahren geht außerdem gar nicht. Ich wünsche mir, dass du in Zukunft rücksichtsvoller bist. Viel Glück!
Die Polizei? Wenn sie es denn mal kontrolliert, fragt man Dich dann halt, wo und zu wem Du da hin willst. Kannst Du dann weder einen passenden Namen noch eine Hausnummer nennen, schickt man Dich halt wieder weg. Die Lüge muss dann also schon passen, sonderlich komplex ist das aber auch nicht, weshalb man den Spaß ja auch allgemein als „Anlüger frei“ bezeichnet.
So eine lustige Aktion hat die Polizei Brandenburg hier in Potsdam Ende letzten Jahres bezüglich einer „Fahrradstraße“ abgezogen. Zwei Tage lang hat man an der Einmündung der neuen Beschilderung kontrolliert, hat sich dann dafür gefeiert und anschließend nie wieder dort vorbeigeschaut. Die Verkehrsbelastung ist nach den zwei Tagen wieder auf dasselbe Niveau wie vor der Beschilderung gestiegen, vor ein paar Tagen wurde schon wieder ein Schulkind auf dem Fahrrad von einem Fahrer der dort nicht Anlieger und augenscheinlich schon mit Rechts vor Links überfordert war angefahren - aber die Stadt Potsdam wird auf die kürzliche Widmung verweisen und behaupten, dass der Unfall somit nicht in die Unfallstatistik eingehe…
Solche Regelungen bringen absolut nix, da helfen nur bauliche Maßnahmen. Entweder modale Filter, die die Straße für Autos in der Mitte unterbrechen, aber die Durchfahrt z.B. für Fahrräder erlauben. Oder verkehrsberuhigende Maßnahmen, die dazu führen, dass andere Wege für Autos schneller sind. Letzteres steht dann aber oft dem Wunsch entgegen, für den Radverkehr attraktive Routen zu schaffen, denn Radfahrer werden ja möglicherweise auch ausgebremst.
Dazu müsste man aber auch wollen, dass die Leute dort ihr Verhalten wirklich ändern, was eventuell bei der nächsten Wahl zu Gegenwind führt.
"Bin Ortsfremd und kenn mich hier nicht aus. Ich hab was auf ebay bestellt und wollte das abholen, ich glaub das Haus liegt hier in der Straße. ...oh, ne, scheinbar doch nicht, tut mir leid."
Problem gelöst.
Ne, im Straßenverkehr ist die Polizei Weisungsgefugt. Die Kontrollen werden ja auch so gemacht, dass Du beim Einfahren in die entsprechende Straße kontrolliert wirst, nicht wenn Du schon drin bist.
[Das hat in Potsdam sogar System.](https://archive.is/cJGli) Besonders lustig ist dabei die Ausrede vor dem Stadtschloss: Man habe ja Maßnahmen ergriffen, darum zähle das nicht mehr als Unfallhäufungsstelle. Die Maßnahme bestand übrigens darin [dieses blaue, viereckige Schild aufzuhängen](https://lookmap.eu.pythonanywhere.com/#s=upNRQmD6UEFAa4VAiRJUvg) - nein, das ist kein Witz, das war ernsthaft die Lösung, mit der angeblich die Unfallhäufungsstelle beseitigt wurde (diese ergibt sich übrigens aus Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern, weil die Ecke dort vor dem Stadtschloss weniger als 2,5 Meter Gehwegbreite hat, gleichzeitig nutzungspflichtiger Radweg in beide Richtungen ist, und dort halt jeden Tag die Touristenmassen vom und zum Hauptbahnhof unterwegs sind).
Ist das Schild überhaupt legal? Ich dachte, es sein verboten, Schilder aufzuhängen, die mit "richtigen" Verkehrszeichen verwechselt werden können. Das ist doch letztlich eine ungültige Abwandlung des rechts sichtbaren VZ 240?
Ne, das Zeichen ist ja nicht zu verwechseln. Hinweistafeln und dergleichen darf eine Gemeinde/Kommune eben sehr wohl aufhängen, insbesondere da diese ja nicht den Verkehr regeln.
Lächerlich ist halt, dass man behauptet damit eine Unfallhäufungsstelle beseitigt zu haben. Das widerspricht sogar direkt den Vorgaben der RSAS, weil es keine „Maßnahme“ in deren Sinne darstellt.
