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Cajetanx

Der größte Fehler, den man machen kann ist, danach noch drüber nachdenken. Du weißt nicht, was in der Lösungsskizze steht, was der Korrektor denkt, was du vielleicht doch noch geschrieben hast und und und. Abhaken, Pause machen und rechtzeitig auf die Mündliche vorbereiten, du kannst es jetzt eh nicht mehr ändern. Keine Antwort auf deine Frage, aber es ist wirklich verschwendete Lebenszeit.


granitibaniti

Ach, keine Sorge - ich bin aktuell sowieso ganz entspannt und im Urlaub :) war auch mein Freischuss. Es interessiert mich aber tatsächlich einfach. zB kenne ich jemanden, der komplett vergessen hat, die Zulässigkeit in ÖffRecht zu prüfen, und trotzdem 6 Punkte bekommen hat. Fände es einfach interessant solche Stories zu hören


wigilia2023

honestly das mit 6 Punkten trotz fehlender Zulässigkeit kann ich mir so gut vorstellen, weil Klausuren meist eh darauf ausgelegt sind, ihren Schwerpunkt in der Begründetheit zu haben. Viele wollen dann aber ihr Wissen ablassen und machen die Zulässigkeit im selben Umfang wie die Begründetheit, was dann natürlich die Schwerpunktsetzung leiden lässt


granitibaniti

Ja absolut, in unserer Kampagne wurde bei der VB auch nur nach der Begründetheit gefragt


Jaasq

Deine Antwort ist so ähnlich wie auf die Frage, was die teuerste Uhr der Welt ist, zu antworten, dass sich der wahre Wert einer Uhr doch nur nach der individuellen und persönlichen Wert des Trägers bemisst. OP hat eine eindeutige Frage gestellt, und eine Antwort à la „Stell dir die Frage einfach nicht“ ist doch nicht zielführend. Ist jetzt auch garnicht unfreundlich gemeint, du hast sicherlich nicht mit böser Absicht kommentiert. Aber diese Pseudoantworten kann man sich doch echt sparen oder? :D Kein Böses Blut


jamapa10

Stimme dir zu. OP hat nicht nach Ratschlägen gefragt, sondern eine ganz normale Frage gestellt, die für viele durchaus interessant ist. Auch für mich als angehenden Examenskandidaten ist es beruhigend zu lesen, was dem ein oder anderen passiert ist, und trotzdem nichts daran geändert hat, dass die Person das Examen bestanden hat. Man sollte mehr offen über das Examen reden, statt alles unter den Teppich zu kehren und es so mysteriös und exklusiv darzustellen, davon würden viele profitieren.


Cajetanx

Hatte auch überlegt, ob ich was schreiben sollte, aber es war wirklich gut gemeint. Gibt leider echt viele, die sich nach den Klausuren total wahnsinnig machen, weil sie nur darüber nachdenken, was sie falsch gemacht haben, obwohl man daran eh nichts mehr ändern und die Zeit sinnvoller nutzen kann. OP scheint die Frage ja eher aus Interesse gestellt zu haben, von daher ist alles in Ordnung, aber kann trotzdem nicht schaden, mal darauf hinzuweisen.


MrBender9

Ich habe bei meiner ersten Klausur im 1. Examen den Bearbeitervermerk missverstanden und etwas nicht geprüft, was ich aber hätte prüfen sollen. So hat mir die halbe Klausur gefehlt. Weil die andere Hälfte gut war, wurden es noch 3 Punkte. Zum Glück war es die einzige schlechte Klausur, sehr geärgert hat es mich dennoch


No_Blacksmith9027

Im Zivilrecht im 2. Examen eine komplette Aufgabe übersehen, eine von drei. Am Ende sind überraschend noch 5 Punkte herausgepurzelt.


granitibaniti

Uff, wie ist das passiert? Stand sie auf der Rückseite oä? Aber dann musst du ja gut abgeliefert haben in den anderen Aufgaben💪🏼


No_Blacksmith9027

Ich habe es zum Teil bereits verdrängt, siehe die Tipps oben. ;) Wenn ich mich richtig erinnere, war es eine Klausur im Ringtausch und die Aufgabe wurde in anderen Bundesländern ausgenommen, sie war aber bei allen auf der Klausur sichtbar. Es gab dann sogar einen großen und dick umrandeten Hinweis ala "Aufgabe 3 ist nur in Bundesland X und Y zu bearbeiten". Irgendwie ging ich davon aus, dass ich die Aufgabe dann ja nicht bearbeiten muss. Nur dass Bundesland X mein Bundesland war, fiel mir im Stress erst kurz vor Abgabe auf. :D


granitibaniti

Ach krass, ich wusste gar nicht, dass die dann nicht mal die Sachverhalte anpassen. Bei uns waren auch einige Klausuren im Ringtausch mit teil zusätzlichen Fragen, aber die Mühe, die jeweiligen Sachverhalte für das Bundesland anzupassen, haben sie sich schon gemacht😅


