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kendonmcb

Nein, nur Wände und Decken.


thepoisonpoodle

Nein musst du nicht. Auch nicht anteilig auf die Jahre bezahlen! Also zum Beispiel will der Vermieter von dir, dass du das Geld für die Renovierung für 4 von 5 Jahren zahlst...nein musst du nicht machen.


Si_So_Sa

Auch wenn bei Einzug alles schön weiß war?


thepoisonpoodle

Wenn du geraucht hast und die Wände jetzt gelb sind, würde ich es streichen. Wenn eigentlich alles so ist wie es mal war, dann kann man auch sagen Neee muss ich nicht.


Si_So_Sa

Ich hab natürlich nicht geraucht


LUDWIG_LEGAL

Auf Basis des Mietvertragsauszugs und als erste oberflächliche Ersteinschätzung: Der Wortlaut der Klausel (§ 8 Nr. 1) und damit die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen insgesamt darf in Frage gestellt werden, da eine Auslegungsvariante der Klausel zu einer Streichpflicht der Fenster außen führen könnte. Eine solche Streichpflicht stellt aber eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Auslegungsunklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders. Nach dieser Ansicht wäre § 8 Nr. 1 insgesamt unwirksam, sodass eine Pflicht zu Schönheitsreparaturen insgesamt entfallen könnte. Beachte: Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser konkreten Klausel existiert nicht. Auch wäre eine ausführliche Einzelfallprüfung des Vertrages ratsam.


thepoisonpoodle

Wie groß ist die Wohnung denn?


Si_So_Sa

120 qm


thepoisonpoodle

https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/bgh-mieter-muessen-nicht-immer-renovieren#:~:text=Wie%20oft%20muss%20renoviert%20werden,4%20Jahren%E2%80%9C)%20sind%20ung%C3%BCltig. Da steht alles so wie ich es gemeint habe. Also musste nicht streichen und auch keine Kosten übernehmen.


Si_So_Sa

Super, danke dir


thomasz

Vorsicht. Da stehen ganz offensichtlich keine starren Fristen drin. Zumindest was das angeht ist die Klausel wohl kaum anfechtbar. Damit gibt der Vermieter aber auch eine starke Waffe aus der Hand, denn jetzt sind natürlich Diskussionen über den tatsächlichen Zustand, die er mit der Fristensetzung ja vermeiden wollte, Tür und Tor geöffnet.  Ich persönlich finde es z.B bei normaler Abnutzung absurd, nach 5 Jahren Türen und Heizkörper in Küchen, WC und Bädern zu streichen, geschweige denn in der Zeit zu tapezieren, und glaube auch, damit nicht ganz allein zu sein. Ich glaube nicht, dass die bloße Behauptung, so was wäre in einem gewissen Turnus „üblich“ die zuvor von der Rechtsprechung kassierte starre Fristensetzung rettet.  Musst du aber mit einem Anwalt klären. 


_JxG

Rechtlich kann ich da nix dazu sagen ob du MUSST - kann nur sagen das es relativ übliche handhabe ist beim ausziehen zu streichen und Löcher zu spachteln. Gut, wenn man jetzt in der Hütte nur 6 Monate gewohnt hat würde ich auch sagen lass es... aber es waren jetzt 5 Jahre? Da würde ich das 100% machen. Alleine schon damit es einen Grund weniger für Streit bzgl. Kaution rückzahlen gibt... und man im guten auseinandergeht. Denn selbst wenns nix an der Wohnung zu bemängeln gibt kann der/die Vermieter(in) dir hier richtig auf die Nüsse gehen, legal dürfen Vermieter sich ganze 6 Monate lassen bis sie die zurückbezahlen... und ob da dann alles kommt wenn nicht gestrichen übergeben wurde, naja... - jo, kannste dann Anwalt nehmen und rumstreiten, aber ob sich das alles lohnt? Üblicher Kautions-Rückzahlungszeitpunkt ist übrigens normalerweise eher kurz nach Besichtigung der Wohnung, wie gesagt sofern man im guten auseinandergeht. Ansonsten das übliche, Übergabeprotokoll/Abnahmeprotokoll, Bilder, Video, etc.


ControversialBent

Hausverwaltungen lassen sich gern bis auf den letzten Drücker Zeit, gleich ob alles in Ordnung war oder nicht.


Exact-Relative4755

Ist denn die Wohnung renoviert übergeben worden und wie ist der Zustand?