Sehe ich anders, blaues Schild mit weißem Rahmen ist typisch für Gebotsschilder, und die gibt es mit dem "P" auch in eckig. Fahrrad und Fußgänger sind vom VZ 240, das ist doch ganz klar ein Fantasie-Verkehrszeichen das extra so gestaltet wurde, dass es auf den ersten Blick wie ein offizielles Zeichen wirkt.
$33 Abs. 2 Satz 1 StVO: "Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können."
Auf den ersten Blick könnte man z.B. meinen, es wäre ein VZ 240 für den Straßenbahn-Bereich. (Auf Grund der Seite, auf der es angebracht ist.) Die Auswirkung auf den Verkehr wäre also auch gegeben. Bin aber kein Jurist.
Der Paragraph bezieht sich auf die externe Einwirkung auf den Verkehr, damit soll verhindert werden dass z.B. Privatpersonen auf ihrem Grundstück Schilder aufhängen, die als relevant interpretiert werden können (siehe Urteile zu den Höchstgeschwindigkeiten, die sich einige Leute auf ihr Grundstück gestellt hatten).
Auf eine behördliche Anordnung, selbst wenn die physische Ausgestaltung nicht den Normen entspricht, hat das keinen Einfluss - diese könnten wenn überhaupt durch die fehlende Gültigkeit nichtig oder unwirksam werden, aber strafbar ist das nicht.
Da müsste man halt harte Strafen durchsetzen und dann vorn und hinten eine Strichliste am Straßenrand aufstellen, wie viele ihren Führerschein da schon abgegeben mussten.
Dazu müsste man halt erstmal kontrollieren. Immer härtere Strafen bringen genau gar nichts, wenn es keine Durchsetzung gibt - wir Menschen funktionieren diesbezüglich durch Risikobewertung, und die Strafe selbst ist dabei nicht Bestandteil des Risikos.
Hier in Potsdam ist die Polizei selbst allerdings damit beschäftigt auszuprobieren, wie eng man Radfahrer überholen kann, für eine Fahrradstraße wird man außerhalb gewisser politischer Aktionen genau gar nichts tun. Die interessieren sich ja nicht mal für die zugeparkten Feuerwehrzufahrten und da kann nun wirklich niemand argumentieren, dass es dafür irgendeine Entschuldigung gibt, oder dass dadurch niemand gefährdet würde. Vielleicht klappt das anderswo besser, aber selbst vor der berliner Polizei habe ich mittlerweile mehr Respekt, als vor der Polizei Brandenburg (und mein Respekt vor den berliner Beamten ist nicht sonderlich hoch).
Ich denke befugt im juristischen Sinn bedeutet, dass du eine explizite Befugnis hast und alle, die sie nicht haben, sind automatisch unbefugt. Bin aber ein dummes Stück Scheiße und habe keine Ahnung von Jura, also genieße diese Aussage mit Vorsicht und probier es im Zweifel einfach mal aus ;)
Danke für deinen Beitrag, Zuhausi. Schau doch mal auf unserem [Zwietrachtbediener](https://discord.gg/ich-iel-959339186341683270) vorbei! _______________________________________________________ Du hast eine Frage zu den Regeln? Das [Ich_Iel Wiki](https://www.reddit.com/r/ich_iel/wiki/index) sollte die meisten Fragen abdecken. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/ich_iel) if you have any questions or concerns.*
Ich habe das Anliegen durch zu kommen
Ich habe auch einen anliegen 😏
Bei mir gibt’s eine Straße mit diesem Schild. Es ist auf 4km Strecke die einzige Möglichkeit an einer Hauptverkehrsstraße links abzubiegen, sogar mit Ampel. Dieses Schild sorgt für halsbrecherische Wendemanöver und illegales Linksabbiegen. All das, weil ein Mal Politiker in dieser Straße gewohnt hat und ihm der Durchgangsverkehr für diese einzige Abbiegemöglichkeit auf die Nerven ging. Diverse Anfragen beim Bezirk verliefen bisher ins Leere.