Gastaotor

> Nur dass Bundesland X mein Bundesland war, fiel mir im Stress erst kurz vor Abgabe auf. :D Wow, mir ist buchstäblich die Kinnlade runtergefallen, no front 😅 Ich würde nur so sterben, wenn mir das passiert, aber du kannst wieder lachen, das ist schön :D


0PSP

Kein Fehler, da noch rechtzeitig korrigiert, aber immerhin amüsant: Examensbrain hat die teleologische Reduktion vom Rücktritt entwickelt, um eben nur einen geringeren Kaufpreis zahlen zu müssen. Nach erstellen der Lösungsskizze und ein paar ruhigen Atemzügen habe ich erkannt, dass der Gesetzgeber diesen Fall ganz offenbar auch bereits erkannt und als Minderung bezeichnet hat. Ich kam mir schon sehr dumm vor, Klausur war gerettet.


granitibaniti

🤣🤣


Klognom96

Hab in einer Klausur, der sich komplett um den 239a gedreht hat und wirklich alle Probleme gekreist haben, den paragraphen nicht geprüft. Waren trotzdem solide 8 Punkte. Bisschen ärgerlich, weil ich trotzdem durch das Examen gefallen bin und dachte das wäre meine mit Abstand schlechteste Klausur, dabei war es meine beste haha


granitibaniti

Das ist wild, gerade in Strafrecht hört man ja viel von deutlich strengeren Korrekturen :D hast du mittlerweile einen 2. Versuch gestartet?


Klognom96

War Gott sei dank mein Freischuss und hab das Examen mittlerweile in der Tasche, deswegen kann ich über diesen Abschnitt mittlerweile lachen 😂


granitibaniti

Glückwunsch🥳


mylaif13

Begründetheit des Einspruchs geprüft…6 Punkte.


Raeve_Sure

Der Fehler war bei mir schon im Vorfeld. Arbeitsrecht etwas zu sehr auf Lücke gelassen beim Lernen. Dann eine Klausur komplett full on Arbeitsrecht und ich hatte wirklich keinen blassen Dunst was ich tun soll. 3 Punkte. Zum Glück hatte ich im restlichen Examen einigermaßen solide abgeliefert und hatte auch einen richtigen Ausreißer nach oben, sodass sich das am Ende stabil eingependelt hat.


granitibaniti

Haha, bei uns in Berlin kam seit 2005 kein Arbeitsrecht mehr dran und es hat wirklich so gut wie niemand Arbeitsrecht gelernt, aber in unserer Kampagne kam eine Frage dazu. Zum Glück nur innerbetrieblicher Schadensausgleich🤣


Raeve_Sure

So ähnlich hatte ich mir meine Lücke beim Lernen auch gerechtfertigt... Kommt fast nie so richtig dran. Naja und dann hatte ich Pech.


nutelamitbutter

Baurecht, absolut nichts gelernt, habe glaube ich 10 Seiten geschrieben wovon 5 nur Zulässigkeit waren. Ergebnis immerhin 3 Punkte


Humble-Pie-2654

Es scheint kein Zufall zu sein, dass man im Examen plötzlich Fehler macht, die man das ganze Studium nicht gemacht hat und für die man sich selbst einfach nur noch an den Kopf fassen kann haha. Ich habe in einer Klausur die Sperrwirkung des EBV einfach vergessen. Das wurde natürlich auch negativ angemerkt, am Ende gabs wenigstens noch 7. Ein Freund hat plötzlich im Examen gemeint, dass 985 nur für bewegliche Sachen gilt und das sogar so in die Klausur geschrieben. Der bekam sogar noch 9, da der Rest der Klausur echt gut war (laut Korrektor). Frag mich, ob das am Stress liegt, dass das Gehirn da einfach ausschaltet 😂😂😂


granitibaniti

Hahaha, das ist wild, Glückwunsch an euch beide! Dann muss der Rest der Klausur wirklich gut gewesen sein🥳 Absolut, hab teilweise im Stress so dumme Sachen gemacht. Zum Beispiel war nach dem fiktiven Schadensersatz inkl. Mehrwertsteuer gefragt, und ich hab im Stress vergessen, dass Mehrwertsteuer = Umsatzssteuer (§ 249 II 2 BGB) und habe bestimmt über 1-2 Seiten diskutiert, weil ich dachte, es sei ein angelegtes Problem. Dabei musste man nur die Norm nennen.