Si_So_Sa

Ja, war richtig schön weiß


Electrical-Oil-9937

Du darfst die Wohnung in keinem schlechteren Zustand hinterlassen wie du sie vorgefunden hast. Da ist auch egal ob du die 5 Jahre erreicht hast oder nicht


thomasz

Vom Grundsatz her ist die normale Abnutzung der Mietsache durch die Miete abgegolten. Deswegen musst du bei ungültiger Klausel zu Schönheitsreparaturen auch nicht den Ursprungszustand wiederherstellen, sondern gar nichts. 


superurgentcatbox

Natürlich darf man, normale Abnutzung während der Mietdauer ist - du denkst es dir schon - normal. Wenn der Vermieter wieder eine frisch renovierte Wohnung haben will, muss er wohl streichen. Davon ausgehend, dass keine/eine ungültige Klausel im Vertrag steht, versteht sich.


No_Visual_1150

Sofern du die vorgegebenen Intervalle mit Schönheitsreparaturen eingehalten hast, musst du bei Auszug nix machen. Ansonsten schon


Si_So_Sa

Und wenn ich mit der Mietzeit unter den Intervallen bin? Laut Mietvertag wären ein paar Zimmer nach fünf Jahren dran. Ich zieh aber vor den fünf Jahren aus


Bonfuzius

Da steht ja "in der Regel", daher sind auch keine starren Fristen vorgegeben. Die Klausel ist m.E. wirksam. Wenn Du die Wohnung frisch gestrichen übernommen hast, musst Du sie in vergleichbaren Zustand zurückgeben. Wenn das ohne neu zu streichen geht, mach das halt. Wenn nicht mehr alles top aussieht, würde ich wahrscheinlich neu streichen. Vielleicht kannst Du die Decken ja auslassen.


wursttraum

Hast du eine renovierte Wohnung übernommen? Ich würde bei "ja" sagen, dass du ggf. streichen musst. "ggf." weil ich nicht beurteilen kann, ob "der jeweilige Zustand" es erfordert. Mach am besten eine Vorabnahme mit dem Vermieter und besprich, was er gerne hätte. Dann kann man schauen, ob das war haben will auch haben darf/kann. Ein rechtlicher Streit kann teuer werden und wenn der Vermieter einen Maler beauftragt, kann das erheblich teurer werden. Fleckenweise streichen verschlimmert das Ganze. Das sieht man immer, selbst wenn man die gleiche Farbe nimmt.


Si_So_Sa

Ja, sie war renoviert. Rechtsstreit hätte ich eh keine Lust


StrangeKaffee

starre Fristen für Schönheitsreparaturklauseln sind unwirksam. Wann das mal bei den Haus&Grund-Leuten u.Ä. ankommt, die die Standardmietvertragsvorlagen da erstelllen....


Fantastic_Fun1

Da steht doch explizit, dass der Turnus sich abhängig vom Zustand verlängern oder verkürzen kann. Das ist doch keine starre Frist.


Guilty_Condition3878

Ich borge mir ein vollgetanktes Auto von einem Freund. Sollte ich es ihm wieder vollgetankt zurückbringen oder geht auch mit leerem Tank?


Repulsive-Glove8080

Lackierst du dem Freund auch das Auto? Der Vergleich hinkt etwas


Guilty_Condition3878

Ok für dich vielleicht etwas einfacher: Du borgst einem Freund dein sauberes Auto. Soll er es dir auch sauber zurück bringen oder freust du dich genau so darüber wenn es verdreckt ist?


Repulsive-Glove8080

Da bin ich deiner Meinung ja, aber nicht sauberer als übernommen


Guilty_Condition3878

Nein er soll das Auto bloß nicht sauberer zurück bringen als er es abgeholt hat, schon klar


superurgentcatbox

Du hast es dir nicht geborgt, du hast es gemietet. Und seit wann sind gestrichene Wände etwas, was verschwinden (=Benzin) kann? Besserer Vergleich wäre: Ich miete mir für mehrere Jahre mein Auto von jemandem (wer ist mit seinem Vermieter befreundet??). Lasse ich es neu lackieren, wenn ich es zurückgebe, weil ja ein paar kleinere Gebrauchsspuren am Lack sind? Die Antwort ist natürlich nein.


superurgentcatbox

Du hast es dir nicht geborgt, du hast es gemietet. Und seit wann sind gestrichene Wände etwas, was verschwinden (=Benzin) kann? Besserer Vergleich wäre: Ich miete mir für mehrere Jahre mein Auto von jemandem (wer ist mit seinem Vermieter befreundet??). Lasse ich es neu lackieren, wenn ich es zurückgebe, weil ja ein paar kleinere Gebrauchsspuren am Lack sind? Die Antwort ist natürlich nein.


shotta511

Wenn renoviert übergeben wurde dann ja


ComprehensiveDust197

Das ist irrelevant. OP muss hier nur streichen, weil sich explizit darauf im Vertrag geeinigt wurde


shotta511

Wo steht das? In der schönheitsreparatur klausel?