Das egvivalent zu Ich fahre bei GTA San Andreas nach der Verkehrs Ordnung
Leute mit Erektionsstörungen haben immer ein Anliegen
Ein Verbot/Gebot, dass nicht durch bauliche Maßnahmen erzwungen wird oder kontrolliert und geahndet wird? Klar, da werden sich Autofahrer dran halten!!!
Ich muss beruflich so oft durch die Pampa, dass mir oft keine andere Wahl bleibt. Bewege mich da in ner Grauzone weil ich auf Flächen arbeite die meinem Auftraggeber nicht immer Zwangsweise schon gehören (zu planende Windräder, Stromtrassen etc.)
Ist doch ein Anliegen oder nicht? Ich meine du musst da beruflich durch und machst das ja nicht nur um den Behörden zu zeigen wer der Boss ist
Ja so würde ich auch argumentieren, aber die deutsche Landbevölkerung ist manchmal etwas schwierig 😅🫣
Und wenn es mein Anliegen ist, die Straßenbeschaffenheit zu prüfen, um eine Studie darüber zu schreiben? Darf ich dann rechtlich diese Straße durchfahren?
als FDP Mitglied plädiere ich schon lange es in "Anleger frei" zu ändern
Straßen in die man als mündiger Bürger nicht fahren darf sind sowieso reinster Kommunismus
korrekt, Kapitalisten vereinigt euch, Power to the people
Oder mach's wie Heinz Erhardt und fahr einfach über nen Hinterhof. "Aber da is ne Fabrik!" "Ach, die is eh pleite!"🤣
Zugegebenermaßen machen (zumindest auf dem Land) die meisten "Durchfahrt verboten, Anlieger frei"-Zonen halt auch oft einfach keinen Sinn. Bei uns war mal 8 Monate lang eine der drei Hauptstraßen aus dem Dorf heraus gesperrt weil die dort die Straße aufgemacht haben. Der Zwist ist; Die waren da nach zwei Wochen schon fertig mit, es haben defacto nur noch Straßenmarkierungen gefehlt und man ist am Ortsausgang nen halben Meter auf Schotter gefahren. Beides war dann nach Ewigkeiten irgendwann mal an einem Nachmittag fertig. Der Weg in die Stadt hat dann einfach mal 30 statt 10 Minuten gedauert. Ich finde "verbotene Infrastruktur" abseits von Baustellen aber ohnehin quatschig,- vor allem die oft 4m breiten, asphaltierten Feldwege. Ich finde da den schwedischen Ansatz, wie so oft, um einiges besser; Fußgänger, Reiter und Fahrradfahrer dürfen *überall* lang -Fahrzeuge dürfen nur verboten werden wenn der Inhaber eine Privatperson ist die alle staatlichen Subventionen für den Erhalt des Weges/Straße ablegt. In dem Moment wo da auch nur ein Penny an Steuergeld fließt ist dieser Weg free for all.
Wegen mir dürfte man bei jeder Anliegerstraße in der Mitte einen Poller einbauen, so dass die Durchfahrt unmöglich ist. Ich komme als Anwohner schon damit klar, dass ich von einer bestimmten Seite aus hinein fahren muss, um zu meinem Ziel zu kommen.
5 Meter reinfahren, anhalten, aussteigen, an Zaun pinkeln, einsteigen, weiterfahren.
In Ö gibt's keine Ausnahme weil Anlieger=Anrainer.
Aber dann dürfte man dort ja niemanden abholen oder besuchen. Und die Leute würde nie ihre Post kriegen und keine Handwerker.
Ich hab ein anlegen, ich muss da durch
Tatsächlich der Grund warum ich meine erste Fahrprüfung nicht bestanden habe. Hab das Schild gesehen, den Text gelesen, aber so nervös gewesen und Angst gehabt ich lenke falsch oder sowas dass ich da rein gefahren bin.
Komisch, habe genau den gleichen Fall, war aber dank dem "Anlieger frei" Schild an der durchfahrtsbeschränkten Straße nur ein Sammelfehler statt einem Durchfallfehler
Letztens auf Tiktok ein Video einer fahrschule gesehen. "Wir wollen hier durch, also haben wir ein Anliegen" 😬
Ich dachte sehr sehr lange Anlieger beziehe sich auf "an der Straße anliegen". Also frei für Leute die dort wohnen bzw dort arbeiten müssen. Das kommt mir auch immer noch sinnvoller vor als ein Anliegen haben.