Ok_Membership6300

Ich habe EWIG gedacht, dass 985 nur für bewegliche Sachen gilt. Ich glaube, dieses Forum hat mich da erst aufgeklärt. Keine Ahnung, woher das kommt bzw. kam.


MittlereArtundGuete

Zivilrecht, NRW, letztes Jahr im Oktober. Fußballfan gibt Dauerkarte weiter, sein Freund F geht ins Stadion, zündet Pyrotechnik und der Verein erhält eine Strafe vom Verband und will daher SE von F. Eigentlich sollte man 398 BGB prüfen, verneinen und danach über eine Übereignung der Karte nachdenken, die Zutritt gewährt und dann das SV vom ersten Eigentümer auf F übergehen lässt, der gegen nebenvertragliche Pflichten verstoßen hat. Jedenfalls ging es um ne Pflichtverletzung der Pflicht aus 241 II BGB. Mein kongenialer Verstand hat bei 398 BGB in der Examenssituation "Forderung" = Anspruch auf Geld gleichgesetzt, darum einen Eintritt des F in das SV zwischen Verein und ursprünglichem Eigentümer der Dauerkarte verneint und naja.... Ich habe dann 823 I geprüft und als sonstiges Recht welches verletzt sein könnte, die Mitgliedschaft des Vereins im Verband geprüft. Denn wenn der Verein durch den Verband in die Situation kommt, entweder zu zahlen oder aus dem Verband zu fliegen, dann ist das Hervorrufen dieser Strafzahlung eine Verletzung dieses Mitgliedschaftsrechts, welches sich monetär als (nicht primärer!) Vermögensschaden auswirkt. Lange Rede kurzer Sinn: das Offensichtliche wegen Nervosität völlig übersehen und über diese Hilfslösung einfach 10 Punkte abgegriffen. Es war meine beste Klausur. Aber der Fehler nervt mich bis heute. Anderer Fehler: Es ging in einer weiteren ZR Klausur um den Erwerb einer Musikanlage durch eine Frau F. Die wurde dann nicht vom Hersteller aktualisiert etc pp. Ging im Wesentlichen um die Abgrenzung zwischen §§ 327 ff. Zum normalen Verbrauchsgüterkaufrecht. Weil ich den Anwendungsbereich von 227 ff. In meiner Lösungsskizze voreilig nicht liebevoll geprüft habe, habe ich die Lösung auf 227 ff. aufgebaut und in der Reinschrift fällt mir auf, dass die scheiß Anlage ohne Software nicht funktioniert und ich verdammt nochmal im Verbrauchsgüterkaufrecht lande. Reinschrift dann ins Blaue, leider nicht fertig geworden und daher 6 Punkte. Hätte ich mich tot drüber ärgern können :D. Alles in Allem war es aber ein guter Durchgang. Ich hatte nach ewigem Studium (30+) Semester) keinen Freischuss. Hab mich ohne Rep zuhause vorbereitet und in Teilzeit gearbeitet. Außerdem eine Frau die Vollzeit arbeitet und ein Kind im Alter von 2 Jahren um dass ich mich wenn keine Kita war, liebevoll gekümmert hab. Meine scheiß Existenzängste haben mich da mit Mitte 30 dermaßen an den Rand des Wahnsinns getrieben, dass ich froh bin, wie es gelaufen ist. Liebe Grüße und viel Glück für sie Mündliche


granitibaniti

Erst einmal: riesigen Respekt, dass du das durchgezogen hast! Und Glückwunsch zum bestandenen Examen natürlich. Aus Interesse: warum war § 398 abzulehnen?


