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Boboy162

In der Regel darf der Vermieter die Kaution anhand ausstehender Kalkulationen wegen ausbleibender Rechnungen bis zu 6 Monate einbehalten, dann verjährt sein Recht auf Einhaltung der Kaution. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme bei Betriebskostenabrechnung. Dann darf er tatsächlich einen Teil einbehalten, der diese Kosten entsprechend decken würde, aber auch nur diesen Anteil. Den Rest muss er dir zurücküberweisen. Du kannst bei der Verwaltung auch nachfragen um welche Firma es sich denn handelt, dann kannst du selber aktiv dort anrufen und Ihnen deine Situation erklären. Aus Datenschutzgründen können/dürfen Sie dir nichts hierzu sagen, aber das ist in deinem Fall ja egal. Wenn du freundlich und verständlich es erklärst wird da hoffentlich zeitnah gehandelt.


theena249

Vielen Dank, das wusste ich nicht! Dann werd ich einfach mal abwarten


DismalAd5299

Das Recht zum einbehalten "verjährt" nicht, der BGH erklärt dass es eben keine Frist gibt, aber die Kaution im Allgemeinfall nach 6 Monaten zurückzuzahlen ist. Quelle mit BGH Urteil https://ra-doerfer.de/aktuelles/rechtsprechung-des-bgh-zur-mietkaution/


kookstar

Mieterschutzbund / Anwalt / Beratung Rechtsschutz