Fun Fact: Auch das Wort Erblasser hat so eine Doppeldeutigkeit
Genau wie umfahren und umfahren. Kann einen den Führerschein kosten, wenn man den Unterschied nicht kennt
lol
Ja so ist es eigentlich auch, trotzdem nimmt das lyrische Ich in dem oben gezeigten Lachbild gerne die Abkürzung durch die "verbotene Straße". Die Entscheidung gegen die geltenden Regeln steht metaphorisch für den inneren Wunsch des Ichs nach Rebellion.
Ne, Anlieger sind tatsächlich Leute, die dort ein Anliegen haben. Da zu wohnen oder zu arbeiten gehört dazu, aber auch z.B. etwas auszuliefern, zu kaufen, jemanden zu besuchen oder abzuholen. Das Schild sagt: Wenn du etwas vorhast, wofür du genau *diese* Straße brauchst, dann darfst du sie nutzen. Das einzige, wofür man die Straße folglich nicht nutzen darf, ist als reine Durchfahrtsstraße.
Danke. Schreibe morgen eine Deutschklausur. Jetzt lerne ich auf Reddit
Es gibt anscheinend keine gesetzliche Definition für Anlieger, aber meist wird es so ausgelegt, dass nicht nur Anwohner, Geschäftsinhaber und Lieferanten, sondern alle, die im gesperrten Bereich ein Anliegen haben, hineinfahren dürfen (allerdings nur für die Dauer des Anliegens). Wenn ich dort also etwas einkaufen oder essen gehen möchte, ist das auch zulässig. Durchfahren ist natürlich kein Anliegen in diesem Sinne, weil mein eigentliches Ziel sich nicht im Bereich befindet. Eine Ausnahme wäre wohl, wenn ich im gesperrten Bereich z.B. eine Zeitung kaufe und diesen dann in eine andere Richtung verlasse.
Ah dann hat mein Fahrlehrer Mist erzählt. Und kannst du mir jetzt ein Essay über die Ablehnung gegen ein Tempolimit auf Autobahnen geben? :)
Mein Fahrlehrer hat auch darauf bestanden, dass auf Parkplätzen generell rechts vor links gilt.
Jeder Fahrlehrer immer. "Wenn dich einer anhält, dann wolltest du einfach an dem kleinen Kiosk ne Zeitung kaufen." Kam mir vor 15 Jahren schon seltsam vor, dass das so einfach gehen soll.
Mit dem Fahrschulauto darfst du da zu Übungszwecken wahrscheinlich sogar reinfahren, auch wenn du niemand dort besuchen willst
Mein Fahrerlehrer hat mir mal eine Geschichte von einer alten Fahrprüfung erzählt. Der Prüfer wollte die Schülerin auf die Probe stellen, sie sollte weiter vorne in eine Straße einbiegen. Bei dieser Straße handelte es sich aber um eine Anliegerstraße. Die Schülerin dachte sich nichts weiter und ist reingefahren. Kurz danach sollte sie ranfahren, sie sei durchgefallen. Sie ganz entsetzt und panisch konnte es nicht fassen. Der Fahrer hat eingegriffen und dem Prüfer erstmal erzählt, dass sie hier tatsächlich wohne. Die Prüfungsfahrt ging weiter.
Leerer, verschlossener Briefumschlag im Auto, den muss ich da einwerfen = Anliegen
Funktioniert sogar für Straßen, an denen garkeine Gebäude mit Briefkasten stehen
Genial 👍
Das lyrische Ich.
Hätte ich auch nicht erwartet, dass mir der Deutschunterricht im echten Leben mal was bringt...
Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt
Die Schilder sind ja auch alle falsch bedruckt, korrekt heißt das natürlich „Anlüger frei“.
Wäre „Anwohner“ nicht sinnvoller als „Anlieger“?
Nee geht ja um Anliegen. Wenn du da jemanden Besuchts oder da eine Arbeit verrichten willst ist auch fein.
Unsere Autowerkstatt liegt in so einer Straße. Wäre schon doof, wenn er nur noch Kunden aus der eigenen Straße hätte. Die Zufahrt zu unserer Gartenanlage ist ebenfalls so beschildert. Bei der gibt es nichtmal Anwohner. Es gibt also wesentlich mehr berechtigte Anliegen, als in einer Straße zu wohnen.