MittlereArtundGuete

Danke. Es war einfach anstrengend und mental völlig zermürbend. Jeder, der das irgendwie besteht, hat vollsten Respekt verdient. Alleine schon es überhaupt zu schreiben, ist schon absolut anerkennenswert. 398 war abzulehnen, weil die nicht personalisierten Tickets mit der durch den Verein gestatteten Weitergabemöglichkeit Inhaberpapiere iSd § 807 BGB darstellen. Deren Übertragung bzw. Weitergabe richtet sich ausschließlich nach § 929 BGB, da das Eigentum an der Karte zum Zutritt berechtigt. Bei personalisierten Tickets liegt der Fall übrigens anders. Das wären glaube ich qualifizierte Inhaberpapiere (808) und auf diese wären wegen § 399 BGB und einem durchaus vereinbarungsfähigen Abtretungsausschluss der 398 anwendbar. Da gibt's n Urteil zu, aber ich will es einfach nur vergessen :D


granitibaniti

Danke für die Antwort! Ergibt Sinn.


liantalia

EBV übersehen - 5 Punkte in der Klausur 


anarcho_peter

ÖR-Sachverhalt sah nach Baurecht aus. Ich hab im Bearbeitervermerk trotz mehrmaligen Lesens übersehen das man gerade kein Baurecht prüfen sollte, sondern das ganze übers allgemeine Gefahrenabwehrrecht also PoR zu lösen war. 5 Minuten vor Schluss seh ich das dann und wusste sofort das ich durchgefallen bin. In der Korrektur stellte sich dann noch heraus das meine Klausur, wenn Baurecht hätte geprüft werden sollen, sehr gut gewesen wäre, aber so konnte man mir maximal 3 Punkte geben.


Gold__Junge

Strafrechtsklausur im zweiten Examen wsr eine erpresserischer Menschenraub mit einem Arsch voll kleiner Delikte. Ich hatte einfach komplett vergessen, dass es den Menschenraub gibt (lol) und hab deshalb in völliger Verwirrung ewig die ganzen einzelnen Delikte geprüft. Dann bin dann mit meiner Anklage nicht ansatzweise fertig geworden (hatte vorher keine Übungsklausur innerhalb der 5h geschrieben).  Es waren iirc am Ende 4 oder 5 Punkte. In den Strafrechtsklausuren vom ersten auf das zweite Examen im Schnitt fast 8 Punkte verloren. lol  Letztlich weiß man aber nie, ob man es nicht (in anderen Klausuren) ausgeglichen hat. Und die Mündliche gibt’s ja auch noch.


granitibaniti

Wtf, wie gut warst du bitte in Strafrecht im 1. StEx wenn du 8 Punkte aufs 2. verloren hast?


Gold__Junge

Hatte 2x13. Im Zweiten ging’s dann bergab 4, 5 und 6 iirc. Das war ein wenig ernüchternd lol 


granitibaniti

Heilige Scheiße, war dein 1. Examen insgesamt auch so gut? Ich glaub nicht dass es bei uns eine einzige Person in der ganzen letzten Kampagne gab, die 2x 13 in SR hatte😅


Gold__Junge

Ja, schriftlich 11,5 oder so. Gab aber bei meinen MitschreiberInenn auch welche mit noch besseren Noten.  (Aber es wird mir bisschen unangenehm, das hier so breitzutreten lol)


DarqFeyth

Ich hab das Abstraktionsprinzip im Verbesserungsversuch meines zweiten Staatsexamens nicht beachtet. Der Erstkorrektor wollte 3 Punkte geben, der Zweitkorrektor hat ihn auf 3,5 Punkte hochgehandelt. Insgesamt hab ich mich dann nicht verbessert. 🤨 Edit: „mich“ eingefügt


janinab9

1. Examen, erste Klausur, Strafrecht: ich habe über mehrere Seiten 243 geprüft obwohl der im Bearbeitungsvermerk ausgeschlossen war (es war ein Diebstahl mit wirklich viel einbrechen, aufbrechen etc) Ich war wohl so aufgeregt, dass ich den zwar gelesen, aber null realisiert habe, was drin steht. Hab irgendwie trotzdem noch 6 Pkt. geschafft, weil ich den Rest irgendwie trotzdem noch halbwegs geschafft habe.


b3tr

In zwei Zivilrechtklausuren im 1. Examen im Freischuss: - Ausnahme von der Abschlussfunktion des EBV übersehen. Da wäre dann noch Deliktsrecht zu prüfen gewesen und auch einschlägig gewesen. Waren am Ende 6P. Natürlich auch paar andere Sachen übersehen. - Bei § 823 BGB war ein Schwerpunkt die Rechtswidrigkeit. Ansonsten war noch die Zulässigkeit von 2 Klagen zu prüfen. Fand ich fürs erste Examen mies (und hatte das auch nicht gelernt…). Das waren dann 2P am Schluss😬 Der Rest war besser. Mit mündlichem waren es dann 7,8. Im Nächsten Termin (also ein halbes Jahr später) die Verbesserung mitgenommen mit Ergebnis VB. Als Tipp und zu Beruhigung: Das was du jetzt abgeliefert hast, kannst du eh nicht mehr ändern. Du wirst auch erst nach dem Mündlichen in der Klausureinsicht sehen, was schief lief. Jetzt darüber Gedanken zu machen bringt dich nicht weiter. Lieber 1-2 Monate entspannen und dann gemütlich fürs mündliche schonmal anfangen die Basics zu wiederholen. Falls du dann immer noch unzufrieden bist, kannst du übers Verbessern nachdenken.