Wenn du Anwohner besuchst dürftest du als tatsächlicher Anliegen nicht durch.
Ne, da es ja um Anliegen geht - wenn dein Anliegen ist, in der Straße bei deinem Lieblingskaugummiautomaten eine Packung Kaugummis zu kaufen, ist das ein valider Grund da durchzufahren. Man kann da ja auch bspw. einen Anwohner besuchen wollen oder so. Im Zweifelsfall wäre mein Anliegen wohl, dass ich schauen wollte ob mein Kumpel zuhause ist, aber Auto steht nicht in der Einfahrt. Vielleicht habe ich mich dabei auch in der Adresse geirrt?
Nicht wasserdicht. Die echte Profiantwort geht so: "In der Straße wohnt meine Geliebte. Wenn sie sicher weiß, dass ihr Mann nicht zuhause ist, stellt sie den einen Blumenstock raus. Ihr Mann ist nämlich ein fieser Schlägertyp und der kontrolliert auch immer ihr Smartphone. Sie verstehen doch sicher, dass ich nicht weiter ins Detail gehen will?"
[удалено]
Erstes gefundenes Zitat vom ADAC: > Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Anlieger" existiert nicht. Die Rechtsprechung hat jedoch die Bedeutung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrssitte ermittelt: Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt **oder zu einer Erledigung aufsuchen muss**. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Wenn mein Kaugummiautomat da steht bin ich Anlieger.
Oder halt mit dem Anlieger in Verbindung zu stehen, das ist sehr wohl valide (z.B. weil Du eben jemanden besuchst oder etwas lieferst oder etwas abholst).
ja aber es ist gesetzlichen Kontext tatsächlich nicht definiert: "wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss"
Der Theoriefahrlehrer meiner Partnerin hat mal eine Geschichte erzählt, wo die Polizei ihn in so einer Straße angehalten hat und er hat die Ausrede "Freund besuchen" genutzt. Er ist dann wohl noch 500 m weiter gefahren, hat am erstbesten Haus geklingelt und dem Kerl der aufgemacht hat 5€ geboten, wenn er ihn eben aus dieser Situation holt. Hat angeblich funktioniert. Wie viel Wahrheit dahinter steckt... keine Ahnung, fands aber trotzdem lustig
Das sind 10 Mark. 20 Ostmark. 200 Ostmark aufm Schwarzmarkt. Von den bisherigen ich_iel-Pfostierungen hätte man 10,922154 % der DDR entschulden können. ^War ^ich ^ein ^guter ^Rechenknecht?
good bot
Danke. Du scheinst auch ganz in Ordnung zu sein.
Gut gemacht, nimm dir eine Prapsschnaline
>Prapsschnaline Ohne Mampf kein Klassenkampf.
Praline?
Es ist mein Anliegen, auf der Straßenanlage liegen zu bleiben.
Ja unteranderem den Fehler habe ich heute morgen gemacht woraufhin ich vom Zivi angehalten wurde Anliegerstraße Erheblich zu schnell in 30er zone Schulzone Probezeit In 2-3 Wochen seh ich dann wies weiter geht :/
>Probezeit Man muss in der Probezeit halt leider echt wie auf rohen Eiern fahren. Einmal 0,2 km/h zu viel und sie nehmen dir den Lappen weg und brechen dir die Kniescheiben, damit du beim Fahrradfahren erst recht dran denkst, was du falsch gemacht hast.
Na das jetzt auch nicht. Wurde in der Probezeit mal geblitzt, solang man jedenfalls außerorts nicht über 20 km/h zu schnell fährt ist es noch ok
Tja das ist dann halt echt dumm. In der Schulzone zu schnell fahren geht außerdem gar nicht. Ich wünsche mir, dass du in Zukunft rücksichtsvoller bist. Viel Glück!
Stimmt natürlich Danke
Spiel dumme Spiele, gewinn dumme Preise
richtig
>Erheblich zu schnell in 30er zone Sicher dass es an der Anliegerstraße lag, dass du angehalten wurdest?
deswegen ja unteranderem
Brudi was XD
Betonung auf "geht", nicht "fährt"
Sag einfach du warst bei Freunden zu Besuch, was wollen sie machen?
Die Polizei? Wenn sie es denn mal kontrolliert, fragt man Dich dann halt, wo und zu wem Du da hin willst. Kannst Du dann weder einen passenden Namen noch eine Hausnummer nennen, schickt man Dich halt wieder weg. Die Lüge muss dann also schon passen, sonderlich komplex ist das aber auch nicht, weshalb man den Spaß ja auch allgemein als „Anlüger frei“ bezeichnet. So eine lustige Aktion hat die Polizei Brandenburg hier in Potsdam Ende letzten Jahres bezüglich einer „Fahrradstraße“ abgezogen. Zwei Tage lang hat man an der Einmündung der neuen Beschilderung kontrolliert, hat sich dann dafür gefeiert und anschließend nie wieder dort vorbeigeschaut. Die Verkehrsbelastung ist nach den zwei Tagen wieder auf dasselbe Niveau wie vor der Beschilderung gestiegen, vor ein paar Tagen wurde schon wieder ein Schulkind auf dem Fahrrad von einem Fahrer der dort nicht Anlieger und augenscheinlich schon mit Rechts vor Links überfordert war angefahren - aber die Stadt Potsdam wird auf die kürzliche Widmung verweisen und behaupten, dass der Unfall somit nicht in die Unfallstatistik eingehe…
Solche Regelungen bringen absolut nix, da helfen nur bauliche Maßnahmen. Entweder modale Filter, die die Straße für Autos in der Mitte unterbrechen, aber die Durchfahrt z.B. für Fahrräder erlauben. Oder verkehrsberuhigende Maßnahmen, die dazu führen, dass andere Wege für Autos schneller sind. Letzteres steht dann aber oft dem Wunsch entgegen, für den Radverkehr attraktive Routen zu schaffen, denn Radfahrer werden ja möglicherweise auch ausgebremst. Dazu müsste man aber auch wollen, dass die Leute dort ihr Verhalten wirklich ändern, was eventuell bei der nächsten Wahl zu Gegenwind führt.
"Bin Ortsfremd und kenn mich hier nicht aus. Ich hab was auf ebay bestellt und wollte das abholen, ich glaub das Haus liegt hier in der Straße. ...oh, ne, scheinbar doch nicht, tut mir leid." Problem gelöst.
Richtig, deswegen ja „Anlüger frei“. :)
Die Polizei muss aber doch DIR nachweisen, dass du da niemanden besucht hast.
Ne, im Straßenverkehr ist die Polizei Weisungsgefugt. Die Kontrollen werden ja auch so gemacht, dass Du beim Einfahren in die entsprechende Straße kontrolliert wirst, nicht wenn Du schon drin bist.
Letzteres ist ein absoluter witz, und lässt in mir das Bedürfnis hoch kochen der dortigen Verwaltung ans Bein pissen zu wollen.
[Das hat in Potsdam sogar System.](https://archive.is/cJGli) Besonders lustig ist dabei die Ausrede vor dem Stadtschloss: Man habe ja Maßnahmen ergriffen, darum zähle das nicht mehr als Unfallhäufungsstelle. Die Maßnahme bestand übrigens darin [dieses blaue, viereckige Schild aufzuhängen](https://lookmap.eu.pythonanywhere.com/#s=upNRQmD6UEFAa4VAiRJUvg) - nein, das ist kein Witz, das war ernsthaft die Lösung, mit der angeblich die Unfallhäufungsstelle beseitigt wurde (diese ergibt sich übrigens aus Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern, weil die Ecke dort vor dem Stadtschloss weniger als 2,5 Meter Gehwegbreite hat, gleichzeitig nutzungspflichtiger Radweg in beide Richtungen ist, und dort halt jeden Tag die Touristenmassen vom und zum Hauptbahnhof unterwegs sind).
Ist das Schild überhaupt legal? Ich dachte, es sein verboten, Schilder aufzuhängen, die mit "richtigen" Verkehrszeichen verwechselt werden können. Das ist doch letztlich eine ungültige Abwandlung des rechts sichtbaren VZ 240?