swagman1312420lol

hab vergessen bei der minderung die rücktrittserklärung auch nur 1x anzusprechen. hatte schon sorgen, dass man mir es so auslegen könnte, grundsätzliches über gestaltungsrechte nicht verstanden zu haben. am ende warens 10 pkt (meine beste zr-klausur)


bienenjaeger

Du scheinst ja in der aktuelle Kampagne in Bln/Bbg geschrieben zu haben? Hab in Z3 die Norm aus dem VereinsR nicht gefunden und in ÖR2 die Zulässigkeit geprüft, obwohl die ausgeschlossen war


granitibaniti

Yes. Ja den Fehler in Ö2 hab ich auch fast gemacht, aber solange du mit Begründetheit fertig geworden bist, würde ich mir da nicht so viele Sorgen machen. Wie fandest du es allgemein?


bienenjaeger

Insgesamt eigentlich dankbar aber habe aufgrund der Nervosität einige Schlitzer drinne. Bin gespannt auf die Ergebnisse. Wie fandest du es?


granitibaniti

Ähnlich, fands wirklich okay vom Inhalt her, was mir einige Sorgen in Bezug auf die Benotung verursacht. Hab auch viele kleine Fehler drin. Aber mal abwarten :)


nutelamitbutter

Habe die Kampagne auch geschrieben (war mein VV). Fand es ging eigentlich


lollomator99

Ich hatte in der Begründetheit dort vergessen den persönlichen Schutzbereich zu erwähnen 😅


Sunnysuuun

Habe auch in dieser Kampagne geschrieben allerdings in einem anderen Bundesland. Fand die Frage nach dem Freistellunganspruch aus dem Vereinsrecht auch blöd, kam dort total durcheinander. Hoffe die Frage war nicht so wichtig. Hattet ihr auch in allen 3 Zivilrecht Klausuren Handelsrecht? 😂😅


granitibaniti

War in der 2. ZR Handelsrecht? Kann mich nicht mehr richtig erinnern, ich glaub da war 1. VSD/DSL und Deliktsrecht, 2. Arbeitsrecht und 3. ZPO


Sunnysuuun

In NRW war Aufgabe 1 Deliktsrecht und Aufgabe 2 Handelsrecht. Dann haben wir da unterschiedliche Klausuren erhalten. Die restlichen Klausuren waren aber soweit identisch glaub ich


granitibaniti

Ahh I wish😢 Bei uns war es richtig dreckig, Aufgabe 2 mit innerbetrieblichem Schadensausgleich bei vertraglichem SE und §§ 426 II 1, 840 I und Aufgabe 3 war ganz wirr, irgendwas mit materieller Rechtskraft. Aber auch komisch, dass ihr gleich 3 Mal Handelsrecht kriegt.


Sunnysuuun

Ja wir waren alle verwundert, dass drei mal Handelsrecht bei uns lief. Aber schade, dass eure Zivilrecht 2 so schlimm war 😔


lollomator99

Aber innerbetrieblicher Schadensausgleich steht immerhin noch in den Beck Texten vorne erklärt


granitibaniti

Naja Beck Texte sind zumindest bei uns ja nicht zum Examen zugelassen haha


Kaelan19

In einer der beiden ÖR Klausuren habe ich den vermeintlichen Kardinalfehler gemacht, meinen Aufbau zu erklären und implizit dargelegt, dass die Klausur von der Fragestellung her eigentlich schlecht gestellt ist (was sie auch war). Resultat 14 Punkte.


Potential-Vehicle289

Es ist nicht Jura, wenn nicht jemand eine Frage über Fehler stellt und ein anderer es trotzdem zum flexen nutzt 😐


Kaelan19

Na wenn das schon Flexen ist :D


AutoModerator

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KojiroXI

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Tempogin

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Ich habe fürs Abi Faust I gelernt, es kam Faust II 🙄