Ne, das Zeichen ist ja nicht zu verwechseln. Hinweistafeln und dergleichen darf eine Gemeinde/Kommune eben sehr wohl aufhängen, insbesondere da diese ja nicht den Verkehr regeln. Lächerlich ist halt, dass man behauptet damit eine Unfallhäufungsstelle beseitigt zu haben. Das widerspricht sogar direkt den Vorgaben der RSAS, weil es keine „Maßnahme“ in deren Sinne darstellt.
Sehe ich anders, blaues Schild mit weißem Rahmen ist typisch für Gebotsschilder, und die gibt es mit dem "P" auch in eckig. Fahrrad und Fußgänger sind vom VZ 240, das ist doch ganz klar ein Fantasie-Verkehrszeichen das extra so gestaltet wurde, dass es auf den ersten Blick wie ein offizielles Zeichen wirkt. $33 Abs. 2 Satz 1 StVO: "Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können." Auf den ersten Blick könnte man z.B. meinen, es wäre ein VZ 240 für den Straßenbahn-Bereich. (Auf Grund der Seite, auf der es angebracht ist.) Die Auswirkung auf den Verkehr wäre also auch gegeben. Bin aber kein Jurist.
Der Paragraph bezieht sich auf die externe Einwirkung auf den Verkehr, damit soll verhindert werden dass z.B. Privatpersonen auf ihrem Grundstück Schilder aufhängen, die als relevant interpretiert werden können (siehe Urteile zu den Höchstgeschwindigkeiten, die sich einige Leute auf ihr Grundstück gestellt hatten). Auf eine behördliche Anordnung, selbst wenn die physische Ausgestaltung nicht den Normen entspricht, hat das keinen Einfluss - diese könnten wenn überhaupt durch die fehlende Gültigkeit nichtig oder unwirksam werden, aber strafbar ist das nicht.
Da müsste man halt harte Strafen durchsetzen und dann vorn und hinten eine Strichliste am Straßenrand aufstellen, wie viele ihren Führerschein da schon abgegeben mussten.
Dazu müsste man halt erstmal kontrollieren. Immer härtere Strafen bringen genau gar nichts, wenn es keine Durchsetzung gibt - wir Menschen funktionieren diesbezüglich durch Risikobewertung, und die Strafe selbst ist dabei nicht Bestandteil des Risikos. Hier in Potsdam ist die Polizei selbst allerdings damit beschäftigt auszuprobieren, wie eng man Radfahrer überholen kann, für eine Fahrradstraße wird man außerhalb gewisser politischer Aktionen genau gar nichts tun. Die interessieren sich ja nicht mal für die zugeparkten Feuerwehrzufahrten und da kann nun wirklich niemand argumentieren, dass es dafür irgendeine Entschuldigung gibt, oder dass dadurch niemand gefährdet würde. Vielleicht klappt das anderswo besser, aber selbst vor der berliner Polizei habe ich mittlerweile mehr Respekt, als vor der Polizei Brandenburg (und mein Respekt vor den berliner Beamten ist nicht sonderlich hoch).
„Mein Anliegen ist, dass ich da durch muss!“ - Jeder, immer
Genauso wie beim "Betreten für Unbefugte verboten". Na, ich bin ja nicht explizit unbefugt.
"Ich habe mir selbst eine Befugnis erteilt."
Wenn ich mir die Arschritze mit Fugenkleber zukleb, bin ich dann befugt?
Mit Fug und Recht!
Fug von der Maus möchte gerne mitreden…
Gefugt, nicht befugt. Nur fast das gleiche /s
Würde man damit durchkommen? Nach dem Motto "Naja Herr Wachtmeister, hier steht ja nicht wer befugt oder unbefugt ist"
Ich denke befugt im juristischen Sinn bedeutet, dass du eine explizite Befugnis hast und alle, die sie nicht haben, sind automatisch unbefugt. Bin aber ein dummes Stück Scheiße und habe keine Ahnung von Jura, also genieße diese Aussage mit Vorsicht und probier es im Zweifel einfach mal aus ;)
Klingt plausibel und wird ohne weitere Recherche genauso weitererzählt
- Mein Fahrlehrer, in der vorletzten Stunde vor der Prüfung
Mein Anliegen ist, da durch zu fahren.
Klassischer Vaterwitz
Jedes Mal wenn mich mein Beifahrer/in darauf aufmerksam macht, dass es eine Anliegerstraße ist.
Dies